Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit mit dem Grundgesetz untersucht.
Anlass für das Gutachten waren die wiederkehrenden Behauptungen der Fleischindustrie, dass ein solches Verbot nicht verfassungskonform umgesetzt werden könne. Erst kürzlich kommentierte Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linksfraktion im Bundestag, die Lobbytätigkeiten der Fleischindustrie: „Bisher konnten die Lobbyisten der Fleischindustrie noch jeden Gesetzentwurf auf Kosten der Beschäftigten verwässern“.
In dem nun vorliegenden Gutachten kam der Autor Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen zu dem Schluss, dass ein solches Verbot sehr wohl verfassungskonform umsetzbar ist. Insbesondere ist das Verbot geeignet, erforderlich sowie verhältnismäßig, um das mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz beabsichtigte Ziel eines verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.
Dazu sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel: „Gesundheitsschutz von Beschäftigten hat ganz klar Vorrang vor unternehmerischer Freiheit. Für die Fleischbranche ist es jetzt an der Zeit, ihre Wagenburg zu verlassen, um mit den menschenunwürdigen Praktiken abzuschließen und im eigenen Hof aufzuräumen. Wer jahrelang Menschen unter so entsetzlichen Arbeits- und Unterkunftsbedingungen beschäftigt, muss am Ende akzeptieren, dass der Gesetzgeber eingreift, wenn nichts passiert„.
Derweil kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner an, die Zahl an Routinekontrollen in der Fleischindustrie senken zu wollen, um mehr Kapazitäten für sogenannte Problembetriebe zu haben – ein offensichtlicher Versuch, der Fleischindustrie entgegen zu kommen.
Weitere Informationen:
18.09.2020, DGB: Neues Gutachten – Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft rechtlich möglich
21.09.2020, junge Welt: Tönnies und Co. – Fett fürs Schweinesystem