Die Grillsaison ist wichtiger als Arbeitsrechte – Update: SPD und Union einigen sich auf Gesetzesentwurf

Aktuelles Update 27.11.2020: SPD und Union haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt – das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll, gespickt mit Ausnahmen, ab Januar 2021 in Kraft treten. (sh. taz.de – Einschränkungen für Fleischindustrie: Aus für Werkverträge)

Eigentlich sollte ab Januar 2021 ein Gesetz in Kraft treten, welches Werkvertragsarbeit in Fleisch- und Zerlegebetrieben verbietet. Doch die CDU/CSU arbeitet bereits an einer Aufweichung des Gesetzes.

Während der Covid-19 Pandemie gab es immer wieder Infektionswellen unter den Arbeiterinnen der Fleischindustrie. Diese sind unter anderem auf die beengten Unterbringung und die schlechten Arbeitsbedingungen der Werkvertragsnehmer*innen in der Fleischindustrie zurückzuführen. Durch diese wiederkehrenden Infektionsgeschehen wurde die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft auf die Situation der Arbeiter*innen gelenkt.

Arbeitsminister Hubertus Heil brachte im Juli ein Gesetz auf den Weg, welches Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie erschweren sollte. Im Oktober sollte es im Bundestag beschlossen werden, dies wurde jedoch vertagt. Die Fleischindustrie müsse laut CDU in Zeiten, in denen dir Produktion auf Hochtouren laufe, wie etwa der Grillsaison, flexibel bleiben. Und das gehe nur mit Werkverträgen und Leiharbeit.

Angesichts der tausenden von Coronainfektionen in dieser Industrie, der Unterschreitung von Mindestlöhnen, der viel zu langen Arbeitszeiten und der Verstößen gegen den Arbeitsschutz kann eine Abkehr von diesem Gesetz zu Gunsten von Würstchen und Steak durchaus als menschenverachtend bezeichnet werden.

Quellen und weitere Informationen

23.10.2020, Tagesschau: Zoff über Regeln für Fleischbranche

09.04.2020, Magazin Katapult: Ein Pfund Hack für 2,39 Euro und einen Finger

Watchblog-Themenseite: Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie

Corona-Ausbrüche bei Allfrisch, Tönnies und Vion. Die Industrie riskiert weitere Ausbrüche in Schlachthöfen und Fleischfabriken

Nachdem die erste Welle heftiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Fleischbetrieben im Sommer abgeklungen war, haben sich in den letzen Tagen wieder hunderte Schlachthofarbeiter*innen, vor allem Werkvertragsbeschäftigte, mit dem Corona-Virus infiziert.

Beim Fleischverarbeiter Allfrisch in Emsdetten (Landkreis Steinfurt) mussten 300 Beschäftigte in Quarantäne, nachdem 77 Arbeiter*innen positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Am Standort werden täglich 20.000 Puten verarbeitet. Der Betrieb gehört zur Sprehe-Gruppe, die mit der Geflügelfleischproduktion einen Umsatz von 780 Mio. Euro erwirtschaftet. Der Konzern stand in den vergangenen Jahren mehrfach aufgrund der Ausbeutung von Arbeiter*innen und Tierquälerei in der Kritik. 2013 prellte ein Subunternehmer hunderte Werkvertragsbeschäftigte um ihren Lohn und strich mindestens 3,3 Mio. Euro ein. Der Konzern wollte nicht gewusst haben, „wie dieser Vertragspartner seine Leistung organisiert“ und sah sich in Emsdetten mit Protesten konfrontiert. 2015 berichtete der Spiegel über Verstöße gegen Tierschutzauflagen in sechs Mastanlagen der Sprehe-Gruppe, nachdem PETA Deutschland Recherchen in den Betrieben durchführte.

Beim Tönnies-Schlachthof Weidemark in Sögel (Landkreis Emsland) wurden Anfang Oktober 112 Corona-Fälle gemeldet. 2.000 Arbeiter*innen sind hier beschäftigt, ein Großteil Werkvertragsarbeiter*innen aus Rumänien. Tönnies investierte zuletzt 60 Mio. Euro in den Schlachthof, um die Exportkapazität des Konzerns zu erhöhen. Aus Sögel wird vor allem Fleisch nach China verkauft. Der Landkreis reagierte auf den Corona-Ausbruch mit einer Einschränkung des öffentlichen Lebens, so wurden Veranstaltungen und der Schulsport in Sögel untersagt. Nachdem die Produktion zunächst nur geringfügig eingeschränkt wurde, verfügte der Landrat eine Schließung des Schlachthofs für mindestens drei Wochen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Tönnies geht mittlerweile gerichtlich gegen die Infektionsschutzmaßnahme vor und spricht von einem unverhältnismäßigem Vorgehen.

Ebenfalls von einem Corona-Ausbruch betroffen ist der Schlachtkonzern Vion. 63 positiv getestete Mitarbeiter*innen vermeldete der deutsch-niederländische Konzern am Standort Emstek (Landkreis Cloppenburg). Vion musste im April den Schlachthof Bad Bramstedt vorübergehend schließen und geriet aufgrund der Behandlung und Unterbringung der Werkvertragsarbeiter*innen in die Kritik. Auch in den Niederlanden wurden zwei Schlachthöfe vorübergehend geschlossen, unter anderem weil Vion gegen Corona-Schutzauflagen verstieß und Mitarbeiter*innen in überfüllten Kleinbussen in die Schlachtfabriken transportieren ließ.

Auch die kontinuierlichen Massentestungen der Beschäftigten, die von Landesregierungen und teils von den Unternehmen selbst verfügt wurden, konnten offenbar nicht verhindern, dass es zu den erneuten Massenausbrüchen kam. Einmal im Betrieb, breitet sich das Corona-Virus offenbar rasant aus. Neben den widrigen Arbeitsbedingungen und den beengten Wohnverhältnissen der Werktragsbeschäftigten sind es laut Medizinern auch die konstant kalten Temperaturen der Arbeitsstätten, die eine Ausbreitung begünstigten. Zudem erhöhten mehrere Schlachtbetriebe, darunter der Tönnies-Schlachthof in Sögel, die Produktion, um die Reduzierung der Kapazitäten aufgrund früherer Corona-Ausbrüche aufzufangen.

Unter diesen Bedingungen ist es nur eine Frage der Zeit, bis weitere Meldungen über Corona-Ausbrüche in Fleischbetrieben Schlagzeilen machen.

Quellen und weitere Informationen

08.10.2020, WDR: Nach Corona-Ausbruch: Auflagen für Emsdettener Geflügel-Betrieb

08.10.2020, AgrarHeute.de: Tönnies muss Schlachthof Sögel für 22 Tage schließen

07.10.2020, TopAgrarOnline: Neue Ansteckungswelle – 63 Arbeiter im Vion-Schlachthof Emstek mit Corona infiziert

Werkverträge in der Fleischindustrie: DGB veröffentlicht Studie zu Rechtmäßigkeit eines Verbots

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit mit dem Grundgesetz untersucht.

Anlass für das Gutachten waren die wiederkehrenden Behauptungen der Fleischindustrie, dass ein solches Verbot nicht verfassungskonform umgesetzt werden könne. Erst kürzlich kommentierte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion im Bundestag, die Lobbytätigkeiten der Fleischindustrie: „Bisher konnten die Lobbyisten der Fleischindustrie noch jeden Gesetzentwurf auf Kosten der Beschäftigten verwässern“.

In dem nun vorliegenden Gutachten kam der Autor Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen zu dem Schluss, dass ein solches Verbot sehr wohl verfassungskonform umsetzbar ist. Insbesondere ist das Verbot geeignet, erforderlich sowie verhältnismäßig, um das mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz beabsichtigte Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Dazu sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel: „Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit. Für die Fleischbranche ist es jetzt an der Zeit, ihre Wagenburg zu verlassen, um mit den menschenunwürdigen Praktiken abzuschließen und im eigenen Hof aufzuräumen. Wer jahrelang Menschen unter so entsetzlichen Arbeits- und Unterkunftsbedingungen beschäftigt, muss am Ende akzeptieren, dass der Gesetzgeber eingreift, wenn nichts passiert„.

Derweil kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an, die Zahl an Routinekon­trollen in der Fleischindustrie senken zu wollen, um mehr Kapazitäten für sogenannte Problembetriebe zu haben – ein offensichtlicher Versuch, der Fleischindustrie entgegen zu kommen.

Weitere Informationen:

18.09.2020, DGB: Neues Gutachten – Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft rechtlich möglich

21.09.2020, junge Welt: Tönnies und Co. – Fett fürs Schweinesystem

Strafanzeige gegen Schlachtbetriebe wegen Corona-Infektionen

Der Verein PETA hat gegen mehrere Fleischkonzerne Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung. Angezeigt wurden die jeweiligen Standortleiter*innen, Geschäftsführer*innen sowie geschäftsführende Vorstände und alle verantwortlichen leitenden Angestellten der Westfleisch-Schlachthöfe in Coesfeld und Dissen, des VION-Schlachthofes in Bad Bramstedt, des Müller-Fleisch-Schlachthofes in Birkenfeld sowie des Wiesenhof-Schlachthofes in Straubing-Bogen.

PETA weist darauf hin, dass die Missstände den Angezeigten bekannt waren und diese durch die Inkaufnahme dieser Umstände an mehreren Hundert Corona-Infektionen schuld seien. Der Betrieb in den angezeigten Unternehmen lief trotz steigender Infektionszahlen und unzureichender Hygienebedingungen weiter – die Betreiber haben für die Gewinnmaximierung wissentlich weitere Infektionen und etwaige daraus resultierende Gesundheitsschädigungen riskiert.

27.05.2020, PETA:

Vorsätzliche Körperverletzung bei Westfleisch, VION, Müller-Fleisch und Wiesenhof: PETA erstattet Strafanzeige gegen Schlachtbetriebe

27.05.2020, BR:

Peta stellt Strafanzeige gegen Schlachthof in Bogen

Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.

Chicken slaughterhouse

Nach den Corona-Ausbrüchen bei einer ganzen Reihe von Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entfachte sich eine öffentliche Debatte über den Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. In der Kritik stand insbesondere die Anstellung zigtausender, meist ost- und südosteuropäischer Arbeiter*innen über Werkverträge und deren unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.

Wir geben einen Überblick:

1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.

2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.

3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.

4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.

5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.

6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.

7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.

8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.

9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.

10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.

Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!

Quellen und weitere Informationen:

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eckpunkt „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ (PDF-Download)

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie (Erklärung zum Arbeitsschutzprogramm)

20.05.2020: Handelsblatt: Regierung will „Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Fleischindustrie beenden

20.05.2020: AgrarHeute.com: Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

Pressemitteilung von aktion./.arbeitsunrecht zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Die Arbeitsrechtsinitiative aktion ./. arbeitsunrecht hat eine Pressemitteilung zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie veröffentlicht:

Verdacht auf Schein-Werkverträge + Mietwucher: Was unternehmen Staatsanwaltschaften, Hauptzollamt und Arbeitsministerien?

[…] Im Zuge der Coronakrise berichten die Medien wieder verstärkt unschöne Tatsachen. Der rechtliche Kern des Ausbeutungsgeschäftes sind die sog. Werkverträge zwischen Schlachthofbetreibern und sog. Werkunternehmern sind, die ihrerseits die mehrheitlich aus Rumänien und Bulgarien stammenden Arbeiter unter Vertrag nehmen.

Dabei wird die Ausbeutung über Werkverträge zwar regelmäßig kritisiert – aber nicht ausreichend in Frage gestellt. Die rechtliche Grundlage der Werkvertragsregelungen ist mehr als wackelig.

Schein-Werkverträge: Organisierte Täuschung der Behörden durch illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Alles spricht nach unseren Recherchen dafür, dass es sich in der Realität gar nicht um Werkverträge handelt sondern der Sache nach um Arbeitnehmerüberlassungsverträge (also verdeckte Leiharbeit bzw. Schein-Werkverträge). Das hätte weitreichende Auswirkungen, da nach unserer Kenntnis keiner der Werkunternehmer die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Wir hätten es hier also mit einem kriminellen System zu tun, das sowohl die Arbeiter schädigt als auch — über Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern — das Gemeinwesen. […]

Quelle:

12.05.2020, Pressemitteilung von aktion ./. arbeitsunrecht: Zustände in der Fleischindustrie: Werkverträge oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

Weitere Informationen:

Die aktion./.arbeitsunrecht ist eine Arbeitsrechtsinitiative, die sich für Beschäftigte im Einzelhandel, der Lebensmittelindustrie und vielen weiteren Bereichen einsetzt. Sie informiert über betriebsratsfeindliche Unternehmen, unterstützt Betriebsräte und Gewerkschafter*innen und rief 2019 auch zu einem Aktionstag gegen den Fleischkonzern Tönnies auf. Weitere Infos gibt es unter: www.aktion.arbeitsunrecht.de

Krise? Welche Krise? – Wie Fleischkonzerne und Branchenverbände auf Corona-Ausbrüche und die Kritik an den Arbeitsbedingungen reagieren.

In der Debatte um die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und die Arbeitsbedingungen von Werkvertragsarbeiter*innen setzen führende Konzerne und Branchenverbände der Fleischindustrie auf Konfrontation. Nach Hunderten Infizierten Mitarbeiter*innen an mittlerweile 6 Standorten werfen Medien, Initiativen und Gewerkschaften den Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben fehlenden Gesundheitsschutz in der Corona-Krise und unzureichende Arbeits- und Lebensbedingungen der meist ausländischen Beschäftigten mit Werk- und Leihverträgen vor.

Fleischkonzerne wehren sich gegen Schließungen

Die betroffenen Konzerne selbst sehen trotz der heftigen Ausbrüche keine Veranlassung ihre Betriebe zu schließen und wollen trotz des offenbar erhöhten Infektionsrisikos wie gehabt weiter produzieren. Müller Fleisch (300 positiv getestete Beschäftigte) stellte nach dem Bekanntwerden des Ausbruchs die Produktion nicht ein, die Arbeiter*innen hätten allerdings alle Kontakte außerhalb ihres Arbeitsumfeld abzubrechen und dürften auf dem Weg in ihre Unterkünfte keine Umwege machen.

Vion ließ den Betrieb in Bad Bramstedt (130 Infizierte) zwar kurzfristig ruhen, drohte dem Landkreis Steinburg nun aber mit einer Klage, falls der Schlachthof nicht bald wieder öffnen dürfe, schließlich gäbe es negativ getestete Arbeiter*innen, die den Betrieb aufrecht erhalten könnten.

Auch Westfleisch (250 Fälle an zwei Standorten) sah keinen Grund, den besonders betroffenen Schlachthof Coesfeld zu schließen. Es bedurfte erst einer Eilverfügung des Landkreises und der Landesregierung. Westfleisch klagte daraufhin gegen die Verfügung, die mittlerweile vom Verwaltungsgericht Münster bestätigt wurde. Westfleisch sei „zu einer erheblichen epidemiologischen Gefahrenquelle nicht nur für die eigene Belegschaft geworden“, so das Gericht.

Branchenriesen und Verbände sprechen von Generalverdacht

Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Bauernverbands kritisierten die Schließungen unter anderem in Coesfeld. „Für die rund 1.000 Schweinemäster aus Westfalen-Lippe, die das Werk belieferten, sei das Aufrechterhalten des Schlachtbetriebes enorm wichtig“, kommentierte Hubertus Beringmeier, Vorsitzender des Landwirtschaftsverbands Westfalen-Lippe. Das Landvolk Niedersachsen argumentierte mit Blick auf mögliche Tests bei den Saisonkräften, dass diese „eine Scheinsicherheit suggerieren“ könnten und forderte, die Schlachthöfe schnellstmöglich wieder zu öffnen.

Branchenprimus Tönnies kritisierte das Vorgehen der Behörden und die öffentliche Debatte scharf und sprach von einem „Generalverdacht“ gegen die Fleischindustrie. Zur Frage des Infektionsschutzes meinte der Fleischkonzern lapidar, dass wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen „ein Restrisiko“ bleibe.

Ähnlich äußerte sich auch der Verband der deutschen Fleischwirtschaft (VDF): “Als kritische Infrastruktur habe man die Produktion nicht stoppen können und weiter gearbeitet, um die Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen. So könne es zu Ansteckungen kommen.“

Arbeits- und Lebensbedingungen der Werkvertragsarbeiter*innen kein Thema

In Bezug auf die Arbeitsbedingungen nehmen die Unternehmen und Verbände der Fleischindustrie dagegen kaum Stellung. Der Fleischerverband Niedersachen/Bremen der mittelständische Betriebe mahnte zwar „den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden“, die Geschäftsführerin des VDF, Heike Harstick, sieht dagegen nicht einmal ein Problem in der Behandlung der Werkvertragsarbeiter*innen und stellt fest, dass „nicht vor allem die Arbeitsbedingungen schuld an den Corona-Ausbrüchen“ seien.

Für Stefan Müller, Geschäftsführer von Müller Fleisch, sind die Arbeits- und Lebensbedingungen der prekär Beschäftigten aus dem ost- und südosteuropäischen Ausland ebenfalls kein Thema. Die Verantwortung für Corona-Ausbrüche sieht er bei den Beschäftigten selbst: Die Rumänen seien halt ein geselliges Volk, es werde viel gefeiert.

Weitere Informationen zum Thema auf dem Watchblog Tierindustrie

Quellen und weitere Informationen:

Bild: Protest von Peter Kossen vor Westfleisch-Schlachthof in Coesfeld am 10.05.2020 (Quelle: Bistum Münster)

18 Arbeiter*innen bei Vion-Schlachthaus in Kellinghusen mit Corona infiziert

Nachdem erst letzte Woche bekannt wurde, dass sich 300 meist rumänische Werkvertragsarbeiter*innen im Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Müller Fleisch in Pforzheim mit dem Coronavirus infiziert haben, gibt es nun neue Fälle bei Vion in Schleswig-Holstein. 110 Menschen wurden unter Quarantäne gestellt.

Schlachtfabriken sind nicht systemrelevant, sondern gehören stillgelegt. Die Arbeiter*innen sollten trotzdem entlohnt werden und die Möglichkeit bekommen, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten.

03.05.2020, NDR.de:

49 Corona-Fälle bei Schlachthof-Mitarbeitern

Die „Fabrik der Infizierten“ – Der Corona-Ausbruch in Pforzheim und die Ausbeutung der Werkvertragsarbeiter*innen in der Fleischindustrie

300 meist rumänische Werkvertragsarbeiter*innen infizierten sich im Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Müller Fleisch in Pforzheim mit dem Coronavirus. Von einer „Fabrik der Infizierten“ spricht Spiegel Online in einem Artikel und berichtet über die untragbaren Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen.

500 Millionen Euro Umsatz macht Müller Fleisch und beliefert werden vor allem Discounter. Stefan Müller erklärt sich den heftigen Corona-Ausbruch mit rassistischen Plattitüden: Die Rumänen seien halt ein geselliges Volk, es werde viel gefeiert, so der Geschäftsführer des Unternehmens, das gut die Hälfte des Fleischmarktes in Baden-Württemberg beherrscht.

Tatsächlich kritisieren Gewerkschaften, Arbeitsrechtsinitiativen und Unterstützer*innenkreise seit Wochen den fehlenden Gesundheitsschutz für prekär beschäftige Arbeiter*innen in der Fleischindustrie. Abstandsregeln würden nicht eingehalten, die Unterbringung in Massenunterkünften verhinderten jeden Infektionsschutz und die Schwerstarbeit mit 12-Stunden-Schichten an 6 Tagen die Woche belaste die Gesundheit der Beschäftigten, kritisierte kürzlich Peter Kossen, der seit Jahren für die Rechte von Arbeitsmigrant*innen aktiv ist. Die Verantwortung für derartige Zustände werde an Subunternehmen abgeschoben, bei denen ein Großteil der Arbeiter*innen offiziell beschäftigt sind.

Auch bei Müller Fleisch sind die Hälfte der Beschäftigten über Subunternehmen angestellt. 500 der 1.100 Arbeiter*innen kommen aus Rumänien, der Großteil von ihnen befindet sich mittlerweile in Quarantäne. Eine Schließung des Betriebs lehnt Müller Fleisch ebenso ab wie eine Beteiligung an den Kosten der Quarantänemaßnahmen des Landkreises.

02.05.2020, Spiegel Online:

„Die Fabrik der Infizierten“

26.04.2020, RP Online:

„Kossen warnte vor Infizierung der Leiharbeiter“

(Bildquelle: Animal Rights Watch e.V. – ARIWA)