Das neue „Arbeitsschutzkontrollgesetz“: Was die Lobby dazu sagt

Nachdem die Bundesregierung angesichts der Corona-Ausbrüche unter Arbeiter*innen in der Fleischindustrie ein Arbeitsschutzprogramm angekündigt hatte, beschloss sie nun vergangene Woche einen Gesetzesentwurf unter dem Titel „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (kurz „Arbeitsschutzkontrollgesetz“).

Der Entwurf muss erst noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann – es bleibt also abzuwarten, wie das Gesetz schließlich aussehen wird. Und was die Tierindustrie in der Praxis daraus machen wird, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Unsere Analyse, die wir Ende Mai veröffentlicht hatten, ist hier nachzulesen: Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.

Spannend sind nun die Äußerungen vonseiten der Lobbyverbände der Tierindustrie, die wiederum ihre Macht zur Geltung bringen wollen, damit das Gesetz möglichst zahnlos wird und sie weiterhin die Arbeiter*innen ausbeuten können. Nachfolgend einige Beispiele von Branchenvertretungen.

Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) schreibt in einer Pressemitteilung am Tag der Bekanntgabe:

Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze! Die Bundesregierung nimmt in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.“ Und: „Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren!

Wie dieser Appell an die Bundestagsabgeordneten aussieht, davon berichtet der ZDG in einer vorhergehenden Pressemitteilung: Mit „Politischen Frühstücken“, die in Zeiten von Corona als Videokonferenz durchgeführt werden, führt das ZDG sogenannte Hintergrundgespräche mit Abgeordneten durch: „Gefrühstückt wurde aber natürlich trotzdem: Der ZDG hatte den rund 25 teilnehmenden Mitgliedern des Bundestags und wissenschaftlichen Mitarbeitern jeweils ein „Frühstücks-Carepaket“ mit Chicken Bagel und Frühstücksei in die Büros liefern lassen.“

Der ZDG vertritt nach eigenen Aussagen die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft, unter den rund 8.000 Mitgliedern ist auch die PHW-Gruppe.

Verband der Fleischwirtschaft

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) beschwert sich über massive Eingriffe „in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen“ und meldet europa- und verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sei lediglich ein „Werkvertragsverbotsgesetzt“ und habe „mit Arbeitsschutz absolut nichts zu tun“.

Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) verweist darauf, „dass bei den neuen Regelungen nicht überzogen werden darf“. Man werde Arbeitsschutzmaßnahmen nicht verweigern, solange „die Kapazitäten für die Schlachtung und Zerlegung“ nicht darunter litten: „Sonst droht ein fataler Strukturbruch, nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern auch in der gesamten Veredlungswirtschaft.“

agrarheute

Der Chefredakteur des Branchenmagazins agrarheute Simon Michel-Berger schreibt: „Mit Arbeitsschutz in Corona-Zeiten hat das nicht viel zu tun, eher mit einer Treibjagd auf einen gefühlten Bösewicht.“ Er spricht von „schwarzen Schafen“, und dass für die Corona-Ausbrüche nicht die prekären Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen ursächlich seien, sondern lediglich die Lüftungsanlagen, die sich, „das nötige Kleingeld vorausgesetzt, […] mit Virenfiltern nachrüsten“ ließen. Mit Blick auf die eben diese aus seiner Sicht eigentlich nötigen Nachrüstungen der Lüftungsanlagen schreibt er:

Aber das interessiert Arbeitsminister Hubertus Heil anscheinend gar nicht. Was den Minister dagegen interessieren dürfte, sind die Klagen, die gegen sein Gesetz seitens der Fleischindustrie zu erwarten sind.

Fazit

Die Reaktionen der Lobbyorganisationen zeigen deutlich, was die Tierindustrie von dem Vorstoß der Bundesregierung hält: nämlich überhaupt nichts, wie nicht anders zu erwarten war. Sie werden jetzt ihre geballte Lobby-Macht daran setzen, Abschwächungen in Bundestag und Bundesrat zu erwirken. Und dabei werden sie nicht nur auf „Politische Frühstücke“ angewiesen sein: wie wir in einem früheren Watchblog-Beitrag geschildert hatten, sind 85 Prozent der CDU/CSU-Abgeordneten direkt mit der Land- und Agrarwirtschaft in Verbindung zu bringen.


Weitere Informationen:

01.07.2020, Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: Geflügelwirtschaft will Tarifvertrag für die ganze Branche: „Setzen auf starke Sozialpartnerschaft und Flexibilität“

29.07.2020, Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: „Der Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze!“

29.07.2020, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands: Bundeskabinett stimmt Änderung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu

29.07.2020, Verband der Fleischwirtschaft: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsrecht – Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft

29.07.2020, AgrarHeute: Lex Fleischindustrie – Bundeskabinett schießt übers Ziel hinaus

03.08.2020, Bundesverband Rind und Schwein: Werkvertragsverbotsgesetz: „Zerschlagung der kleinen und mittelständischen Strukturen der Fleischwirtschaft“