Strafanzeige gegen Schlachtbetriebe wegen Corona-Infektionen

Der Verein PETA hat gegen mehrere Fleischkonzerne Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung. Angezeigt wurden die jeweiligen Standortleiter*innen, Geschäftsführer*innen sowie geschäftsführende Vorstände und alle verantwortlichen leitenden Angestellten der Westfleisch-Schlachthöfe in Coesfeld und Dissen, des VION-Schlachthofes in Bad Bramstedt, des Müller-Fleisch-Schlachthofes in Birkenfeld sowie des Wiesenhof-Schlachthofes in Straubing-Bogen.

PETA weist darauf hin, dass die Missstände den Angezeigten bekannt waren und diese durch die Inkaufnahme dieser Umstände an mehreren Hundert Corona-Infektionen schuld seien. Der Betrieb in den angezeigten Unternehmen lief trotz steigender Infektionszahlen und unzureichender Hygienebedingungen weiter – die Betreiber haben für die Gewinnmaximierung wissentlich weitere Infektionen und etwaige daraus resultierende Gesundheitsschädigungen riskiert.

27.05.2020, PETA:

Vorsätzliche Körperverletzung bei Westfleisch, VION, Müller-Fleisch und Wiesenhof: PETA erstattet Strafanzeige gegen Schlachtbetriebe

27.05.2020, BR:

Peta stellt Strafanzeige gegen Schlachthof in Bogen

Westfleisch-Reportage vom Deutschlandfunk: Podcastempfehlung

Westfleisch stand im Zentrum der Aufmerksamkeit, als sich die längst bekannten Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen der Tierindustrie in der medialen Öffentlichkeit zum Skandal entwickelten. Auslöser der Diskussionen waren die stark steigenden Infektionszahlen unter meist osteuropäischen Arbeiter*innen in deutschen Tierindustrie-Betrieben.

Manfred Götzke nahm diese Entwicklungen in seiner Reportage für den Deutschlandfunk in den Blick. Er lässt Stimmen zu Wort kommen, die uns auf dem Watchblog in den letzten Wochen immer wieder begegnet sind, aber auch solche, die für gewöhnlich nicht gehört werden beziehungsweise unterdrückt werden: die ausgebeuteten Arbeitskräfte selbst.

31.05.2020, deutschlandfunk Kultur:

Osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland: „Sie behandeln uns wie Sklaven“ (auch auf vielen Podcast-Plattformen zu hören)

Nach weiterem Corona-Ausbruch und Verstoß gegen Auflagen – Zwei Vion-Schlachthöfe in den Niederlanden schließen

Nach dem Corona-Ausbruch im Vion-Schlachthof in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) mit 140 infizierten Arbeiter*innen sind auch am Schlachthof in Groenloe in den Niederlanden unweit der deutschen Grenzen 147 Corona-Fälle registriert worden. Der Betrieb wurde daraufhin eingestellt. Wie in Bad Bramstedt sind größtenteils osteuropäische Werkvertragsbeschäftige, die in beengten Unterkünften leben und in überfüllten Bussen in die Betriebe gefahren werden, betroffen. Gut die Hälfte von ihnen ist aufgrund niedrigerer Mieten in Sammelunterkünften in Deutschland untergebracht.

Nur etwas mehr als fünfzig Kilometer entfernt wurde wenig später eine weitere Schlachtfabrik des Unternehmens aufgrund von Verstößen gegen Infektionsschutzauflagen geschlossen. Bei Polizeikontrollen wurden 17 Kleinbusse festgestellt, bei denen Arbeiter*innen aus Unterkünften ohne notwendige Sicherheitsabstände transportiert wurden. Offenbar kam auch hier zumindest ein Teil der Fahrzeuge aus Deutschland, wo viele Vion-Beschäftigte durch Subunternehmen untergebracht sind.

Vion ist eine der größten Schlacht- und Fleischverarbeitungsunternehmen Europas mit 27 Produktionsstandorten. Etwa 4.500 Beschäftigte sind direkt bei Vion angestellt, weitere 7.900 arbeiten über Subunternehmen für den niederländisch-deutschen Konzern.

Quellen und weitere Informationen:

28.05.2020, Spiegel Online
Erneut Vion-Fleischfabrik in den Niederlanden stillgelegt

25.05.2020, RTL:
Corona-Ausbruch in niederländischem Schlachthof nahe deutscher Grenze

13.05.2020, NDR
Vion: ein internationaler Fleischproduzent

43 Corona-Infizierte bei Tönnies – Fleischkonzern riskiert weitere Ausbrüche

Mittlerweile haben sich weit mehr als 1.000 Beschäftigte von Schlachthöfen und Fleischverarbeitungsbetrieben mit dem Coronavirus infiziert. Es sind insbesondere osteuropäische Werkvertragsarbeiter*innen, die aufgrund beengter Verhältnisse in den Fabriken, beim Transport zu den Arbeitsstätten und in den Wohnunterkünften einer Erkrankung an COVID-19 ausgeliefert sind.

Dennoch setzt Tönnies alles daran, die Produktion auf Hochtouren zu halten. Offenbar hat Deutschlands größter Fleischkonzern aufgegeben, Corona-Ausbrüche im Betrieb zu verhindern und fährt eine Strategie, Infektionsketten lediglich zu reduzieren und einzugrenzen. Der Konzern hatte hierfür kürzlich ein eigenes Testzentrum eröffnet, um betriebseigene Coronavirus-Testungen vornehmen zu können. Über „risikoorientierte Reihentestungen“ sollten Mitarbeiter*innen, die in Verdacht stünden, Kontakt zu Corona-Infizierten zu haben, an freiwilligen Corona-Tests teilnehmen, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.

Dass diese Strategie Corona-Ausbrüche nicht verhindern kann und Infektionen sich in Windeseile in der Belegschaft verbreiten, zeigen aktuelle Fallzahlen des Standortes in Rheda-Wiedenbrück. Nachdem zwei Mitarbeiter*innen über eine Kirchengemeinde Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, wurden alle 120 Mitarbeiter*innen der Abteilung getestet. Das Ergebnis: Bereits 18 Mitarbeiter*innen waren zu dem Zeitpunkt an COVID-19 erkrankt. Insgesamt sind seit Beginn der Massentestungen in der Unternehmensgruppe Mitte Mai 43 Personen erkrankt.

Die Produktion auch nur zu drosseln, um Abstandsgebote einzuhalten, schlägt Unternehmenschef Clemens Tönnies aus, schließlich gehe es nicht nur um den Schutz der Mitarbeiter*innen sondern auch um die „Versorgungssicherheit mit Fleisch und Wurst“.

Die Kritik am fehlenden Gesundheits- und Infektionsschutz bei Tönnies hält derweil an: Anfang Mai sorgte ein Video für Diskussionen, das Werkvertragsbeschäftigte ohne Mundschutz dicht gedrängt in einer Kantine zeigt. Zudem beobachtete das Bündnis gegen die Tönnies-Erweiterung in Rheda-Wiedenbrück während einer Demo vor den Werkstoren am 19. Mai, dass nach wie vor Arbeiter*innen in überfüllten Bussen zu den Produktionsanlagen gefahren werden.

Weitere Informationen und Quellen:

28.05.2020, Die Glocke:
19 Corona-Fälle bei Tönnies in Rheda

12.05.2020, Handelblatt
Tönnies baut eigenes Testzentrum auf

05.05.2020, Die Glocke:
Tönnies: Video ruft Grüne auf den Plan

Bild: Protest des Bündnisses gegen die Tönnies-Erweiterung in Rheda-Wiedenbrück am 19. Mai 2020

Das Thema Arbeitsschutz in der Fleischindustrie hat sich mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung noch lange nicht erledigt

United Against The Animal Industry

Werden die angekündigten Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesarbeitsministerium so umgesetzt wie angedacht, wäre es tatsächlich ein Schlag gegen das ausbeuterische Geschäftsmodell der Fleischindustrie. Insbesondere die geplante Abschaffung von Werkverträgen für größere Schlacht- und Fleischverarbeitungskonzerne dürfte die Industrie vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ob die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden ist ungewiss, ebenso ob sie zu einer Verbesserung der Situation der prekär beschäftigten Arbeiter*innen und zu einem verbesserten Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Anbetracht der Corona-Epidemie führen. Das Thema Ausbeutung der Arbeiter*innen in der Fleischindustrie hat sich noch lange nicht erledigt.

Die Fleischindustrie kündigt Widerstand an:

Es ist mit heftigen Widerstand von den Konzernen und den Branchenverbände der Industrie zu rechnen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sprach bereits im Vorfeld von einer „Diskriminierung“ und kündigte eine Verfassungsklage an. Der Verband der Fleischindustrie (VDF) zeigt sich ebenfalls empört, die Maßnahmen seien „vollkommen unangemessen“, eine „willkürliche Diskriminierung“ und es bleibe abzuwarten, „ob derartige Regelungen Bestand haben werden“.

Dass das Interesse der Industrie an Arbeitsschutzmaßnahmen mehr als gering ist, zeigen auch Ankündigungen, den Schlachtbetrieb notfalls ins Ausland zu verlagern, wo Arbeitsschutzstandards geringer seien. Entsprechend äußerten sich die ZDG, aber auch Clemens Tönnies, der in öffentlichen Stellungsnahmen bis zuletzt am System Werkvertrag festhielt. Tatsächlich halten Wirtschaftsminister oder die Gewerkschaft NGG derartige Schritte für unrealistisch, über derartige Verlautbarungen soll viel mehr Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt werden.

Der Marschrichtung der Verbände und der Konzerne ist klar: Verbesserungen des Arbeitsschutzes werden nicht hingenommen, es wird geklagt und versucht, Einfluss auf die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu nehmen, um diese abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Ob die Fleischindustrie Erfolg hat, hängt letztendlich auch davon ab, wie hoch der öffentliche Druck ist.

Eine Absichtserklärung ist noch kein Gesetz:

Tatsächlich sind die vom Bundesarbeitsminister Heil und dem Regierungskabinett vorgeschlagenen Maßnahmen weitreichender als erwartet. Es bleiben aber Absichtserklärungen. Ob die Maßnahmen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, darf bezweifelt werden. Die Fleischindustrie versteht es, ihr wirtschaftliches Kapital in politische Macht zu münzen und über Verbände und Lobbyisten effektiv Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

In der Vergangenheit stand die Industrie nach Tierschutzskandalen des Öfteren unter heftiger Kritik. Die Bundesregierung und Ministerien versprachen Besserungen, bei tatsächlichen Initiativen wie dem Verbot der Kastenstände in der Schweinezucht oder dem Einsatz von Antibiotika in der Geflügelfleischindustrie wurden ursprüngliche Maßnahmen auf Druck der Industrie und des von Julia Klöckner geführten Landwirtschaftsministerium schnell wieder aufgeweicht. Ein weiterer Grund sich an dieser Stelle nicht vorschnell zurückzulehnen.

Gesetzliche Vorgaben wurden von der Fleischindustrie schon immer mit Füßen getreten:

Der Arbeitsschutz wurde in der Fleischindustrie schon immer unterlaufen. Vom Juli bis September 2019 wurden in 30 Großbetrieben in Nordrhein-Westfalen 8.752 Verstöße bei Kontrollen des Arbeitsschutzes festgestellt, allein 5.863 gegen die Arbeitszeit. 85 Prozent der Betriebe verstießen sogar gravierend gegen Auflagen, so das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium. Nicht anders sieht es im Übrigen bei der Einhaltung von Tierschutzauflagen aus: Von 62 überprüften Schlachtbetrieben in Niedersachsen verstießen 58 gegen gesetzliche Vorgaben. Bei den Kontrollen von Ende 2018 bis Anfang 2020 fielen laut Landwirtschaftsministerium des Landes zudem 49 Schlachthöfe durch unzureichende Hygiene in den Produktionsstätten auf.

Der Fleischindustrie nutzt zudem rechtliche Graubereiche knallhart aus. Die Ausbeutung der Arbeiter*innen über Werkverträge und das systematische Unterlaufen des Mindestlohns ist hier das vielleicht prominenteste Beispiel. Aber auch im Bereich der Tierhaltung haben die Fleischkonzerne Geschäftsmodelle gefunden, um die Einhaltung von Tierschutzvorgaben zu umgehen und die damit verbundenen Kosten einzusparen. In der Geflügelfleischindustrie etwa haben Unternehmensgruppen wie PHW (Wiesenhof) oder Rothkötter die Zucht und die Mast von Hühnchen und Puten an sogenannte Vertragsmastbetriebe ausgelagert, um für die andauernden Tierschutzverstöße und elenden Haltungsbedingungen der Tiere nicht verantwortlich gemacht zu werden.

Von den Schlacht- und Fleischkonzernen zu erwarten, dass sie sich mit den neuen Arbeitsschutzmaßnahmen streng an Vorgaben halten, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg illusorisch.

Der Schutz der Arbeiter*innen vor Corona-Ausbrüchen ist nicht geklärt:

„Zwölf-Stunden-Schichten an sechs Tagen die Woche, körperliche Schwerstarbeit unter ständigem physischen und psychischen Druck sowie Behausungen, die Erholung und Regeneration nicht zulassen, sondern die Gesundheit zusätzlich gefährden – solche Arbeits- und Lebensbedingungen liefern die Betroffenen und ihre Angehörigen wehrlos einer hochansteckenden Krankheit aus“, warnte Peter Kossen, der sich für die Rechte der Arbeiter*innen einsetzt zu Beginn der Corona-Krise.

Wie der konkrete Gesundheitsschutz der prekär beschäftigten Arbeiter*innen aktuell gewährleistet werden soll, ist auch nach der Ankündigung der Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundes ungeklärt. Nach wie vor kommt es bei Schlachhöfen und Fleischverarbeitungsunternehmen zu großen Corona-Ausbrüchen. Die Unternehmen weigern sich, konkrete Maßnahmen umzusetzen, vor allem die Anlagen nach bestätigten Corona-Fällen zu schließen. Westfleisch in Dissen ließ die Produktion auch dann weiterlaufen, als es bereits 92 bestätigte Corona-Fälle gab. Wenige Tage später hatten sich 50 weitere Mitarbeiter*innen infiziert, Vion drohte bei Schließungen mit Klagen und auch bei Müller Fleisch oder Wiesenhof wurde die Produktion aufrecht erhalten.

Aktuell mögen die Infektionszahlen in Deutschland zurückgehen, steigen sie wieder oder gibt es gar eine zweite Welle der Epidemie, sind weitere Corona-Ausbrüche zu erwarten. Die Sammelunterkünfte müssen geschlossen, der Transport in beengten Bussen beendet und Anlagen heruntergefahren werden. Diese Forderungen müssen auch weiterhin in der Öffentlichkeit stark gemacht werden.

Quellen und weitere Informationen:

22.05.2020 – Bündnis Gemeinsam gegen die Tierindustrie: Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick. (Watchblog-Artikel)

22.05.2020 – TopAgrar Online: Geflügelwirtschaft „entsetzt“ über Verbot von Werkverträgen in Schlachtbranche

22.05.2020 – NDR: Dissen: 54 neue Corona-Fälle bei Westcrown

21.05.2020 – Tagesschau.de: Wandert die Fleischindustrie ab?

20.05.2020 – ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft / „Entscheidung ist falsch und unverhältnismäßig – und hat verheerende Konsequenzen für Standort Deutschland“

20.05.2020 – VDF Verband der Fleischwirtschaft: Kabinettsbeschluss zu Werkvertragsregelung in der Fleischwirtschaft höchst fragwürdig

20.05.2020 – Deutschlandfunk Nova: „Die Subunternehmer tricksen wo sie können“

04.05.2020 – NDR: Prüfer stellen viele Mängel auf Schlachthöfen fest

17.03.2020 – Kirche und Leben: Kossen befürchtet viele Corona-Fälle bei Arbeitsmigranten

30.01.2020 – Neue Westfälische: So systematisch ignoriert die Fleischindustrie in NRW den Arbeitsschutz

Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.

Chicken slaughterhouse

Nach den Corona-Ausbrüchen bei einer ganzen Reihe von Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entfachte sich eine öffentliche Debatte über den Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. In der Kritik stand insbesondere die Anstellung zigtausender, meist ost- und südosteuropäischer Arbeiter*innen über Werkverträge und deren unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.

Wir geben einen Überblick:

1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.

2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.

3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.

4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.

5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.

6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.

7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.

8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.

9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.

10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.

Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!

Quellen und weitere Informationen:

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eckpunkt „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ (PDF-Download)

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie (Erklärung zum Arbeitsschutzprogramm)

20.05.2020: Handelsblatt: Regierung will „Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Fleischindustrie beenden

20.05.2020: AgrarHeute.com: Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

Kein Ende der Corona-Ausbrüche – 92 Infizierte bei Fleischverarbeitungsbetrieb in Niedersachsen

Nach den heftigen Corona-Ausbrüchen in Coesfeld (264 Infizierte) und Oer-Erkenschwick (54 Infizierte) sind bei einem weiteren Westfleisch-Betrieb in Dissen (Niedersachsen) mindestens 92 Mitarbeiter*innen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Bei Westcrown, einer von Westfleisch und Danish Crown im Joint Venture betriebenen Fleischverarbeitungsfabrik, sind eine Vielzahl von Werkvertragsbeschäftigten eingesetzt. „Unter ihnen sind zahlreiche Kräfte, die von Subunternehmen beschäftigt werden“, bestätigte der Landkreis Osnabrück, ebenso, dass viele der Betroffenen in Sammelunterkünften in den Landkreisen Osnabrück und Vechta in Niedersachsen sowie in Wesel, Steinfurt und Gütersloh untergebracht sind.

Nach den hohen Infektionszahlen in zahlreichen Betrieben der Fleischindustrie war im Rahmen von Testungen bei Schlachthöfen, Fleischverabreitungsbetrieben und Sammelunterkünften auch eine Aktion im Dissener Unternehmen erfolgt. Der Betrieb in Dissen wurde mittlerweile vorübergehend eingestellt.

18.05.2020, NDR

92 Corona-Fälle in Fleischzerlegebetrieb in Dissen

18.05.2020, HasePost

Massiver Corona-Ausbruch bei Westcrown in Dissen – 92 Infizierte

(Bild: Protest der Initiative Stoppt Westfleisch gegen die Ausbeutung der Werkvertragsarbeiter*innen in der Fleischindustrie in Oer-Erkenschwick am 12.05.2020)

„Schwarze Schafe“ – Bundesregierung will in der Tierindustrie „aufräumen“

Nachdem der Tierindustrie im Zuge dramatischer Corona-Infektionen von Arbeiter*innen zurzeit ungewöhnlich viel öffentliche Aufmerksamkeit zuteil wird, will die Bundesregierung nun „aufräumen mit diesen Verhältnissen“, wie Arbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch im Bundestag gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel ankündigte. Die „erschreckenden“ und „beschämenden“ Lebens- und Arbeitsumstände der meist osteuropäischen Werkvertragsbeschäftigten bedürften strengeren Vorschriften, die am Montag beschlossen werden sollen.

Vielen mag diese plötzliche Sorge um die Arbeiter*innen opportun vorkommen. Die prekären Beschäftigungsverhältnisse und ausbeuterischen Geschäftsmodelle wurden schließlich seit Jahren und Jahrzehnten politisch gedeckt und gefördert. „Der Aktionismus der Bundesregierung mitten in der Coronakrise ist nichts als Heuchelei“, meint Norbert Lehmann von agrarheute.

Auch Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), beklagt: „Seit Jahren liegen der Bundesregierung, dem Bundestag, allen Landesregierungen und den betroffenen Kommunen Berichte über unhaltbare Zustände vor. Bislang ergriffene Maßnahmen reichen nicht aus, systematisches Wegsehen und Weghören geht nicht mehr. […] Das System Billigfleisch kennt zu viele Verlierer.“ Die AbL fordert bereits seit langer Zeit arbeitsrechtliche Reformen in der Fleischindustrie.

Quellen und weitere Informationen:

11.05.2020, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL e.V.): Statt sich zu empären ist Handeln angesagt: System Billigfleisch schafft viele Verlierer. Änderungen dringend notwendig.

13.05.2020, Tagesspiegel: Nach Corona-Fällen in Schlachthöfen: Bundesregierung will in der Fleischindustrie „aufräumen“

15.05.2020, agrarheute.com: Die große Heuchelei über die Arbeit am Schlachtband

Auch international weiterhin Corona-Ausbrüche in der Tierindustrie

Nicht nur in Deutschland bewahrheiten sich die schlimmen Befürchtungen von Arbeitsrechtsinitiativen vor Corona-Ausbrüchen bei Arbeiter*innen in der Tierindustrie: auch international mehren sich Berichte über stark steigende Infektionszahlen in Schlachtbetrieben.

Nachdem es in Großbritannien zu hohen Infektionszahlen und sogar einem Tod gekommen ist, fordern dort Gewerkschaften sofortige Schutzmaßnahmen für die Arbeiter*innen.

Auch in Brasilien ist die Tierindustrie von Corona deutlich betroffen: während die gesicherten Infektionszahlen aufgrund der vergleichsweise geringen Testzahl noch niedrig ausfällt, kommt es zu ersten Produktionsschwierigkeiten. Der größte Geflügelverarbeitungs-Konzern des Landes, BRF, meldet etwa, dass vermehrt Arbeiter*innen aufgrund mangelnder Schutzmaßnahmen streiken und Gesundheitsbehörden Schließungsauflagen androhen.

In Kanada wurden alleine in einem einzigen Fleischverarbeitungsbetrieb von Cargill knapp 1.000 Fälle festgestellt. Unter anderem auch in Australien und Spanien wurden Corona-Fälle in der Fleischindustrie gemeldet.

Nicht zuletzt weist die Fleischindustrie in den USA enorme Folgen durch Corona aus: dort erkankten bereits mehr als 10.000 Arbeiter*innen an dem Virus, mindestens zwanzig erlagen ihrer Erkrankung.

Quellen und weitere Infos:

14.05.2020, GlobalMeatNews.com: German slaughterhouses under fire over ‚insufficient precautionary measures‘ to block COVID-19 spread

11.05.2020, The Guardian online: ‚Chaotic and crazy‘: meat plants around the world struggle with virus outbreaks

Pressemitteilung von aktion./.arbeitsunrecht zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Die Arbeitsrechtsinitiative aktion ./. arbeitsunrecht hat eine Pressemitteilung zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie veröffentlicht:

Verdacht auf Schein-Werkverträge + Mietwucher: Was unternehmen Staatsanwaltschaften, Hauptzollamt und Arbeitsministerien?

[…] Im Zuge der Coronakrise berichten die Medien wieder verstärkt unschöne Tatsachen. Der rechtliche Kern des Ausbeutungsgeschäftes sind die sog. Werkverträge zwischen Schlachthofbetreibern und sog. Werkunternehmern sind, die ihrerseits die mehrheitlich aus Rumänien und Bulgarien stammenden Arbeiter unter Vertrag nehmen.

Dabei wird die Ausbeutung über Werkverträge zwar regelmäßig kritisiert – aber nicht ausreichend in Frage gestellt. Die rechtliche Grundlage der Werkvertragsregelungen ist mehr als wackelig.

Schein-Werkverträge: Organisierte Täuschung der Behörden durch illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Alles spricht nach unseren Recherchen dafür, dass es sich in der Realität gar nicht um Werkverträge handelt sondern der Sache nach um Arbeitnehmerüberlassungsverträge (also verdeckte Leiharbeit bzw. Schein-Werkverträge). Das hätte weitreichende Auswirkungen, da nach unserer Kenntnis keiner der Werkunternehmer die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Wir hätten es hier also mit einem kriminellen System zu tun, das sowohl die Arbeiter schädigt als auch — über Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern — das Gemeinwesen. […]

Quelle:

12.05.2020, Pressemitteilung von aktion ./. arbeitsunrecht: Zustände in der Fleischindustrie: Werkverträge oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Weitere Informationen:

Die aktion./.arbeitsunrecht ist eine Arbeitsrechtsinitiative, die sich für Beschäftigte im Einzelhandel, der Lebensmittelindustrie und vielen weiteren Bereichen einsetzt. Sie informiert über betriebsratsfeindliche Unternehmen, unterstützt Betriebsräte und Gewerkschafter*innen und rief 2019 auch zu einem Aktionstag gegen den Fleischkonzern Tönnies auf. Weitere Infos gibt es unter: www.aktion.arbeitsunrecht.de