Treibhausgasemissionen aus der Tierhaltung – Bundesregierung antwortet auf Methan-Fragen

(von Friederike Schmitz, zuerstveröffentlicht am 18.06.2020 auf www.friederikeschmitz.de)

Abgeordnete der FDP haben eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Methan-Emissionen der Tierhaltung gestellt, Fragen und Antworten sind hier veröffentlicht. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Vorgang:

1. Die Bundesregierung will Methan-Emissionen aus der Tierhaltung reduzieren, aber nicht durch Verringerung der Tierbestände. Stattdessen wollen sie, dass Rinder besser gezüchtet und anders gefüttert werden, damit sie weniger Methan ausstoßen. Außerdem soll mehr Gülle und Reststoffe in Biogasanlagen genutzt werden.

2. Die Bundesregierung gibt den Anteil der Rinderhaltung und der Tierhaltung an den gesamten deutschen Treibhausgasemissionen mit 3,6 bzw. 4,1 Prozent zu niedrig an, da sie offenbar weder die Emissionen aus der Landnutzung (z.B. aus entwässerten Mooren, die häufig als Weideland dienen) noch die aus dem Anbau der Futtermittel einbezieht – was laut der Sektoreneinteilung, die auch der Weltklimarat benutzt, zwar vordergründig korrekt, aber trotzdem irreführend ist. Leider sind keine Details oder Belege angegeben. Ein Vergleich mit der Aufstellung des Thünen-Instituts legt aber nahe, dass wie dort diese Emissionsquellen nicht berücksichtigt wurden.

3. Die FDP greift die These auf, dass bei speziellem Weidemanagement die Tierhaltung positive Klimaeffekte haben könnte: „Studien zufolge ist die Nutztierhaltung aber nicht nur Verursacher von Emissionen, sondern kann etwa durch ein entsprechend angepasstes Weidemanagement sogar zur Kohlenstoffspeicherung im Boden beitragen.“

Es gibt weltweit immer mehr Leute und Gruppen, die diese These verteidigen und verbreiten, wenn sie auch in Deutschland noch wenig diskutiert wird. Die Idee ist, dass man den Kohlenstoffgehalt im Boden erhöhen kann, wenn man eine Fläche nach bestimmten Prinzipien, z.B. dem „holistischen Weidemanagement“ folgend, beweiden lässt. Auf diese Weise könnten also Treibhausgase aus der Atmosphäre reduziert werden – sowohl Kohlendioxid als auch Methan.

Es ist umstritten, wie gut das funktioniert und wie viel Kohlenstoff so gebunden werden kann. Die Metastudie „Grazed and Confused“ kommt zu dem Schluss, dass nur unter ganz speziellen Bedingungen nennenswerte Mengen Kohlenstoff eingelagert werden, die aber zugleich durch die Methan-Emissionen der Rinder zunichtegemacht und übertroffen würden, so dass die Weidehaltung selbst im besten Fall noch deutlich klimaschädlich sei. Die Verfechter*innen der genannten These überzeugt das allerdings nicht. Wir können in Zukunft damit rechnen, dass die Idee von der klimafreundlichen Rindernutzung eine größere Rolle in Diskussionen um die Tierhaltung spielen wird – und das, obwohl in Deutschland das „holistische Weidemanagement“ oder auch nur eine reine Weidehaltung, bei der die Tiere also nicht mit Ackerfrüchten zugefüttert werden (was eine Voraussetzung für die Klimaschutz-Behauptung ist), so gut wie gar nicht existiert.

4. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine mögliche Einlagerung von Kohlenstoff aus Methan im Weideland die Methanemissionen der Rinder ausgleichen könnte; vielmehr meint sie, dass die Emissionen die mögliche Reduktion bei weitem übertreffen: „Die Methanaufnahme der Böden liegt in einer Spanne von unter 1 bis rund 6 kg Methan pro Hektar und Jahr und ist somit im Vergleich zur direkten Methanemission aus dem Verdauungstrakt der Rinder (z. B. im Mittel rund 138 kg Methan pro Kuh bei einer Milchleistung von 8100 Litern pro Jahr) vergleichsweise gering.“ Auch dafür fehlen leider in der aktuellen Version die Quellen, außerdem wird offenbar nur die Sequestrierung von Methan betrachtet, nicht die von Kohlendioxid. Wenn die Regierung aber in letzterem für die Weidehaltung ein nennenswertes Potential sehen würde, würde das wohl auch aufgeführt werden.

Weitere Informationen:

Artikel auf TopAgrar Online zur Kleinen Anfrage: Methanausstoß: Müssen Rinderhalter die Klimaschutzpläne ausbaden? (17.06.2020)

Weitere Corona-Hilfen für die Tierindustrie

Das am Mittwoch (03.06.2020) beschlossene Konjunkturprogramm der Bundesregierung umfasst weitere Hilfen für die Tierindustrie. Nachdem bereits im April erste Corona-Hilfen beschlossen wurden, wurde nun auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein Investitionsförderprogramm von 300 Mio. Euro aufgelegt.

Unverhohlenes Ziel der Maßnahme ist die Standortsicherung für die deutsche Tierindustrie, als weitere Ziele werden noch Tier- und Umweltschutz genannt. Wir sagen: Echter Schutz der Tiere sowie der Umwelt, und auch der Arbeiter*innen, geht nur durch die Abschaffung der Tierindustrie und massive Anstrengungen für eine Agrarwende – und nicht durch noch ein weiteres Förderprogramm für die Tierindustrie.

Bei der Tierindustrie-Lobby kommt die Maßnahme erwartungsgemäß gut an und fordert direkt noch mehr. Der Deutsche Bauerverband kommentiert etwa: „Dieses Konjunkturprogramm hilft auch der Land- und Forstwirtschaft. […] Bestandsanlagen brauchen hier eine Perspektive, aber auch Ersatzinvestitionen in Form von erweiterten Neubauten müssen möglich sein.“

Quellen und weitere Informationen:

04.06.2020, top agrar:

Klöckner: „Konjunkturschub für Stallbau und Wald ist starkes Signal“

04.06.2020, Deutscher Bauernverband:

Konjunkturprogramm hilft auch der Land- und Forstwirtschaft

Das Thema Arbeitsschutz in der Fleischindustrie hat sich mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung noch lange nicht erledigt

United Against The Animal Industry

Werden die angekündigten Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesarbeitsministerium so umgesetzt wie angedacht, wäre es tatsächlich ein Schlag gegen das ausbeuterische Geschäftsmodell der Fleischindustrie. Insbesondere die geplante Abschaffung von Werkverträgen für größere Schlacht- und Fleischverarbeitungskonzerne dürfte die Industrie vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ob die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden ist ungewiss, ebenso ob sie zu einer Verbesserung der Situation der prekär beschäftigten Arbeiter*innen und zu einem verbesserten Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Anbetracht der Corona-Epidemie führen. Das Thema Ausbeutung der Arbeiter*innen in der Fleischindustrie hat sich noch lange nicht erledigt.

Die Fleischindustrie kündigt Widerstand an:

Es ist mit heftigen Widerstand von den Konzernen und den Branchenverbände der Industrie zu rechnen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sprach bereits im Vorfeld von einer „Diskriminierung“ und kündigte eine Verfassungsklage an. Der Verband der Fleischindustrie (VDF) zeigt sich ebenfalls empört, die Maßnahmen seien „vollkommen unangemessen“, eine „willkürliche Diskriminierung“ und es bleibe abzuwarten, „ob derartige Regelungen Bestand haben werden“.

Dass das Interesse der Industrie an Arbeitsschutzmaßnahmen mehr als gering ist, zeigen auch Ankündigungen, den Schlachtbetrieb notfalls ins Ausland zu verlagern, wo Arbeitsschutzstandards geringer seien. Entsprechend äußerten sich die ZDG, aber auch Clemens Tönnies, der in öffentlichen Stellungsnahmen bis zuletzt am System Werkvertrag festhielt. Tatsächlich halten Wirtschaftsminister oder die Gewerkschaft NGG derartige Schritte für unrealistisch, über derartige Verlautbarungen soll viel mehr Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt werden.

Der Marschrichtung der Verbände und der Konzerne ist klar: Verbesserungen des Arbeitsschutzes werden nicht hingenommen, es wird geklagt und versucht, Einfluss auf die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu nehmen, um diese abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Ob die Fleischindustrie Erfolg hat, hängt letztendlich auch davon ab, wie hoch der öffentliche Druck ist.

Eine Absichtserklärung ist noch kein Gesetz:

Tatsächlich sind die vom Bundesarbeitsminister Heil und dem Regierungskabinett vorgeschlagenen Maßnahmen weitreichender als erwartet. Es bleiben aber Absichtserklärungen. Ob die Maßnahmen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, darf bezweifelt werden. Die Fleischindustrie versteht es, ihr wirtschaftliches Kapital in politische Macht zu münzen und über Verbände und Lobbyisten effektiv Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

In der Vergangenheit stand die Industrie nach Tierschutzskandalen des Öfteren unter heftiger Kritik. Die Bundesregierung und Ministerien versprachen Besserungen, bei tatsächlichen Initiativen wie dem Verbot der Kastenstände in der Schweinezucht oder dem Einsatz von Antibiotika in der Geflügelfleischindustrie wurden ursprüngliche Maßnahmen auf Druck der Industrie und des von Julia Klöckner geführten Landwirtschaftsministerium schnell wieder aufgeweicht. Ein weiterer Grund sich an dieser Stelle nicht vorschnell zurückzulehnen.

Gesetzliche Vorgaben wurden von der Fleischindustrie schon immer mit Füßen getreten:

Der Arbeitsschutz wurde in der Fleischindustrie schon immer unterlaufen. Vom Juli bis September 2019 wurden in 30 Großbetrieben in Nordrhein-Westfalen 8.752 Verstöße bei Kontrollen des Arbeitsschutzes festgestellt, allein 5.863 gegen die Arbeitszeit. 85 Prozent der Betriebe verstießen sogar gravierend gegen Auflagen, so das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium. Nicht anders sieht es im Übrigen bei der Einhaltung von Tierschutzauflagen aus: Von 62 überprüften Schlachtbetrieben in Niedersachsen verstießen 58 gegen gesetzliche Vorgaben. Bei den Kontrollen von Ende 2018 bis Anfang 2020 fielen laut Landwirtschaftsministerium des Landes zudem 49 Schlachthöfe durch unzureichende Hygiene in den Produktionsstätten auf.

Der Fleischindustrie nutzt zudem rechtliche Graubereiche knallhart aus. Die Ausbeutung der Arbeiter*innen über Werkverträge und das systematische Unterlaufen des Mindestlohns ist hier das vielleicht prominenteste Beispiel. Aber auch im Bereich der Tierhaltung haben die Fleischkonzerne Geschäftsmodelle gefunden, um die Einhaltung von Tierschutzvorgaben zu umgehen und die damit verbundenen Kosten einzusparen. In der Geflügelfleischindustrie etwa haben Unternehmensgruppen wie PHW (Wiesenhof) oder Rothkötter die Zucht und die Mast von Hühnchen und Puten an sogenannte Vertragsmastbetriebe ausgelagert, um für die andauernden Tierschutzverstöße und elenden Haltungsbedingungen der Tiere nicht verantwortlich gemacht zu werden.

Von den Schlacht- und Fleischkonzernen zu erwarten, dass sie sich mit den neuen Arbeitsschutzmaßnahmen streng an Vorgaben halten, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg illusorisch.

Der Schutz der Arbeiter*innen vor Corona-Ausbrüchen ist nicht geklärt:

„Zwölf-Stunden-Schichten an sechs Tagen die Woche, körperliche Schwerstarbeit unter ständigem physischen und psychischen Druck sowie Behausungen, die Erholung und Regeneration nicht zulassen, sondern die Gesundheit zusätzlich gefährden – solche Arbeits- und Lebensbedingungen liefern die Betroffenen und ihre Angehörigen wehrlos einer hochansteckenden Krankheit aus“, warnte Peter Kossen, der sich für die Rechte der Arbeiter*innen einsetzt zu Beginn der Corona-Krise.

Wie der konkrete Gesundheitsschutz der prekär beschäftigten Arbeiter*innen aktuell gewährleistet werden soll, ist auch nach der Ankündigung der Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundes ungeklärt. Nach wie vor kommt es bei Schlachhöfen und Fleischverarbeitungsunternehmen zu großen Corona-Ausbrüchen. Die Unternehmen weigern sich, konkrete Maßnahmen umzusetzen, vor allem die Anlagen nach bestätigten Corona-Fällen zu schließen. Westfleisch in Dissen ließ die Produktion auch dann weiterlaufen, als es bereits 92 bestätigte Corona-Fälle gab. Wenige Tage später hatten sich 50 weitere Mitarbeiter*innen infiziert, Vion drohte bei Schließungen mit Klagen und auch bei Müller Fleisch oder Wiesenhof wurde die Produktion aufrecht erhalten.

Aktuell mögen die Infektionszahlen in Deutschland zurückgehen, steigen sie wieder oder gibt es gar eine zweite Welle der Epidemie, sind weitere Corona-Ausbrüche zu erwarten. Die Sammelunterkünfte müssen geschlossen, der Transport in beengten Bussen beendet und Anlagen heruntergefahren werden. Diese Forderungen müssen auch weiterhin in der Öffentlichkeit stark gemacht werden.

Quellen und weitere Informationen:

22.05.2020 – Bündnis Gemeinsam gegen die Tierindustrie: Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick. (Watchblog-Artikel)

22.05.2020 – TopAgrar Online: Geflügelwirtschaft „entsetzt“ über Verbot von Werkverträgen in Schlachtbranche

22.05.2020 – NDR: Dissen: 54 neue Corona-Fälle bei Westcrown

21.05.2020 – Tagesschau.de: Wandert die Fleischindustrie ab?

20.05.2020 – ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft / „Entscheidung ist falsch und unverhältnismäßig – und hat verheerende Konsequenzen für Standort Deutschland“

20.05.2020 – VDF Verband der Fleischwirtschaft: Kabinettsbeschluss zu Werkvertragsregelung in der Fleischwirtschaft höchst fragwürdig

20.05.2020 – Deutschlandfunk Nova: „Die Subunternehmer tricksen wo sie können“

04.05.2020 – NDR: Prüfer stellen viele Mängel auf Schlachthöfen fest

17.03.2020 – Kirche und Leben: Kossen befürchtet viele Corona-Fälle bei Arbeitsmigranten

30.01.2020 – Neue Westfälische: So systematisch ignoriert die Fleischindustrie in NRW den Arbeitsschutz

Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.

Chicken slaughterhouse

Nach den Corona-Ausbrüchen bei einer ganzen Reihe von Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entfachte sich eine öffentliche Debatte über den Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. In der Kritik stand insbesondere die Anstellung zigtausender, meist ost- und südosteuropäischer Arbeiter*innen über Werkverträge und deren unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.

Wir geben einen Überblick:

1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.

2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.

3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.

4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.

5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.

6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.

7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.

8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.

9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.

10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.

Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!

Quellen und weitere Informationen:

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eckpunkt „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ (PDF-Download)

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie (Erklärung zum Arbeitsschutzprogramm)

20.05.2020: Handelsblatt: Regierung will „Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Fleischindustrie beenden

20.05.2020: AgrarHeute.com: Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

EU diskutiert über weitere Millionen für die Tierindustrie

Nachdem die EU bereits im April ein Corona-Förderpaket für die Tierindustrie auf den Weg gebracht hatte, fordern nun einige Mitgliedsstaaten weitere Gelder. War das erste Förderpaket noch auf Milch- und bestimmte Fleischprodukte (Rind-, Lamm und Ziegenfleisch) beschränkt, soll nun auch der Markt für Schweine-, Kalb- und Geflügelfleisch durch Zuschüsse für die private Lagerhaltung unterstützt werden.

Im Hintergrund wird also bereits über weitere Millionen für die Konzerne gefeilscht, während sich gerade eine breite gesellschaftliche Debatte über die miserablen Bedingungen der Arbeiter*innen in der Tierindustrie entzündet. Was jetzt anstelle von Marktstützungen erforderlich wäre, sind Sofortmaßnahmen zum Schutz der Arbeiter*innen und Gelder für einen Strukturwandel weg von der Tierindustrie.

Quelle und weitere Infos:

14.05.2020, agrarheute.com: Wojciechowski will Krisenreserve von Direktzahlungen entkoppeln

Corona-Erholungsprogramm des NABU für Mensch, Tier und Umwelt

Vor einigen Tagen veröffentlichte der NABU ein „Corona-Erholungsprogramm“, in dem er auf einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft pocht und Forderungen entwirft, die die Welt nach Überwindung der Pandemie sicherer, grüner und gesünder werden lassen sollen. Unter anderem werden agrarpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, eine explizite Thematisierung der für Mensch, Tier und Umwelt verheerenden Tierindustrie erfolgt allerdings nicht.

05.05.2020, NABU: Kein Weiter So und Kein Zurück

05.05.2020, presseportal.de: NABU Forderungen an ein Corona-Erholungsprogramm

Corona: Landwirtschaftsminister*innen der Länder fordern Konjunkturmaßnahmen

Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Saarbrücken letzte Woche haben sich die Landwirtschaftsminister*innen der Bundesländer für Konjunkturmaßnahmen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die Fischerei ausgesprochen. Konkrete Vorhaben wurden nicht verkündet, allerdings wird die Tierindustrie-Lobby mit entsprechenden Forderungen nicht lange auf sich warten lassen…

11.05.2020, agrarheute.com: Agrarministerkonferenz: Länder fordern Corona-Konjunkturprogramm für die Landwirtschaft

Milchbauern und -bäuerinnen protestieren gegen EU-Milchmarktpolitik

Anhänger des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) haben heute im Berliner Regierungsviertel gegen das Corona-Krisenmanagement für den EU-Milchmarkt demonstriert. Anstelle der beschlossenen Bezuschussung der privaten Lagerhaltung in Höhe von rund 80 Millionen Euro fordern sie eine EU-weite Reduzierung der Milchüberschüsse.

An diesem Konflikt zeigt sich die Uneinigkeit innerhalb der Milchindustrie: Während Molkereien die private Lagerhaltung befürworten, um mit staatlichen Finanzzuschüssen Milch einzulagern, fürchten die im BDM organisierten Milchviehhalter einen weiteren Preisrückgang.

Klar ist: Eine Reduzierung der Milchproduktion ist der staatlichen Bezuschussung der Einlagerung definitiv vorzuziehen. Doch dürfte es dann nicht, wie vom BDM gefordert, bei zeitlich befristeten Maßnahmen bleiben – vielmehr müsste das den Einstieg in den Ausstieg aus der Tierindustrie markieren.

07.05.2020, agrarheute.com:

BDM-Milchbauern errichten Milchpulver-Pyramide vor dem Kanzleramt

07.05.2020, BDM Pressemitteilung:

Milchpyramide aus über 300 Säcken Milchpulver: Gegen die Einlagerung & FÜR die EU-weite Reduzierung von Milchüberschüssen

So will der Staat die Tierindustrie beim „Tierwohl“ unterstützen

Die Tierindustrie produziert enormes Tierleid. Um in kürzester Zeit immer mehr Fleisch, Eier oder Milch zu produzieren, werden die Tiere auf engstem Raum gehalten und immer weitreichendere Qualzüchtungen vorgenommen.

Entgegen dieser Realität versucht die Tierindustrie unaufhörlich, das Leid der Tiere mit leicht zu durchschauenden Versprechen einer „artgerechten“ Haltung und eines „humanen“ Schlachtens zu kaschieren. Aktuell wird viel über sogenannte „Tierwohl“-Haltungsformen gesprochen. Von Staatsseite vorangetrieben wurde das Thema durch das von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gestartete „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ (Borchert-Kommission). Bei der Vorstellung von Ergebnissen im Februar 2020 verkündete Klöckner, dass diese den Weg zu einem „nationalen Tierwohlkonsens“ weisen.

Ein aktuelles Interview bei fleischwirtschaft.de gibt Einblicke, was darunter zu verstehen ist: Mit einer pauschalen Sonderabgabe von 40 Cent pro Kilogramm Fleisch soll ein Fördertopf entstehen für Investitionen in Tierschutzmaßnahmen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Hürden für daraus finanzierte Stallerweiterungen weiter gesenkt werden – ganz im Sinne der Tierindustrie also.

Dass solche einkommensunabhängigen Abgaben zutiefst unsozial sind, wird gelassen kommentiert: „Natürlich trifft eine solche Belastung einkommensschwache Gruppen stärker. Auf der anderen Seite kann jeder seinen Konsum steuern.“

Doch auch unabhängig von einer unsozialen Ausgestaltung: Der propagierte Umbau der Tierproduktion geht an der eigentlich erforderlichen Agrarwende komplett vorbei. Die Tierindustrie, deren Geschäftsmodell es ist, Tiere im Sinne der Profitmaximierung zu Waren, Ressourcen und Produktionseinheiten zu degradieren, ist nicht in der Lage, den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Was es braucht, ist nichts weniger als eine Abschaffung der Tierindustrie – für die Tiere, aber auch für die durch die Tierindustrie ausgebeuteten Arbeiter*innen, das Klima und die Umwelt. Stattdessen brauchen wir eine solidarische und ökologische Produktionsweise, die nicht am Gewinn orientiert ist, sondern an den Bedürfnissen aller.

01.05.2020, FLEISCHWIRTSCHAFT online:

Interview „Langfristig wird das Geld nicht reichen“

(Bildquelle: Animal Rights Watch e.V. – ARIWA)

EU-Subventionen: Reformen verzögern sich um ein bis zwei Jahre

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, kurz GAP, regelt die milliardenschweren EU-Subventionen für die Landwirtschaft. Seit Jahren tragen die von der EU festgelegten Regeln zur Verteilung der Gelder dazu bei, dass die Konzerne stetig wachsen und die Intensivierung der Landwirtschaft vorantreiben, während Kleinbäuer*innen mit Höfesterben zu kämpfen haben. Die Tierindustrie profitiert enorm von der GAP und nutzt die Subventionen unter anderem dazu, neue Export-Märkte zu erschließen.

Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen eigentlich neue Verteilungsregeln aus. Auf EU-Ebene finden daher schon länger Diskussionen über Reformen statt. Angesichts der drigend erforderlichen grundlegenden Agrarwende bedeuten diese Reformen allerdings nur kosmetische Änderungen und eine Fortschreibung einer kapitalistischen und auf Marktkonzentrierung sowie Export ausgerichteten Landwirtschaft.

Doch selbst diese unzureichenden Reformen der GAP werden erstmal verschoben: Die aktuell geltenden Regeln werden voraussichtlich für die nächsten zwei Jahre beibehalten. Damit hat sich das konservative Lager durchgesetzt. Argumentiert haben sie mit erforderlicher Planbarkeit und Rechtssicherheit – und nutzen dabei die Corona-Krise für ihre Zwecke: „[G]erade in Zeiten von Corona sollten [die Landwirte] sich auf ihre wesentliche Arbeit konzentrieren können.“

29.04.2020, Agrarheute.com:

EU-Agrarpolitik: Kommt die neue GAP erst 2023?

28.04.2020, top agrar-Online:

GAP-Reform: Abstimmungen zur GAP-Übergangsverordnung findet Zustimmung