Kommentar zur Borchert-Machbarkeitsstudie

Heute, am 02. März, veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Machbarkeitsstudie zur rechtlichen und förderpolitischen Begleitung einer langfristigen Transformation der deutschen Nutztierhaltung“ . In diesem Kommentar zur Borchert-Machbarkeitsstudie schauen wir uns an, welches die zentralen Punkte sind.

Umfangreiche Infos zur Borchert-Kommission (auch Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung genannt) haben wir in einem separaten Hintergrund-Artikel veröffentlicht – dort führen wir auch aus, warum ihre Empfehlungen vom Februar 2020 gänzlich ungeeignet dafür sind, die Probleme im Zusammenhang mit der „Nutztier“-Haltung zu beheben.

Link zur Machbarkeitsstudie der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs

Welche Finanzierungsmöglichkeiten empfehlen die Autor*innen der Machbarkeitsstudie?

Die Autor*innen sprechen sich wegen geringerer Verwaltungskosten für die Option der Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für tierische Produkte aus.

Darüber hinaus erachten die Autor*innen der Machbarkeitsstudie folgende Optionen als ebenfalls denkbar:

  • Allgemeine Steuermittel
  • Verbrauchsteuer auf tierische Produkte (von Borchert-Kommission präferiert)
  • Ergänzungsabgabe Tierwohl (vom Borchert-Kommission nicht in Betracht gezogen)

Als nicht zielführend erachten die Autor*innen eine „Sonderabgabe Tierwohl“ sowie die Umwandlung von EU-Direktzahlungen.

Dabei geben die Autor*innen zu, dass selbst bei der von ihnen empfohlenen Option noch Fragen offen bleiben. Insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Zweckbindung der Steuer zum Zweck des Umbaus der Tierhaltung sehen die Autor*innen noch Schwierigkeiten. So schreiben sie, dass „im Falle einer Zweckbindung sowohl eine Verbrauchsteuer als auch eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes Zweifel an der Vereinbarkeit der Finanzierung mit Art. 30 bzw. 110 AEUV aufwerfen“. Diesem Umstand könnte laut den Autor*innen dadurch begegnet werden, dass die Borchert-Empfehlungen nicht lediglich durch Mehreinnahmen aus Steuern auf tierische Produkte, sondern vielmehr durch Steuererhöhungen auf sämtliche derzeit dem ermäßigten Satz unterliegende Lebensmittel finanziert würde. Somit würden auch pflanzliche Produkte teurer, um die Aufrechterhaltung der Tierindustrie mitzufinanzieren!

Wie teuer würde die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen werden?

Eine vollständige Antwort liefert auch die Machbarkeitsstudie nicht. Jedoch wird klar: die Umsetzung würde noch teurer als von der Borchert-Kommission angenommen!

Die Borchert-Kommission ging im Februar 2020 davon aus, dass der skizzierte Umbau einen Finanzbedarf in Höhe von 1,2 Mrd. € (2025), 2,4 Mrd. € (2030) und 3,6 Mrd. € (2040) mit sich brächte. Demgegenüber gehen die Autor*innen der Machbarkeitsstudie von einem nochmal deutlich erhöhten Finanzbedarf aus: von 2,9 Mrd. Euro in 2025 (+58,62 %), 4,3 Mrd. Euro in 2030 (+44,19 %) und 4,0 Mrd. Euro in 2040 (+10,00 %).

Allerdings ist die Kostenaufstellung in der Machbarkeitsstudie – wie auch schon in den Borchert-Empfehlungen – sehr oberflächlich. Es wird nicht ersichtlich, wie der Finanzbedarf im Detail ermittelt wurde und wie er sich jährlich entwickeln würde bzw. wie hoch der Gesamt-Finanzbedarf über den gesamten Zeitraum wäre. Auch Kosten für etwaige flankierende Sozialmaßnahmen werden nicht mit einberechnet. So muss davon ausgegangen werden, dass es noch teurer würde.

Trifft die Machbarkeitsstudie gesicherte Aussagen hinsichtlich positiver Klima- und Umweltpotentiale der Borchert-Empfehlungen?

Nein, das tut sie nicht.

Die Autor*innen suggerieren zwar in der Machbarkeitsstudie an einigen Stellen, dass die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen positive Effekte für Umwelt und Klima hätten. Beispielweise philosophieren sie in höchstem Rechtsdeutsch, dass „sich Anhaltspunkte [zeigen], dass die Maßnahmen zur Erfüllung von Tierwohl und solche zur Erfüllung von Umwelt- und Klimaanforderungen in mehrfacher Hinsicht wirkungskongruent sind.“

Effektiv bleiben sie aber belastbarer Aussagen schuldig. Vielmehr noch, geben sie an anderer Stelle zu, dass „im Rahmen dieser Studie lediglich Tendenzaussagen gemacht werden können. Für eine Quantifizierung solcher Wirkungen wären weitere umfassende technische Analysen der relevanten Produktionssysteme erforderlich“. Ergo: Die positiven Auswirkungen sind zum gegenwärtigen Stand nur spekulativ.

Die Anhaltspunkte, dass diese spekulativen positiven Auswirkungen auf Umwelt und Klima nicht eintreten, sind dagegen sehr deutlich. Denn: eine deutliche Reduktion der Tierbestände ist nicht vorgesehen. So schreiben die Autor*innen mit Verweis auf ein Gutachten für Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft, das eine Aufhebung der Umsatzsteuervergünstigung für tierische Produkte untersuchte, lediglich von einer „Mengenreduktion in Höhe von 4-11 % bei Fleischprodukten, 2-11 % bei Milchprodukten und 2-8 % bei Eiern und Eiprodukten.“

Wie ist der weitere Zeitplan zur Umsetzung der Borchert-Empfehlungen nach der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie?

Das ist nicht klar.

Bundesministerin Klöckner betonte seit letztem Jahr regelmäßig, dass sie eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode anstrebe, dafür jedoch zunächst die Machbarkeitsstudie vorliegen müsse. Nun liegt diese vor, jedoch ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie direkt noch kein konkreter Zeitplan für das weitere Vorgehen. Zudem lässt auch die Machbarkeitsstudie an einigen Stellen noch Fragen offen, etwa mit Bezug auf die Schaffung nötiger Rahmenbedingungen auf EU-Ebene.

Ministerin Klöckner betonte in der Pressekonferenz, dass es nun vielmehr eine politische Frage sei, ob und wie die Borchert-Empfehlungen umgesetzt werden. Auf die Frage eines Journalisten, ob die Umsetzung noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu erwarten sei, antwortet Ministerin Klöckner ausweichend – die Aussage „das Korsett Wahltermin ist nicht entscheidend“ lässt darauf schließen, dass sie selbst nicht mehr davon ausgeht.

Hintergrundinformationen zur Borchert-Kommission

Bundesagrarministerin Julia Klöckner verspricht seit Amtsbeginn, die Nutztierhaltung umzubauen. Für diesen Zweck hat sie 2019 die sogenannte Borchert-Kommission eingesetzt, deren offizielle Bezeichnung „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ lautet. Im Februar 2020 hat die Borchert-Kommission ihre Empfehlungen vorgelegt: eine zusätzliche Förderung der Tierwirtschaft in Höhe von 1,2 bis 3,6 Mrd. Euro jährlich bis 2040 zur Finanzierung von Tierwohl-Maßnahmen. Seitdem hat Julia Klöckner eine rasche Umsetzung der Empfehlungen zugesagt – den Worten sind bislang allerdings keine Taten gefolgt. In diesem Artikel stellen wir einige Hintergrundinformationen zur Borchert-Kommission zusammen, darunter: Welchen Auftrag hat die Borchert-Kommission? Wer ist in der Borchert-Kommission vertreten? Was passiert mit den Empfehlungen der Borchert-Kommission?

Welchen Auftrag hat die Borchert-Kommission?

Das BMEL hat der Borchert-Kommission folgende Aufgaben übertragen:

  • „Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen aus allen Bereichen der Nutztierhaltung zu analysieren und Lösungswege für das BMEL vorzuschlagen.
  • Ansätze für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung in Deutschland aufzuzeigen und
  • Ideen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Nutztierstrategie zu entwickeln und dem BMEL vorzuschlagen.“1

Ein zentraler Ausgangspunkt der Borchert-Kommission für diese Aufgaben ist nach eigenen Angaben, „dass die Nutztierhaltung in Deutschland eine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive haben sollte“. Zu diesem Zweck soll ein „gesellschaftlicher Konsens für eine verbindliche Umorientierung in Richtung auf eine substantielle Erhöhung des Tierwohlniveaus bei möglichst geringen Umweltwirkungen“ erlangt werden.2

Warum wurde die Borchert-Kommission eingesetzt?

Die Borchert-Kommission knüpft an die Nutztierhaltungsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an, die der damalige Minister Christian Schmidt (CSU) im Juni 2017 vorgestellt hat. Die Union und SPD hatten die Nutztierhaltungsstrategie 2018 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und beschlossen, diese fortan „Nutztierstrategie“ genannten Umbaupläne weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat Ministerin Klöckner (CDU), als Nachfolgerin von Minister Schmidt im BMEL, 2019 die Borchert-Kommission eingesetzt.3

Dass die „Nutztier“-Haltung in der Krise ist und weitreichende Probleme mit sich bringt, ist daher offensichtlich mittlerweile auch in konservativen Kreisen angekommen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Union (CDU/CSU) in der bundesdeutschen Geschichte die längste Zeit das Bundesagrarministerium geführt hat, aktuell ununterbrochen seit 2005. Damit sind sie maßgeblich für das Zustandekommen der gegenwärtigen Zustände mitverantwortlich. Dieser Umstand muss benannt werden, wenn Ministerin Klöckner und die Union nun vorgeben, die Tierhaltung in Richtung mehr Tier- und Umweltschutz umbauen zu wollen.

Wer ist in der Borchert-Kommission vertreten?

Die Leitung der Borchert-Kommission liegt bei Jochen Borchert, ehemaliger Bundesagrarminister (CDU) sowie Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) und Vorsitzender des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. Köln, und gegenwärtig noch Ehrenvorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch.4 Durch seine Leitung hat sich der umgangssprachlicher Name „Borchert-Kommission“ etabliert.

Bei der Zusammensetzung des Gremiums hat das BMEL das Ziel verfolgt, dass „Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft und Verbänden“ vernetzt werden. Laut Geschäftsordnung setzt sich die Borchert-Kommission wie folgt zusammen5:

  • 6 Vertreter der Länder,
  • 6 Vertreter der Wissenschaft,
  • 4 Vertreter der Tierhalter,
  • 8 Vertreter der Wirtschaftsverbände,
  • 4 Vertreter der Verbände des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes und des Veterinärwesens,
  • Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (haben das Recht, sich zu den Tagesordnungspunkten zu äußern).

Konkret sind laut BMEL folgende Organisationen vertreten:

  • Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft und ländliche Räume
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thünen Institut
  • Friedrich-Loeffler-Institut
  • Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
  • Universität Kassel
  • Humboldt-Universität zu Berlin
  • Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Georg-August-Universität Göttingen
  • Deutscher Bauernverband
  • Deutscher Raiffeisenverband
  • Bundesverband Rind und Schwein
  • Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft – AbL
  • Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels
  • Verband der Fleischwirtschaft
  • Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
  • Bund der Deutschen Landjugend e.V.
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • Bundestierärztekammer e.V.
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  • Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
  • Bundesprogramm Nutztierhaltung
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • Sowie „Praktiker“ und „Betriebsleiter“

Ehemals eingeladen war der Deutsche Tierschutzbund, der in der konstituierenden Sitzung den Verzicht auf seine Teilnahme bekannt gab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war aktives Mitglied und verkündete am 11. Februar 2020 ebenfalls, seine Mitarbeit zu beenden.6

In der Öffentlichkeitsarbeit wird Julia Klöckner nicht müde zu betonen, dass die Borchert-Kommission dazu beitragen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten. Es ist nicht nachvollziehbar, wie angesichts dieser Zusammensetzung ein Konsens erreicht werden sollte, sind doch vor allem Profiteur*innen und Funktionär*innen vertreten und stellen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft eine marginale Minderheit.

Wie arbeitet die Borchert-Kommission?

Die Borchert-Kommission konstituierte sich Anfang April 2019 auf Einladung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner, die Arbeit nahm es am 9. Juli 2019 auf. Es verfügt über die Unterstützung einer Geschäftsstelle „Umsetzung des Bundesprogramms Nutzierhaltung“ (BUNTH), die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn eingerichtet hat.7

Allzu viel weiteres ist allerdings nicht bekannt über die Arbeitsweise der Borchert-Kommission. Sie arbeitet sehr intransparent, ihre Termine werden nicht öffentlich angekündigt, Protokolle nicht zugänglich gemacht. Es ist unklar, wer die einzelnen Organisationen vertritt, welche Arbeitsgruppen eingesetzt wurden, wie die Entscheidungsfindung erfolgt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Julia Klöckner angesichts einer solch intransparenten Arbeitsweise einen gesellschaftlichen Konsens erarbeiten möchte.

Was empfiehlt die Borchert-Kommission?

Am 11. Februar 2020 veröffentlichte die Borchert-Kommission 20-seitige Empfehlungen an Ministerin Klöckner zur Weiterentwicklung der Nutztierstrategie des BMEL.8 Konkret schlägt die Borchert-Kommission sieben Maßnahmen vor, die zu einer vollständigen Überführung der deutschen Nutztierhaltung in Stufe 2 der geplanten Tierwohlkennzeichnung des BMEL führen sollen. Dabei sieht Stufe 2 (mit der Bezeichnung „verbesserte Ställe“) vor: „zusätzlicher Platz, Strukturierung, Klimazonen möglichst mit Kontakt zu Außenklima, teilweise Planbefestigung u. a., Neubauten mit Kontakt zum Außenklima, Umbauten möglichst mit Kontakt zu Außenklima“. Darüber hinaus soll auch in Stufe 3 („Premium“) ein „hinreichend großer“ Marktanteil erreicht werden.

Der vorgeschlagene Zeitplan sah noch im Jahr 2020 die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung bei Schweinen (2021 Erweiterung auf Geflügel, Verarbeitungseier, Rindfleisch und Milch), die Überarbeitung der Förderrichtlinien für Investitionsförderung und Tierwohlprämien, den Beschluss einer Finanzierungsstrategie für eine Erhöhung des Tierwohls durch den Deutschen Bundestag sowie den Start eines bundeseinheitlichen Tierwohl-Förderrahmens. Dieser Zeitplan ist als gescheitert anzusehen.

Darüber hinaus wurden für die Jahre 2025, 2030 sowie 2040 Meilensteine definiert:

  • 2025: Einführung einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung auf EU-Ebene sowie Ziele für die Tierwohlstufen:
    • Schwein: Mindestens 50 % der Produktion in Stufe 1 oder höher. Mindestens 10 % in Stufe 2 oder höher.
    • Eier, Geflügel, Milch und Rind: ähnlich wie für Schwein.
  • 2030: Ziele für die Tierwohlstufen:
    • Alle Tierarten: Stufe 1 gesetzlicher Mindeststandard.
    • Schwein: Mindestens 40 % der Produktion in Stufe 2 oder höher.
    • Eier, Geflügel, Milch und Rind: ähnlich wie für Schwein.
  • 2040: Ziele für die Tierwohlstufen:
    • Alle Tierarten: Stufe 2 wird gesetzlicher Mindeststandard.
    • Marktanteil in Stufe 3 von mindestens 10 %.

Hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen schätzt die Borchert-Kommission einen dauerhaften Bedarf von mehreren Mrd. Euro jährlich: 2025 1,2 Mrd. €, 2030 2,4 Mrd. € und 2040 3,6 Mrd. €. Offen blieb die Frage der Finanzierung. Die Borchert-Kommission hat mehrere Finanzierungsoptionen diskutiert und kommt zu der Einschätzung, dass eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte die bestgeeignete Lösung sei. Dabei verwies die Borchert-Kommission gleichzeitig darauf, dass es dafür noch einer externen Machbarkeitsstudie und Folgenabschätzung bedürfe.

Aus unserer Perspektive sind die Borchert-Empfehlungen gänzlich ungeeignet, die Probleme im Zusammenhang mit der „Nutztier“-Haltung zu beheben. Zum einen würden die vorgeschlagenen Maßnahmen den bestehenden Zustand in den Ställen für die Tiere nur minimal verändern – in diesem Kontext von „Tierwohl“ zu sprechen, ist an sich schon irreführend. Zum anderen ist eine Reduktion der Tierbestände in den Borchert-Empfehlungen nicht vorgesehen. Tatsächlich ist eine Umsetzung der Empfehlungen mit einer Beibehaltung der derzeitigen Bestände gut vereinbar und wird auch von einigen Akteur*innen gefordert.9 Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen auch im Hinblick auf die Umweltschutzvorhaben als klar ungeeignet zu bewerten – ohne Abbau der Tierbestände ist die nötige deutliche Verringerung der Treibhausgasemissionen ebenso wenig machbar wie ein effektiver Umgang mit den vielen weiteren Umweltproblemen.

Was passiert mit den Empfehlungen der Borchert-Kommission?

Das Gremium hat beratende Funktion und soll vor allem dazu beitragen, einen gesellschaftlichen Konsens sicherzustellen. Die Empfehlungen sind daher nicht bindend, eine Umsetzung obliegt dem BMEL bzw. der Bundesregierung sowie dem Bundestag.

Am 04.07.2020 hat der Bundestag für die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen gestimmt und der Bundesregierung den Auftrag erteilt, noch in dieser Legislaturperiode eine Strategie zur Umsetzung der Vorschläge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen.10

Daraufhin hat das BMEL eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben – allerdings erst Monate später, im Spätherbst 2020.11 Unterdessen arbeiteten die Arbeitsgruppen der Borchert-Kommission weiter an Details ihrer Umbauvorschläge, unter anderem an den „Tierwohl“-Kriterien. Ein vorgesehenes Arbeitstreffen der Borchert-Kommission am 12.02.2021, zu dem auch eigentlich die Machbarkeitsstudie vorliegen sollte, wurde jedoch vom BMEL auf unbestimmte Zeit verschoben. Am 20. Februar 2021 hat das BMEL nun eine Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie bis zum 02. März in Aussicht gestellt.12

Aufgrund der verzögerten Auftragsvergabe für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie und einer erneuten Verzögerung bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie wurde das BMEL von verschiedenen Seiten kritisiert.1314 Auch von den Bundesländern: So hat das Land Niedersachsen inzwischen eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die den Bund auffordert, noch vor der Bundestagswahl erste Schritte zur Umsetzung der Borchert-Empfehlungen umzusetzen – der Bundesrat soll am 5. März darüber entscheiden.15

Quellen und weitere Informationen

1 https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/nutztiere/umbau-nutztierhaltung.html

2 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/200211-empfehlung-kompetenznetzwerk-nutztierhaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

3 https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/kloeckner-holt-ex-agrarminister-borchert-ins-bmel-10561277.html

4 https://www.jaegerstiftung.de/ueber-uns/menschen

5 Quelle: E-Mail vom 13.01.2021

6 https://www.vzbv.de/pressemitteilung/borchert-komission-gute-vorschlaege-keine-ueberzeugende-finanzierung

7 https://www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/190403_Kompetenznetzwerk-Nutztierhaltung.html

8 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/200211-empfehlung-kompetenznetzwerk-nutztierhaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

9 https://docplayer.org/198428091-Memorandum-des-agrar-und-ernaehrungsforums-oldenburger-muensterland-e-v-zu-den-borchert-empfehlungen.html

10 https://www.topagrar.com/schwein/news/borchert-kommission-bundestag-stimmt-fuer-umbau-der-tierhaltung-12103877.html

11 https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/borchert-kommission-kritik-verspaeteter-studie-564280

12 https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2021/210220-machbarkeitsstudie.html

13 https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/cdu-und-spd-setzen-in-der-agrarpolitik-auf-attacke-12443524.html

14 https://www.topagrar.com/schwein/news/tierschutzbund-warnt-vor-verzoegerungen-beim-umbau-der-tierhaltung-12488578.html

15 https://www.topagrar.com/schwein/news/bmel-erwartet-machbarkeitsstudie-in-den-naechsten-zehn-tagen-12484360.html

Beitragsbild: Bundesministerin Julia Klöckner bei konstituierender Sitzung des Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung Bonn. © BMEL

Werkverträge in der Fleischindustrie: DGB veröffentlicht Studie zu Rechtmäßigkeit eines Verbots

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit mit dem Grundgesetz untersucht.

Anlass für das Gutachten waren die wiederkehrenden Behauptungen der Fleischindustrie, dass ein solches Verbot nicht verfassungskonform umgesetzt werden könne. Erst kürzlich kommentierte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion im Bundestag, die Lobbytätigkeiten der Fleischindustrie: „Bisher konnten die Lobbyisten der Fleischindustrie noch jeden Gesetzentwurf auf Kosten der Beschäftigten verwässern“.

In dem nun vorliegenden Gutachten kam der Autor Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen zu dem Schluss, dass ein solches Verbot sehr wohl verfassungskonform umsetzbar ist. Insbesondere ist das Verbot geeignet, erforderlich sowie verhältnismäßig, um das mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz beabsichtigte Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Dazu sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel: „Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit. Für die Fleischbranche ist es jetzt an der Zeit, ihre Wagenburg zu verlassen, um mit den menschenunwürdigen Praktiken abzuschließen und im eigenen Hof aufzuräumen. Wer jahrelang Menschen unter so entsetzlichen Arbeits- und Unterkunftsbedingungen beschäftigt, muss am Ende akzeptieren, dass der Gesetzgeber eingreift, wenn nichts passiert„.

Derweil kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an, die Zahl an Routinekon­trollen in der Fleischindustrie senken zu wollen, um mehr Kapazitäten für sogenannte Problembetriebe zu haben – ein offensichtlicher Versuch, der Fleischindustrie entgegen zu kommen.

Weitere Informationen:

18.09.2020, DGB: Neues Gutachten – Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft rechtlich möglich

21.09.2020, junge Welt: Tönnies und Co. – Fett fürs Schweinesystem

Niederlande: Staat fördert Reduktion der Tierproduktion

Hierzulande ist die Tierindustrie weiterhin auf Wachstumskurs, ungeachtet der enormen negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Natur. Und von den Regierungen, ob von Bund oder Ländern, wird häufig propagiert, dass staatliche Maßnahmen zur Reduktion der Tierproduktion nicht machbar seien. Vermeintliche Gründe gibt es viele: etwa dass die Mittel fehlten, zu strenge Regulierungen die Lebensmittelversorgung gefährdeten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit riskiert würde, oder dass freie Märkte Probleme viel effektiver lösten, oder …

Interessant ist daher zu schauen, welche Wege andernorts eingeschlagen werden. Blicken wir in die Niederlande: Dort gibt es wie in Deutschland eine mächtige Tierindustrie und vergleichbare negative Auswirkungen. Während der deutsche Bundesrat die Schweineproduktion noch mit einer Legalisierung der bislang illegalen Kastenstände stützt, hat der niederländische Staat schon längst ein Ausstiegsprogramm für Schweineproduzent*innen aufgelegt. Ziel des Programms mit dem Titel „Warme Sanierung“ ist es, Bäuer*innen zur Bestandsabstockung oder Betriebsaufgabe zu bewegen – insbesondere in Gegenden mit besonders hoher Umweltbelastung. Für Bäuer*innen, die ihren Betrieb komplett aufgeben, wird eine Summe von 180 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Programm, welches im November vergangenen Jahres gestartet wurde, wird inzwischen bereits von insgesamt mehr als 400 niederländischen Schweinebetrieben in Anspruch genommen. Und wenn alle Betriebe, die gegenwärtig an einer Aufgabe ihrer Produktion interessiert sind, die Produktion tatsächlich beenden, entspräche das einem Anteil von über zehn Prozent der gesamten niederländischen Schweineproduktion. Die niederländische Landwirtschaftsministerin hatte auch angekündigt, dass sie keinen interessierten Schweinebetrieb ablehnen wolle und, wenn nötig, das Budget aufstocken werde.

Auch zuvor schon gab es staatliche Förderprogramme für Aussteiger*innen: Unter dem Titel „Aktionsplan Ammoniak“ wurden Schweineproduzent*innen weniger strenge Umweltschutzregeln zugestanden, wenn sie ihren Betrieb zu einem festen Stichtag schlossen.

Klar ist: Eine echte Agrarwende erfordert noch deutlich weitreichendere Maßnahmen. Ausstiegsprogramme, die Tierproduzent*innen eine Perspektive bieten, sind dabei aber sicherlich eine sinnvolle soziale Komponente.

Weitere Informationen

06.07.2020, agrarheute Online:

Niederlande – Hofaufgabe: Über 400 Schweinehalter steigen aus

17.01.2020, agrarheute Online:

Emissionsreduktion – Niederlande: Mehr ausstiegswillige Landwirte, mehr Geld

Bildquelle: ARIWA – Animal Rights Watch e. V.

Das lange Ringen um die Kastenstände: Bundesländer legalisieren bislang illegale Tierausbeutungs-Praxis

Nach einem langen Ringen haben sich die Länder am Freitag (03.07.2020) im Bundesrat auf eine Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geeinigt, zentral ging es um die Frage des Einsatzes von Kastenständen in der Schweineproduktion.

Mit der Neuregelung wird der bislang illegale, aber in der Praxis vom Staat gedeckte Einsatz von Kastenständen legalisiert: im sogenannten Deckzentrum wird der Kastenstand für weitere acht bis zehn Jahren erlaubt, und im Abferkelbereich für weitere 15 Jahren sowie anschließend weiterhin um den Geburtszeitraum herum erlaubt.

In der Gestalt von Kastenständen zeigt sich die krasse Ausbeutung der Tiere in der Schweineproduktion, die in anderen Formen auch in allen anderen Bereichen der Tierindustrie eine zentrale Rolle spielt: Die Tiere werden im Sinne der Profitmaximierung zu Waren, Ressourcen und Produktionseinheiten degradiert.

Doch worum geht es konkret bei der Frage nach den Kastenständen? In einem Gerichtsurteil von 2015 wurde festgestellt, dass die seit 1992 im Tierschutzgesetz geregelten Vorgaben nicht von den in der Praxis weit verbreiteten Kastenständen eingehalten werden. Doch seit 2015 hat sich hier nichts getan – die bestehenden Kastenstände entsprechen also seit fast 30 Jahren nicht dem Tierschutzgesetz!

Vor diesem Hintergrund erläuterte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Dalbert, warum das Land der Verordnung im Bundesrat nicht zustimmt: „Geltendes Recht wird seit 1992 gebrochen. Eine Verlängerung um weitere acht Jahre kann ich nicht nachvollziehen.“

Anstatt dass diese offensichtlich illegale Praxis nun endlich beseitigt wird, beschließt der Bundesrat, sie zu legalisieren. Und die beteiligten Parteien, allen voran Bündnis 90/Die Grünen, verkaufen die Entscheidung als „wichtigen Schritt für artgerechte Tierhaltung“.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) als Industrielobby bezeichnet die Entscheidung noch als „schmerzhaft für die deutsche Schweinehaltung“ und hatte ein noch weitgehenderes Entgegenkommen gefordert: „Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist“, so der DBV.

Was es anstelle dieser Fortschreibung tierausbeuterischer Praktiken vielmehr bräuchte, wäre ein Einstieg in den Ausstieg aus der Tierindustrie. Es stimmt, dass ein sofortiges Verbot von Kastenständen große Herausforderungen für Bäuer*innen darstellen würde. Doch ist eine Abschaffung der Tierindustrie dringend geboten angesichts der mit ihr verbundenen enormen Umweltprobleme, der lokalen sowie globalen Ungerechtigkeiten und der Ausbeutung der Tiere. Anstatt nun enorme staatliche Summen in Stallumbauten zu investieren und damit die Tierindustrie auf Jahre hinweg zu festigen, braucht es vielmehr jetzt ein umfassendes Strukturwandelprogramm für bislang stark von der Tierindustrie dominierte Regionen; für gute und faire Arbeitsplätze; und für eine umfassende Agrarwende hin zu einer solidarischen und ökologischen Produktions- und Organisationsweise, die nicht auf Kosten anderer fühlender Individuen erfolgt und nicht am Gewinn orientiert ist.

Weitere Informationen:

02.07.2020, SPIEGEL Online: Abstimmung im Bundesrat Noch weniger Rechte für die Sau

03.07.2020, foodwatch: Die Kastenstand-Haltung geht weiter

03.07.2020, top agrar Online: Bundesrat stimmt für Abschaffung des Kastenstandes

03.07.2020, agrarheute Online: Bundesrat besiegelt das Aus für den Kastenstand

03.07.2020, Deutscher Bauernverband Pressemitteilung: Schmerzhafter Tag für die deutsche Schweinehaltung

03.07.2020, Bündnis 90/Die Grünen: Abschaffung des Kastenstands: Wichtiger Schritt für artgerechte Tierhaltung

Hintergrundtext:

Gemeinsam gegen die Tierindustrie: Hintergrundtext zur Haltung von Schweinen in der Tierindustrie

Bildquelle: ARIWA – Animal Rights Watch e. V.

Welche Maßnahmen Staat und Fleischindustrie gegen Corona-Ausbrüche unternehmen

Angesichts der nicht aufhörenden Serie an Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen und dem massiven Ausbruch bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit inzwischen über 1.500 infizierten Arbeiter*innen sind Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des Virus dringend erforderlich.

Klar ist: die effektivste Maßnahme ist die Schließung der Schlachthöfe, wie es auch aktuell unter anderem mit dem Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück erfolgt. Denn sowohl die Arbeitsbedingungen in den Betrieben als auch die Unterbringung der Arbeiter*innen sind so unzureichend, dass die nötigen Abstands- und Hygienevorgaben nicht umsetzbar sind.

Jedoch werden längst nicht alle Schlachthöfe mit Corona-Fällen geschlossen und für die restlichen werden Wiedereröffnungspläne erarbeitet. Wie sehen die Maßnahmen von Industrie und Staat aus?

Arbeitsrechtsreformen

Große Aufmerksamkeit erhält das angekündigte Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft unter anderem mit einem Verbot von Werkverträgen. Ob und wenn ja wie diese Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden, wird sich zeigen. Eins ist klar: die Maßnahmen sollen erst ab kommendem Jahr greifen. Angesichts des jetzt grassierenden Corona-Virus braucht es allerdings sofortige Maßnahmen.

Corona-Tests

In Nordrhein-Westfalen, einem Zentrum der deutschen Tierindustrie und mit Tönnies auch ein Zentrum der Corona-Ausbrüche, müssen Schlacht- und Zerlegebetriebe mit mehr als 100 Arbeiter*innen mindestens zweimal je Woche die komplette Belegeschaft testen. Laut Verband der Fleischwirtschaft bedeutet dies für die Fleischunternehmen monatliche Kosten pro Arbeiter*in von bis zu 320 € – angesichts der extrem niedrigen Personalkosten aufgrund der massiven Ausbeutung der Arbeiter*innen deutliche Mehrkosten.

In anderen Bundesländern gilt bislang keine regelmäßige, verpflichtende Testung aller Arbeiter*innen. So werden in Bayern in ausgewählten Fleischbetrieben massenhaft Tests durchgeführt, in Schleswig-Holstein müssen in bestimmten Betrieben neu ankommende Arbeiter*innen getestet werden, und Sachsen-Anhalt wiederum setzt auf freiwillige Tests.

Belüftung

Darüber hinaus prüfen einige Betriebe Nachrüstungen von Filtern bei der Belüftung, die zu einer verminderten Verbreitung des Virus beitragen sollen. Inwiefern das tatsächlich eine Rolle spielt, ist allerdings bislang nicht gesichert.

Es braucht eine Schließung der Schlachthöfe!

All diese Maßnahmen, die die Tierindustrie und der ihr seit jeher eng verbundene Staat nun auf den Weg bringen oder zumindest verkünden, greifen jedoch massiv zu kurz und gehen am eigentlichen Problem vorbei: der enormen Ausbeutung von Menschen, Tieren und der Umwelt, die die Grundlagen der Tierindustrie bildet und auch maßgeblich für die Corona-Ausbrüche verantwortlich ist.

Angesichts der anhaltenden Corona-Ausbrüche muss der Einstieg in eine umfassende Agrarwende in Angriff genommen werden. Eine Agrarwernde hin zu einer solidarischen und ökologischen Produktionsweise, die nicht auf Kosten anderer fühlender Individuen erfolgt und nicht am Gewinn orientiert ist! Dabei müssen natürlich die Arbeiter*innen und die Landwirt*innen miteinbezogen werden und gemeinsam Organisationskonzepte erarbeitet werden, um gute und faire Arbeitsplätze für alle zu gewährleisten und Ernährungssouveränität zu erreichen.

Weitere Informationen:

01.07.2020, Fleischwirtschaft.de: Corona-Tests: Keine einheitliche Linie

03.07.2020, Fleischwirtschaft.de: Coronatests: Hohe Kosten belasten die Branche

Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.

Chicken slaughterhouse

Nach den Corona-Ausbrüchen bei einer ganzen Reihe von Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entfachte sich eine öffentliche Debatte über den Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. In der Kritik stand insbesondere die Anstellung zigtausender, meist ost- und südosteuropäischer Arbeiter*innen über Werkverträge und deren unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.

Wir geben einen Überblick:

1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.

2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.

3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.

4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.

5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.

6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.

7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.

8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.

9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.

10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.

Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!

Quellen und weitere Informationen:

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eckpunkt „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ (PDF-Download)

20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie (Erklärung zum Arbeitsschutzprogramm)

20.05.2020: Handelsblatt: Regierung will „Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Fleischindustrie beenden

20.05.2020: AgrarHeute.com: Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten

Corona: Landwirtschaftsminister*innen der Länder fordern Konjunkturmaßnahmen

Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Saarbrücken letzte Woche haben sich die Landwirtschaftsminister*innen der Bundesländer für Konjunkturmaßnahmen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die Fischerei ausgesprochen. Konkrete Vorhaben wurden nicht verkündet, allerdings wird die Tierindustrie-Lobby mit entsprechenden Forderungen nicht lange auf sich warten lassen…

11.05.2020, agrarheute.com: Agrarministerkonferenz: Länder fordern Corona-Konjunkturprogramm für die Landwirtschaft

Erhebliche Mängel bei Schlachthofkontrollen in Niedersachsen – vorerst keine Videoüberwachung

Enthüllende Videos von Tierrechtsaktivist*innen aus Schlachthöfen in Niedersachsen waren Anlass für unangekündigte Kontrollen in niedersächsischen Schlachtbetrieben im Zeitraum von Mitte November 2018 bis März 2020. Die Bilanz: Beinahe alle Betriebe wiesen erhebliche Mängel in den Bereichen Hygiene und/oder „Tierwohl“ auf. Die Kontrollen sollen sobald möglich fortgesetzt werden. Im Moment ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Schlachtbetriebe fallen immer wieder aufgrund grauenvoller Zustände auf. Vor diesem Hintergrund forderte der Bundesrat die verbindliche Einführung von Videoüberwachungssystemen in Schlachtbetrieben, um den massiven Verstößen entgegenzuwirken. Diese Forderung ist nun vorerst an der Bundesregierung gescheitert, die datenschutzrechtliche Bedenken vorgeschoben hatte.

Die Zahl ernüchternder Berichte dieser Art werden sich weiterhin häufen, solange eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Industrie Tiere als Waren ausbeuten kann. Wir fordern die endgültige Abschaffung der Tierindustrie, die enorme Ausbeutung zu verantworten hat.

04.05.2020, presseportal.de / Neue Osnabrücker Zeitung:

https://www.presseportal.de/pm/58964/4586624

https://www.presseportal.de/pm/58964/4586625

05.05.2020, FLEISCHWIRTSCHAFT online:

Videoüberwachung: Vorerst keine Pflicht in Schlachthöfen

Politik und Agrarlobby – Erkenntnisse aus der EU-Düngeverordnung

Neue Recherchen von abgeordnetenwatch.de offenbaren das enorme Ausmaß der Interessensverbindungen zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bauernverband, der größten Agrarvertretung Deutschlands.

Ausgangspunkt der Recherchen waren die seit vielen Jahren von Deutschland unzureichend umgesetzten EU-Maßnahmen zum Gewässerschutz. Der Bundesregierung wurde letztlich ein Ultimatum gesetzt: Bis Frühjahr 2020 sollten entsprechende Maßnahmen vorgelegt werden. Erst kurz vor Ablauf der Frist lenkte der Bundesrat ein und ermöglichte Reformen im deutschen Düngerecht, welches die EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vollständig umsetzen muss, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden.

Positionen von Umweltverbänden wurden dabei von der Bundesregierung weitgehend ignoriert. Stattdessen fällt der jahrelange Kurs der Bundesregierung mit den Positionen des Deutschen Bauernverbandes zusammen. Die Interessensdeckung überrascht nicht, schließlich sind 85 Prozent der CDU/CSU-Abgeordneten direkt mit der Land- und Agrarwirtschaft in Verbindung zu bringen, wie eine vom NABU in Auftrag gegebene Studie zeigt. So sei im Allgemeinen der jahrzehntelange Widerstand gegen Agrarreformen zu erklären, so der Leiter der Studie Dr. Guido Nischwitz.

In Deutschland wird die Hälfte der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf einem Großteil dieser Fläche wiederum wachsen nicht etwa Nahrungsmittel für Menschen, sondern Tierfutter, und das unter intensiver Düngung. Die Abschaffung der Tierindustrie als Baustein einer ökologischen Agrarwende würden Flächen für umweltschonendere Nahrungsmittel frei machen.

30.04.2020, abgeordnetenwatch.de:

Düngeverordnung: Wie sich die Bundesregierung für die Interessen der Agrarlobby stark machte

09.10.2019, SWR:

Gekaufte Agrarpolitik. Wie Industrie und Agrarlobby durchregieren

April 2019, NABU:

Verflechtungen und Interessen des Deutschen Bauernverbandes (DBV)