Das am Mittwoch (03.06.2020) beschlossene Konjunkturprogramm der Bundesregierung umfasst weitere Hilfen für die Tierindustrie. Nachdem bereits im April erste Corona-Hilfen beschlossen wurden, wurde nun auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein Investitionsförderprogramm von 300 Mio. Euro aufgelegt.
Unverhohlenes Ziel der Maßnahme ist die Standortsicherung für die deutsche Tierindustrie, als weitere Ziele werden noch Tier- und Umweltschutz genannt. Wir sagen: Echter Schutz der Tiere sowie der Umwelt, und auch der Arbeiter*innen, geht nur durch die Abschaffung der Tierindustrie und massive Anstrengungen für eine Agrarwende – und nicht durch noch ein weiteres Förderprogramm für die Tierindustrie.
Bei der Tierindustrie-Lobby kommt die Maßnahme erwartungsgemäß gut an und fordert direkt noch mehr. Der Deutsche Bauerverband kommentiert etwa: „Dieses Konjunkturprogramm hilft auch der Land- und Forstwirtschaft. […] Bestandsanlagen brauchen hier eine Perspektive, aber auch Ersatzinvestitionen in Form von erweiterten Neubauten müssen möglich sein.“
Werden die angekündigten Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesarbeitsministerium so umgesetzt wie angedacht, wäre es tatsächlich ein Schlag gegen das ausbeuterische Geschäftsmodell der Fleischindustrie. Insbesondere die geplante Abschaffung von Werkverträgen für größere Schlacht- und Fleischverarbeitungskonzerne dürfte die Industrie vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ob die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden ist ungewiss, ebenso ob sie zu einer Verbesserung der Situation der prekär beschäftigten Arbeiter*innen und zu einem verbesserten Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Anbetracht der Corona-Epidemie führen. Das Thema Ausbeutung der Arbeiter*innen in der Fleischindustrie hat sich noch lange nicht erledigt.
Die Fleischindustrie kündigt Widerstand an:
Es ist mit heftigen Widerstand von den Konzernen und den Branchenverbände der Industrie zu rechnen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sprach bereits im Vorfeld von einer „Diskriminierung“ und kündigte eine Verfassungsklage an. Der Verband der Fleischindustrie (VDF) zeigt sich ebenfalls empört, die Maßnahmen seien „vollkommen unangemessen“, eine „willkürliche Diskriminierung“ und es bleibe abzuwarten, „ob derartige Regelungen Bestand haben werden“.
Dass das Interesse der Industrie an Arbeitsschutzmaßnahmen mehr als gering ist, zeigen auch Ankündigungen, den Schlachtbetrieb notfalls ins Ausland zu verlagern, wo Arbeitsschutzstandards geringer seien. Entsprechend äußerten sich die ZDG, aber auch Clemens Tönnies, der in öffentlichen Stellungsnahmen bis zuletzt am System Werkvertrag festhielt. Tatsächlich halten Wirtschaftsminister oder die Gewerkschaft NGG derartige Schritte für unrealistisch, über derartige Verlautbarungen soll viel mehr Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt werden.
Der Marschrichtung der Verbände und der Konzerne ist klar: Verbesserungen des Arbeitsschutzes werden nicht hingenommen, es wird geklagt und versucht, Einfluss auf die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu nehmen, um diese abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Ob die Fleischindustrie Erfolg hat, hängt letztendlich auch davon ab, wie hoch der öffentliche Druck ist.
Eine Absichtserklärung ist noch kein Gesetz:
Tatsächlich sind die vom Bundesarbeitsminister Heil und dem Regierungskabinett vorgeschlagenen Maßnahmen weitreichender als erwartet. Es bleiben aber Absichtserklärungen. Ob die Maßnahmen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, darf bezweifelt werden. Die Fleischindustrie versteht es, ihr wirtschaftliches Kapital in politische Macht zu münzen und über Verbände und Lobbyisten effektiv Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.
In der Vergangenheit stand die Industrie nach Tierschutzskandalen des Öfteren unter heftiger Kritik. Die Bundesregierung und Ministerien versprachen Besserungen, bei tatsächlichen Initiativen wie dem Verbot der Kastenstände in der Schweinezucht oder dem Einsatz von Antibiotika in der Geflügelfleischindustrie wurden ursprüngliche Maßnahmen auf Druck der Industrie und des von Julia Klöckner geführten Landwirtschaftsministerium schnell wieder aufgeweicht. Ein weiterer Grund sich an dieser Stelle nicht vorschnell zurückzulehnen.
Gesetzliche Vorgaben wurden von der Fleischindustrie schon immer mit Füßen getreten:
Der Arbeitsschutz wurde in der Fleischindustrie schon immer unterlaufen. Vom Juli bis September 2019 wurden in 30 Großbetrieben in Nordrhein-Westfalen 8.752 Verstöße bei Kontrollen des Arbeitsschutzes festgestellt, allein 5.863 gegen die Arbeitszeit. 85 Prozent der Betriebe verstießen sogar gravierend gegen Auflagen, so das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium. Nicht anders sieht es im Übrigen bei der Einhaltung von Tierschutzauflagen aus: Von 62 überprüften Schlachtbetrieben in Niedersachsen verstießen 58 gegen gesetzliche Vorgaben. Bei den Kontrollen von Ende 2018 bis Anfang 2020 fielen laut Landwirtschaftsministerium des Landes zudem 49 Schlachthöfe durch unzureichende Hygiene in den Produktionsstätten auf.
Der Fleischindustrie nutzt zudem rechtliche Graubereiche knallhart aus. Die Ausbeutung der Arbeiter*innen über Werkverträge und das systematische Unterlaufen des Mindestlohns ist hier das vielleicht prominenteste Beispiel. Aber auch im Bereich der Tierhaltung haben die Fleischkonzerne Geschäftsmodelle gefunden, um die Einhaltung von Tierschutzvorgaben zu umgehen und die damit verbundenen Kosten einzusparen. In der Geflügelfleischindustrie etwa haben Unternehmensgruppen wie PHW (Wiesenhof) oder Rothkötter die Zucht und die Mast von Hühnchen und Puten an sogenannte Vertragsmastbetriebe ausgelagert, um für die andauernden Tierschutzverstöße und elenden Haltungsbedingungen der Tiere nicht verantwortlich gemacht zu werden.
Von den Schlacht- und Fleischkonzernen zu erwarten, dass sie sich mit den neuen Arbeitsschutzmaßnahmen streng an Vorgaben halten, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg illusorisch.
Der Schutz der Arbeiter*innen vor Corona-Ausbrüchen ist nicht geklärt:
„Zwölf-Stunden-Schichten an sechs Tagen die Woche, körperliche Schwerstarbeit unter ständigem physischen und psychischen Druck sowie Behausungen, die Erholung und Regeneration nicht zulassen, sondern die Gesundheit zusätzlich gefährden – solche Arbeits- und Lebensbedingungen liefern die Betroffenen und ihre Angehörigen wehrlos einer hochansteckenden Krankheit aus“, warnte Peter Kossen, der sich für die Rechte der Arbeiter*innen einsetzt zu Beginn der Corona-Krise.
Wie der konkrete Gesundheitsschutz der prekär beschäftigten Arbeiter*innen aktuell gewährleistet werden soll, ist auch nach der Ankündigung der Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundes ungeklärt. Nach wie vor kommt es bei Schlachhöfen und Fleischverarbeitungsunternehmen zu großen Corona-Ausbrüchen. Die Unternehmen weigern sich, konkrete Maßnahmen umzusetzen, vor allem die Anlagen nach bestätigten Corona-Fällen zu schließen. Westfleisch in Dissen ließ die Produktion auch dann weiterlaufen, als es bereits 92 bestätigte Corona-Fälle gab. Wenige Tage später hatten sich 50 weitere Mitarbeiter*innen infiziert, Vion drohte bei Schließungen mit Klagen und auch bei Müller Fleisch oder Wiesenhof wurde die Produktion aufrecht erhalten.
Aktuell mögen die Infektionszahlen in Deutschland zurückgehen, steigen sie wieder oder gibt es gar eine zweite Welle der Epidemie, sind weitere Corona-Ausbrüche zu erwarten. Die Sammelunterkünfte müssen geschlossen, der Transport in beengten Bussen beendet und Anlagen heruntergefahren werden. Diese Forderungen müssen auch weiterhin in der Öffentlichkeit stark gemacht werden.
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.
Wir geben einen Überblick:
1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.
2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.
3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.
4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.
5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.
6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.
7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.
8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.
9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.
10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.
Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!
Im Hintergrund wird also bereits über weitere Millionen für die Konzerne gefeilscht, während sich gerade eine breite gesellschaftliche Debatte über die miserablen Bedingungen der Arbeiter*innen in der Tierindustrie entzündet. Was jetzt anstelle von Marktstützungen erforderlich wäre, sind Sofortmaßnahmen zum Schutz der Arbeiter*innen und Gelder für einen Strukturwandel weg von der Tierindustrie.
Vor einigen Tagen veröffentlichte der NABU ein „Corona-Erholungsprogramm“, in dem er auf einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft pocht und Forderungen entwirft, die die Welt nach Überwindung der Pandemie sicherer, grüner und gesünder werden lassen sollen. Unter anderem werden agrarpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, eine explizite Thematisierung der für Mensch, Tier und Umwelt verheerenden Tierindustrie erfolgt allerdings nicht.
Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Saarbrücken letzte Woche haben sich die Landwirtschaftsminister*innen der Bundesländer für Konjunkturmaßnahmen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die Fischerei ausgesprochen. Konkrete Vorhaben wurden nicht verkündet, allerdings wird die Tierindustrie-Lobby mit entsprechenden Forderungen nicht lange auf sich warten lassen…
Anhänger des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) haben heute im Berliner Regierungsviertel gegen das Corona-Krisenmanagement für den EU-Milchmarkt demonstriert. Anstelle der beschlossenen Bezuschussung der privaten Lagerhaltung in Höhe von rund 80 Millionen Euro fordern sie eine EU-weite Reduzierung der Milchüberschüsse.
An diesem Konflikt zeigt sich die Uneinigkeit innerhalb der Milchindustrie: Während Molkereien die private Lagerhaltung befürworten, um mit staatlichen Finanzzuschüssen Milch einzulagern, fürchten die im BDM organisierten Milchviehhalter einen weiteren Preisrückgang.
Klar ist: Eine Reduzierung der Milchproduktion ist der staatlichen Bezuschussung der Einlagerung definitiv vorzuziehen. Doch dürfte es dann nicht, wie vom BDM gefordert, bei zeitlich befristeten Maßnahmen bleiben – vielmehr müsste das den Einstieg in den Ausstieg aus der Tierindustrie markieren.
Die Tierindustrie produziert enormes Tierleid. Um in kürzester Zeit immer mehr Fleisch, Eier oder Milch zu produzieren, werden die Tiere auf engstem Raum gehalten und immer weitreichendere Qualzüchtungen vorgenommen.
Entgegen dieser Realität versucht die Tierindustrie unaufhörlich, das Leid der Tiere mit leicht zu durchschauenden Versprechen einer „artgerechten“ Haltung und eines „humanen“ Schlachtens zu kaschieren. Aktuell wird viel über sogenannte „Tierwohl“-Haltungsformen gesprochen. Von Staatsseite vorangetrieben wurde das Thema durch das von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gestartete „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ (Borchert-Kommission). Bei der Vorstellung von Ergebnissen im Februar 2020 verkündete Klöckner, dass diese den Weg zu einem „nationalen Tierwohlkonsens“ weisen.
Ein aktuelles Interview bei fleischwirtschaft.de gibt Einblicke, was darunter zu verstehen ist: Mit einer pauschalen Sonderabgabe von 40 Cent pro Kilogramm Fleisch soll ein Fördertopf entstehen für Investitionen in Tierschutzmaßnahmen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Hürden für daraus finanzierte Stallerweiterungen weiter gesenkt werden – ganz im Sinne der Tierindustrie also.
Dass solche einkommensunabhängigen Abgaben zutiefst unsozial sind, wird gelassen kommentiert: „Natürlich trifft eine solche Belastung einkommensschwache Gruppen stärker. Auf der anderen Seite kann jeder seinen Konsum steuern.“
Doch auch unabhängig von einer unsozialen Ausgestaltung: Der propagierte Umbau der Tierproduktion geht an der eigentlich erforderlichen Agrarwende komplett vorbei. Die Tierindustrie, deren Geschäftsmodell es ist, Tiere im Sinne der Profitmaximierung zu Waren, Ressourcen und Produktionseinheiten zu degradieren, ist nicht in der Lage, den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Was es braucht, ist nichts weniger als eine Abschaffung der Tierindustrie – für die Tiere, aber auch für die durch die Tierindustrie ausgebeuteten Arbeiter*innen, das Klima und die Umwelt. Stattdessen brauchen wir eine solidarische und ökologische Produktionsweise, die nicht am Gewinn orientiert ist, sondern an den Bedürfnissen aller.
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, kurz GAP, regelt die milliardenschweren EU-Subventionen für die Landwirtschaft. Seit Jahren tragen die von der EU festgelegten Regeln zur Verteilung der Gelder dazu bei, dass die Konzerne stetig wachsen und die Intensivierung der Landwirtschaft vorantreiben, während Kleinbäuer*innen mit Höfesterben zu kämpfen haben. Die Tierindustrie profitiert enorm von der GAP und nutzt die Subventionen unter anderem dazu, neue Export-Märkte zu erschließen.
Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen eigentlich neue Verteilungsregeln aus. Auf EU-Ebene finden daher schon länger Diskussionen über Reformen statt. Angesichts der drigend erforderlichen grundlegenden Agrarwende bedeuten diese Reformen allerdings nur kosmetische Änderungen und eine Fortschreibung einer kapitalistischen und auf Marktkonzentrierung sowie Export ausgerichteten Landwirtschaft.
Doch selbst diese unzureichenden Reformen der GAP werden erstmal verschoben: Die aktuell geltenden Regeln werden voraussichtlich für die nächsten zwei Jahre beibehalten. Damit hat sich das konservative Lager durchgesetzt. Argumentiert haben sie mit erforderlicher Planbarkeit und Rechtssicherheit – und nutzen dabei die Corona-Krise für ihre Zwecke: „[G]erade in Zeiten von Corona sollten [die Landwirte] sich auf ihre wesentliche Arbeit konzentrieren können.“
PHW und die anderen Unternehmen der Geflügelfleischindustrie schreien nach staatlicher Unterstützung angesichts von Corona:
„Mit Sorge sieht die deutsche Geflügelwirtschaft hier, dass es zu einer selektiven staatlichen Förderung kommen könnte, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Hier müsse die Politik Acht geben!“
Denn: Durch den Corona-bedingten Wegfall der Nachfrage von Großverbrauchern kommt es auf dem deutschen Geflügelfleischmarkt zu deutlichen Angebotsüberschüssen, die Preise sind massiv gefallen – in der ganzen Produktionskette von Brütereien und Zuchtbetrieben bis hin zur Schlachtung. Als kurzfristige Reaktion verringert die Geflügelfleischindustrie die Nachzucht aus den Brütereien und füllt die begrenzten Gefrierlager mit überschüssiger Ware. Damit weiterhin Gewinne gemacht werden können, soll nun der Staat einspringen…