Der Landkreis hat die Protestveranstaltung kurz vor dem geplanten Beginn verboten, da sie nicht vom Versammlungsrecht gedeckt sei. Zuvor hatten die Behörden wochenlang eine Bestätigung der angemeldeten Versammlung hinausgezögert und sämtliche Campflächen abgelehnt. Wir werten dieses Vorgehen als massiven Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Anmelder der Versammlung hat Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.
In jedem Fall wird unser Camp stattfinden. Aktuelle Informationen zum Camport findet ihr hier.
Lest hier ist unsere aktuelle Pressemitteilung dazu.