Aktuelles Update 27.11.2020: SPD und Union haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt – das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll, gespickt mit Ausnahmen, ab Januar 2021 in Kraft treten. (sh. taz.de – Einschränkungen für Fleischindustrie: Aus für Werkverträge)
Eigentlich sollte ab Januar 2021 ein Gesetz in Kraft treten, welches Werkvertragsarbeit in Fleisch- und Zerlegebetrieben verbietet. Doch die CDU/CSU arbeitet bereits an einer Aufweichung des Gesetzes.
Während der Covid-19 Pandemie gab es immer wieder Infektionswellen unter den Arbeiterinnen der Fleischindustrie. Diese sind unter anderem auf die beengten Unterbringung und die schlechten Arbeitsbedingungen der Werkvertragsnehmer*innen in der Fleischindustrie zurückzuführen. Durch diese wiederkehrenden Infektionsgeschehen wurde die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft auf die Situation der Arbeiter*innen gelenkt.
Arbeitsminister Hubertus Heil brachte im Juli ein Gesetz auf den Weg, welches Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie erschweren sollte. Im Oktober sollte es im Bundestag beschlossen werden, dies wurde jedoch vertagt. Die Fleischindustrie müsse laut CDU in Zeiten, in denen dir Produktion auf Hochtouren laufe, wie etwa der Grillsaison, flexibel bleiben. Und das gehe nur mit Werkverträgen und Leiharbeit.
Angesichts der tausenden von Coronainfektionen in dieser Industrie, der Unterschreitung von Mindestlöhnen, der viel zu langen Arbeitszeiten und der Verstößen gegen den Arbeitsschutz kann eine Abkehr von diesem Gesetz zu Gunsten von Würstchen und Steak durchaus als menschenverachtend bezeichnet werden.
Quellen und weitere Informationen
23.10.2020, Tagesschau: Zoff über Regeln für Fleischbranche
09.04.2020, Magazin Katapult: Ein Pfund Hack für 2,39 Euro und einen Finger
Watchblog-Themenseite: Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie