Aktuelle Agrarpolitik, Subventionen für die Fleisch- und Tierindustrie, gestzliche Rahmenbedingungen der Tierindustrie. Hier findet ihr alle Artikel des Watchblogs Tierindustrie zum Thema:
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Heute, am 02. März, veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Machbarkeitsstudie zur rechtlichen und förderpolitischen Begleitung einer langfristigen Transformation der deutschen Nutztierhaltung“ . In diesem Kommentar zur Borchert-Machbarkeitsstudie schauen wir uns an, welches die zentralen Punkte sind.
Umfangreiche Infos zur Borchert-Kommission (auch Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung genannt) haben wir in einem separaten Hintergrund-Artikel veröffentlicht – dort führen wir auch aus, warum ihre Empfehlungen vom Februar 2020 gänzlich ungeeignet dafür sind, die Probleme im Zusammenhang mit der „Nutztier“-Haltung zu beheben.
Link zur Machbarkeitsstudie der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs
Welche Finanzierungsmöglichkeiten empfehlen die Autor*innen der Machbarkeitsstudie?
Die Autor*innen sprechen sich wegen geringerer Verwaltungskosten für die Option der Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für tierische Produkte aus.
Darüber hinaus erachten die Autor*innen der Machbarkeitsstudie folgende Optionen als ebenfalls denkbar:
- Allgemeine Steuermittel
- Verbrauchsteuer auf tierische Produkte (von Borchert-Kommission präferiert)
- Ergänzungsabgabe Tierwohl (vom Borchert-Kommission nicht in Betracht gezogen)
Als nicht zielführend erachten die Autor*innen eine „Sonderabgabe Tierwohl“ sowie die Umwandlung von EU-Direktzahlungen.
Dabei geben die Autor*innen zu, dass selbst bei der von ihnen empfohlenen Option noch Fragen offen bleiben. Insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Zweckbindung der Steuer zum Zweck des Umbaus der Tierhaltung sehen die Autor*innen noch Schwierigkeiten. So schreiben sie, dass „im Falle einer Zweckbindung sowohl eine Verbrauchsteuer als auch eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes Zweifel an der Vereinbarkeit der Finanzierung mit Art. 30 bzw. 110 AEUV aufwerfen“. Diesem Umstand könnte laut den Autor*innen dadurch begegnet werden, dass die Borchert-Empfehlungen nicht lediglich durch Mehreinnahmen aus Steuern auf tierische Produkte, sondern vielmehr durch Steuererhöhungen auf sämtliche derzeit dem ermäßigten Satz unterliegende Lebensmittel finanziert würde. Somit würden auch pflanzliche Produkte teurer, um die Aufrechterhaltung der Tierindustrie mitzufinanzieren!
Wie teuer würde die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen werden?
Eine vollständige Antwort liefert auch die Machbarkeitsstudie nicht. Jedoch wird klar: die Umsetzung würde noch teurer als von der Borchert-Kommission angenommen!
Die Borchert-Kommission ging im Februar 2020 davon aus, dass der skizzierte Umbau einen Finanzbedarf in Höhe von 1,2 Mrd. € (2025), 2,4 Mrd. € (2030) und 3,6 Mrd. € (2040) mit sich brächte. Demgegenüber gehen die Autor*innen der Machbarkeitsstudie von einem nochmal deutlich erhöhten Finanzbedarf aus: von 2,9 Mrd. Euro in 2025 (+58,62 %), 4,3 Mrd. Euro in 2030 (+44,19 %) und 4,0 Mrd. Euro in 2040 (+10,00 %).
Allerdings ist die Kostenaufstellung in der Machbarkeitsstudie – wie auch schon in den Borchert-Empfehlungen – sehr oberflächlich. Es wird nicht ersichtlich, wie der Finanzbedarf im Detail ermittelt wurde und wie er sich jährlich entwickeln würde bzw. wie hoch der Gesamt-Finanzbedarf über den gesamten Zeitraum wäre. Auch Kosten für etwaige flankierende Sozialmaßnahmen werden nicht mit einberechnet. So muss davon ausgegangen werden, dass es noch teurer würde.
Trifft die Machbarkeitsstudie gesicherte Aussagen hinsichtlich positiver Klima- und Umweltpotentiale der Borchert-Empfehlungen?
Nein, das tut sie nicht.
Die Autor*innen suggerieren zwar in der Machbarkeitsstudie an einigen Stellen, dass die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen positive Effekte für Umwelt und Klima hätten. Beispielweise philosophieren sie in höchstem Rechtsdeutsch, dass „sich Anhaltspunkte [zeigen], dass die Maßnahmen zur Erfüllung von Tierwohl und solche zur Erfüllung von Umwelt- und Klimaanforderungen in mehrfacher Hinsicht wirkungskongruent sind.“
Effektiv bleiben sie aber belastbarer Aussagen schuldig. Vielmehr noch, geben sie an anderer Stelle zu, dass „im Rahmen dieser Studie lediglich Tendenzaussagen gemacht werden können. Für eine Quantifizierung solcher Wirkungen wären weitere umfassende technische Analysen der relevanten Produktionssysteme erforderlich“. Ergo: Die positiven Auswirkungen sind zum gegenwärtigen Stand nur spekulativ.
Die Anhaltspunkte, dass diese spekulativen positiven Auswirkungen auf Umwelt und Klima nicht eintreten, sind dagegen sehr deutlich. Denn: eine deutliche Reduktion der Tierbestände ist nicht vorgesehen. So schreiben die Autor*innen mit Verweis auf ein Gutachten für Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft, das eine Aufhebung der Umsatzsteuervergünstigung für tierische Produkte untersuchte, lediglich von einer „Mengenreduktion in Höhe von 4-11 % bei Fleischprodukten, 2-11 % bei Milchprodukten und 2-8 % bei Eiern und Eiprodukten.“
Wie ist der weitere Zeitplan zur Umsetzung der Borchert-Empfehlungen nach der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie?
Das ist nicht klar.
Bundesministerin Klöckner betonte seit letztem Jahr regelmäßig, dass sie eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode anstrebe, dafür jedoch zunächst die Machbarkeitsstudie vorliegen müsse. Nun liegt diese vor, jedoch ergibt sich aus der Machbarkeitsstudie direkt noch kein konkreter Zeitplan für das weitere Vorgehen. Zudem lässt auch die Machbarkeitsstudie an einigen Stellen noch Fragen offen, etwa mit Bezug auf die Schaffung nötiger Rahmenbedingungen auf EU-Ebene.
Ministerin Klöckner betonte in der Pressekonferenz, dass es nun vielmehr eine politische Frage sei, ob und wie die Borchert-Empfehlungen umgesetzt werden. Auf die Frage eines Journalisten, ob die Umsetzung noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu erwarten sei, antwortet Ministerin Klöckner ausweichend – die Aussage „das Korsett Wahltermin ist nicht entscheidend“ lässt darauf schließen, dass sie selbst nicht mehr davon ausgeht.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner verspricht seit Amtsbeginn, die Nutztierhaltung umzubauen. Für diesen Zweck hat sie 2019 die sogenannte Borchert-Kommission eingesetzt, deren offizielle Bezeichnung „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ lautet. Im Februar 2020 hat die Borchert-Kommission ihre Empfehlungen vorgelegt: eine zusätzliche Förderung der Tierwirtschaft in Höhe von 1,2 bis 3,6 Mrd. Euro jährlich bis 2040 zur Finanzierung von Tierwohl-Maßnahmen. Seitdem hat Julia Klöckner eine rasche Umsetzung der Empfehlungen zugesagt – den Worten sind bislang allerdings keine Taten gefolgt. In diesem Artikel stellen wir einige Hintergrundinformationen zur Borchert-Kommission zusammen, darunter: Welchen Auftrag hat die Borchert-Kommission? Wer ist in der Borchert-Kommission vertreten? Was passiert mit den Empfehlungen der Borchert-Kommission?
Welchen Auftrag hat die Borchert-Kommission?
Das BMEL hat der Borchert-Kommission folgende Aufgaben übertragen:
- „Die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen aus allen Bereichen der Nutztierhaltung zu analysieren und Lösungswege für das BMEL vorzuschlagen.
- Ansätze für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung in Deutschland aufzuzeigen und
- Ideen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Nutztierstrategie zu entwickeln und dem BMEL vorzuschlagen.“1
Ein zentraler Ausgangspunkt der Borchert-Kommission für diese Aufgaben ist nach eigenen Angaben, „dass die Nutztierhaltung in Deutschland eine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive haben sollte“. Zu diesem Zweck soll ein „gesellschaftlicher Konsens für eine verbindliche Umorientierung in Richtung auf eine substantielle Erhöhung des Tierwohlniveaus bei möglichst geringen Umweltwirkungen“ erlangt werden.2
Warum wurde die Borchert-Kommission eingesetzt?
Die Borchert-Kommission knüpft an die Nutztierhaltungsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an, die der damalige Minister Christian Schmidt (CSU) im Juni 2017 vorgestellt hat. Die Union und SPD hatten die Nutztierhaltungsstrategie 2018 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und beschlossen, diese fortan „Nutztierstrategie“ genannten Umbaupläne weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat Ministerin Klöckner (CDU), als Nachfolgerin von Minister Schmidt im BMEL, 2019 die Borchert-Kommission eingesetzt.3
Dass die „Nutztier“-Haltung in der Krise ist und weitreichende Probleme mit sich bringt, ist daher offensichtlich mittlerweile auch in konservativen Kreisen angekommen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Union (CDU/CSU) in der bundesdeutschen Geschichte die längste Zeit das Bundesagrarministerium geführt hat, aktuell ununterbrochen seit 2005. Damit sind sie maßgeblich für das Zustandekommen der gegenwärtigen Zustände mitverantwortlich. Dieser Umstand muss benannt werden, wenn Ministerin Klöckner und die Union nun vorgeben, die Tierhaltung in Richtung mehr Tier- und Umweltschutz umbauen zu wollen.
Wer ist in der Borchert-Kommission vertreten?
Die Leitung der Borchert-Kommission liegt bei Jochen Borchert, ehemaliger Bundesagrarminister (CDU) sowie Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) und Vorsitzender des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. Köln, und gegenwärtig noch Ehrenvorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch.4 Durch seine Leitung hat sich der umgangssprachlicher Name „Borchert-Kommission“ etabliert.
Bei der Zusammensetzung des Gremiums hat das BMEL das Ziel verfolgt, dass „Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft und Verbänden“ vernetzt werden. Laut Geschäftsordnung setzt sich die Borchert-Kommission wie folgt zusammen5:
- 6 Vertreter der Länder,
- 6 Vertreter der Wissenschaft,
- 4 Vertreter der Tierhalter,
- 8 Vertreter der Wirtschaftsverbände,
- 4 Vertreter der Verbände des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes und des Veterinärwesens,
- Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (haben das Recht, sich zu den Tagesordnungspunkten zu äußern).
Konkret sind laut BMEL folgende Organisationen vertreten:
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landwirtschaft und ländliche Räume
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thünen Institut
- Friedrich-Loeffler-Institut
- Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Universität Kassel
- Humboldt-Universität zu Berlin
- Tierärztliche Hochschule Hannover
- Georg-August-Universität Göttingen
- Deutscher Bauernverband
- Deutscher Raiffeisenverband
- Bundesverband Rind und Schwein
- Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft – AbL
- Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels
- Verband der Fleischwirtschaft
- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
- Bund der Deutschen Landjugend e.V.
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
- Bundestierärztekammer e.V.
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
- Bundesprogramm Nutztierhaltung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Sowie „Praktiker“ und „Betriebsleiter“
Ehemals eingeladen war der Deutsche Tierschutzbund, der in der konstituierenden Sitzung den Verzicht auf seine Teilnahme bekannt gab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war aktives Mitglied und verkündete am 11. Februar 2020 ebenfalls, seine Mitarbeit zu beenden.6
In der Öffentlichkeitsarbeit wird Julia Klöckner nicht müde zu betonen, dass die Borchert-Kommission dazu beitragen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erarbeiten. Es ist nicht nachvollziehbar, wie angesichts dieser Zusammensetzung ein Konsens erreicht werden sollte, sind doch vor allem Profiteur*innen und Funktionär*innen vertreten und stellen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft eine marginale Minderheit.
Wie arbeitet die Borchert-Kommission?
Die Borchert-Kommission konstituierte sich Anfang April 2019 auf Einladung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner, die Arbeit nahm es am 9. Juli 2019 auf. Es verfügt über die Unterstützung einer Geschäftsstelle „Umsetzung des Bundesprogramms Nutzierhaltung“ (BUNTH), die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn eingerichtet hat.7
Allzu viel weiteres ist allerdings nicht bekannt über die Arbeitsweise der Borchert-Kommission. Sie arbeitet sehr intransparent, ihre Termine werden nicht öffentlich angekündigt, Protokolle nicht zugänglich gemacht. Es ist unklar, wer die einzelnen Organisationen vertritt, welche Arbeitsgruppen eingesetzt wurden, wie die Entscheidungsfindung erfolgt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie Julia Klöckner angesichts einer solch intransparenten Arbeitsweise einen gesellschaftlichen Konsens erarbeiten möchte.
Was empfiehlt die Borchert-Kommission?
Am 11. Februar 2020 veröffentlichte die Borchert-Kommission 20-seitige Empfehlungen an Ministerin Klöckner zur Weiterentwicklung der Nutztierstrategie des BMEL.8 Konkret schlägt die Borchert-Kommission sieben Maßnahmen vor, die zu einer vollständigen Überführung der deutschen Nutztierhaltung in Stufe 2 der geplanten Tierwohlkennzeichnung des BMEL führen sollen. Dabei sieht Stufe 2 (mit der Bezeichnung „verbesserte Ställe“) vor: „zusätzlicher Platz, Strukturierung, Klimazonen möglichst mit Kontakt zu Außenklima, teilweise Planbefestigung u. a., Neubauten mit Kontakt zum Außenklima, Umbauten möglichst mit Kontakt zu Außenklima“. Darüber hinaus soll auch in Stufe 3 („Premium“) ein „hinreichend großer“ Marktanteil erreicht werden.
Der vorgeschlagene Zeitplan sah noch im Jahr 2020 die Einführung einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung bei Schweinen (2021 Erweiterung auf Geflügel, Verarbeitungseier, Rindfleisch und Milch), die Überarbeitung der Förderrichtlinien für Investitionsförderung und Tierwohlprämien, den Beschluss einer Finanzierungsstrategie für eine Erhöhung des Tierwohls durch den Deutschen Bundestag sowie den Start eines bundeseinheitlichen Tierwohl-Förderrahmens. Dieser Zeitplan ist als gescheitert anzusehen.
Darüber hinaus wurden für die Jahre 2025, 2030 sowie 2040 Meilensteine definiert:
- 2025: Einführung einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung auf EU-Ebene sowie Ziele für die Tierwohlstufen:
- Schwein: Mindestens 50 % der Produktion in Stufe 1 oder höher. Mindestens 10 % in Stufe 2 oder höher.
- Eier, Geflügel, Milch und Rind: ähnlich wie für Schwein.
- 2030: Ziele für die Tierwohlstufen:
- Alle Tierarten: Stufe 1 gesetzlicher Mindeststandard.
- Schwein: Mindestens 40 % der Produktion in Stufe 2 oder höher.
- Eier, Geflügel, Milch und Rind: ähnlich wie für Schwein.
- 2040: Ziele für die Tierwohlstufen:
- Alle Tierarten: Stufe 2 wird gesetzlicher Mindeststandard.
- Marktanteil in Stufe 3 von mindestens 10 %.
Hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmen schätzt die Borchert-Kommission einen dauerhaften Bedarf von mehreren Mrd. Euro jährlich: 2025 1,2 Mrd. €, 2030 2,4 Mrd. € und 2040 3,6 Mrd. €. Offen blieb die Frage der Finanzierung. Die Borchert-Kommission hat mehrere Finanzierungsoptionen diskutiert und kommt zu der Einschätzung, dass eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte die bestgeeignete Lösung sei. Dabei verwies die Borchert-Kommission gleichzeitig darauf, dass es dafür noch einer externen Machbarkeitsstudie und Folgenabschätzung bedürfe.
Aus unserer Perspektive sind die Borchert-Empfehlungen gänzlich ungeeignet, die Probleme im Zusammenhang mit der „Nutztier“-Haltung zu beheben. Zum einen würden die vorgeschlagenen Maßnahmen den bestehenden Zustand in den Ställen für die Tiere nur minimal verändern – in diesem Kontext von „Tierwohl“ zu sprechen, ist an sich schon irreführend. Zum anderen ist eine Reduktion der Tierbestände in den Borchert-Empfehlungen nicht vorgesehen. Tatsächlich ist eine Umsetzung der Empfehlungen mit einer Beibehaltung der derzeitigen Bestände gut vereinbar und wird auch von einigen Akteur*innen gefordert.9 Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen auch im Hinblick auf die Umweltschutzvorhaben als klar ungeeignet zu bewerten – ohne Abbau der Tierbestände ist die nötige deutliche Verringerung der Treibhausgasemissionen ebenso wenig machbar wie ein effektiver Umgang mit den vielen weiteren Umweltproblemen.
Was passiert mit den Empfehlungen der Borchert-Kommission?
Das Gremium hat beratende Funktion und soll vor allem dazu beitragen, einen gesellschaftlichen Konsens sicherzustellen. Die Empfehlungen sind daher nicht bindend, eine Umsetzung obliegt dem BMEL bzw. der Bundesregierung sowie dem Bundestag.
Am 04.07.2020 hat der Bundestag für die Umsetzung der Borchert-Empfehlungen gestimmt und der Bundesregierung den Auftrag erteilt, noch in dieser Legislaturperiode eine Strategie zur Umsetzung der Vorschläge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen.10
Daraufhin hat das BMEL eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben – allerdings erst Monate später, im Spätherbst 2020.11 Unterdessen arbeiteten die Arbeitsgruppen der Borchert-Kommission weiter an Details ihrer Umbauvorschläge, unter anderem an den „Tierwohl“-Kriterien. Ein vorgesehenes Arbeitstreffen der Borchert-Kommission am 12.02.2021, zu dem auch eigentlich die Machbarkeitsstudie vorliegen sollte, wurde jedoch vom BMEL auf unbestimmte Zeit verschoben. Am 20. Februar 2021 hat das BMEL nun eine Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie bis zum 02. März in Aussicht gestellt.12
Aufgrund der verzögerten Auftragsvergabe für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie und einer erneuten Verzögerung bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie wurde das BMEL von verschiedenen Seiten kritisiert.1314 Auch von den Bundesländern: So hat das Land Niedersachsen inzwischen eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die den Bund auffordert, noch vor der Bundestagswahl erste Schritte zur Umsetzung der Borchert-Empfehlungen umzusetzen – der Bundesrat soll am 5. März darüber entscheiden.15
Quellen und weitere Informationen
1 https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/nutztiere/umbau-nutztierhaltung.html
2 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/200211-empfehlung-kompetenznetzwerk-nutztierhaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
3 https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/kloeckner-holt-ex-agrarminister-borchert-ins-bmel-10561277.html
4 https://www.jaegerstiftung.de/ueber-uns/menschen
5 Quelle: E-Mail vom 13.01.2021
6 https://www.vzbv.de/pressemitteilung/borchert-komission-gute-vorschlaege-keine-ueberzeugende-finanzierung
7 https://www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/190403_Kompetenznetzwerk-Nutztierhaltung.html
8 https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Nutztiere/200211-empfehlung-kompetenznetzwerk-nutztierhaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
9 https://docplayer.org/198428091-Memorandum-des-agrar-und-ernaehrungsforums-oldenburger-muensterland-e-v-zu-den-borchert-empfehlungen.html
10 https://www.topagrar.com/schwein/news/borchert-kommission-bundestag-stimmt-fuer-umbau-der-tierhaltung-12103877.html
11 https://www.wochenblatt-dlv.de/politik/borchert-kommission-kritik-verspaeteter-studie-564280
12 https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2021/210220-machbarkeitsstudie.html
13 https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/cdu-und-spd-setzen-in-der-agrarpolitik-auf-attacke-12443524.html
14 https://www.topagrar.com/schwein/news/tierschutzbund-warnt-vor-verzoegerungen-beim-umbau-der-tierhaltung-12488578.html
15 https://www.topagrar.com/schwein/news/bmel-erwartet-machbarkeitsstudie-in-den-naechsten-zehn-tagen-12484360.html
Beitragsbild: Bundesministerin Julia Klöckner bei konstituierender Sitzung des Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung Bonn. © BMEL
Ein Gastbeitrag von Animal Climate Action
Ende November stiegen hunderte Landwirt_innen überall in Deutschland mitten in der Nacht in ihre Traktoren, um die Zentrallager und Märkte großer Lebensmittelketten zu blockieren. Sie protestierten gegen die Preisgestaltung im Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Die Belieferung der Lager wurde teilweise tagelang verhindert. Absperrungen der Polizei wurden umfahren und vor diversen Discountern wurden Strohballen abgeladen.
Blockaden bei Nacht und Nebel, unangemeldete Aktionen, Behinderung der Betriebsabläufe – das kennen wir aus Klimagerechtigkeits- und Tierrechtsbewegung gut. Aber auch Landwirt_innen greifen ab und zu auf zivilen Ungehorsam zurück. Vor allem 2020 wurden sie unbequem, denn die deutsche Landwirtschaft steckt in einer Krise, die sich durch Corona noch verschlimmert hat. In der Vergangenheit haben Landwirt_innen häufig ihren Protest auf die Straße getragen, sei es gegen sinkenden Milchpreise oder für ökologischere Landwirtschaft und artgerechte Tierhaltung. So wie überall gibt es auch in der Landwirtschaft verschiedene Haltungen und politische Strömungen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns allerdings auf die sogenannten Bauernproteste dieses Jahres, deren treibende Kraft die Gruppe „Land Schafft Verbindung“ (LSV) ist. (Weitere aktive Gruppen sind etwa die Freien Bauern oder die Basis Bauern Bewegung.) Traditionellerweise wird die konventionelle deutsche Landwirtschaft durch CDU/ CSU und den DBV (Deutscher Bauernverband) vertreten. Seitens vieler Landwirt_innen wird dem DBV mittlerweile aber eine zu starke Nähe zur Politik und zu wenig Solidarität mit der eigenen Basis vorgeworfen. Viele fühlen sich von DBV und CDU/CSU im Stich gelassen.
Im Oktober 2019 gründete sich LSV, die eine Gegenposition zum DBV einnehmen. Im Januar 2020 rief LSV zu einem großen Protest am Vortag der „Wir haben es Satt“-Demonstration in Berlin auf. Tausende Landwirt_innen folgten dem Ruf und demonstrierten mit Traktoren in der Hauptstadt. Während das Bündnis „Wir haben es Satt“ ökologische Landwirtschaft und mehr Tierwohl fordert, stellte sich die LSV-Demo gegen strengere Tier- und Umweltschutzauflagen und die Preispolitik des LEH. Diese sind bis heute die prägenden Themen der Bauernproteste.
Seit Jahrzehnten sehen die Landwirt_innen für die von ihnen erzeugten Produkte immer weniger Geld. Während 1970 noch 19% des Brotpreises an die Erzeuger_innen gingen waren es 2019 nur noch 4%. Bei Milch waren es 57% und sind nun 39%. Dies hängt nicht nur mit den optimierten Betriebsabläufen zusammen, sondern vor allem mit der Strukturierung des Marktes. Die vier größten Gruppen – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl & Kaufland) – kontrollieren nach Angaben des Bundeskartellamts zusammen mehr als 85 Prozent des Lebensmittelmarktes in Deutschland. Das gibt ihnen eine enorme Marktmacht und die Möglichkeit Preise zu drücken. Betriebe, die die vorgegebene Preise nicht akzeptieren, werden im Sortiment nicht gelistet. Außerdem ist es ein Leichtes, günstigerer Agrarprodukte aus dem Ausland zu importieren. Lebensmittelimporte nach Deutschland steigen seit Jahren und die deutsch Landwirtschaft fühlt sich davon bedroht. LSV setzt sich deswegen auch für eine Förderung regionaler Produkte und gegen das Handelsabkommen Mercosur ein.
Die Preispolitik des LEH können nicht viele Betriebe mitmachen. Seit dem Jahr 2001 wurden etwa 38% der Rinderhaltungen, 53% der Hühnerhaltungen und rund 82% der Schweinehaltungen aufgegeben. Trotz dieses Höfesterbens ging der Tierbestand in Deutschland nicht zurück. So stieg etwa die pro Betrieb gehaltene Anzahl an Nutztieren, aber auch der bundesweite Geflügel und Schwenebestand immer weiter an.
Die Intensivierung der Landwirtschaft hat immense Folgen für die Umwelt:
Ein Rückgang der Arten vor allem bei den Insekten und Vögeln, eine hohe Stickstoffbelastung von Boden und Grundwasser und das Voranschreiten des Klimawandels. Diese Probleme bleiben von Politik und Gesellschaft nicht ungesehen. 2018 wurde Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Deswegen wurde 2020 eine strengere Düngeverordnung beschlossen. Für viele Höfe bedeutet dies eine deutliche Reduktion von Stickstoffgaben und somit Einbußen bei der Ernte. 2019 setzte sich das „Volksbegehren Artenvielfalt“ als eines der erfolgreichsten Volksbegehren in Bayern durch. Es soll dem Artenverlust von Bienen und Schmetterlingen entgegen wirken. Im Rahmen der Kampagne wurde vor allem die Rolle der Landwirtschaft für das Insektensterben kritisiert. Und der IPCC-Bericht schätzt, dass die Landwirtschaft 24% der globalen Treibhausgasemissionen verursacht, weswegen Bündnisse und Gruppen wie Free the Soil, Gemeinsam gegen die Tierindustrie, Robin Wood oder Block Bayer im Kontext der Klimagerechtigkeitsbewegung gegen Agrarunternehmen vorgehen.
Diese Entwicklungen werden von den Landwirt_innen nicht wohlwollend aufgenommen. Sie fühlen sich häufig zu Unrecht beschuldigt und stellen sich bei ihren Protesten gegen „Bauernbashing“ und den vermeintlich sinkenden Respekt gegenüber dem Berufsstand.
Dabei ist auch die Landwirtschaft von Umwelt- und Klimakrise betroffen. Wegen der Dürresommer 2018 und 2019 mussten Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe ausgezahlt werden. Die Erträge etwa bei Raps und Getreide fielen mager aus.
Doch strengere Auflagen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes bedeuten finanzielle Einbußen, insbesondere in einer ökonomisch angespannten Lage, und die Landwirtschaft wehrt sich mit allen Mitteln. Landwirt_innen und Agrarverbände werfen der Politik vor, dass das Nitrat-Messnetz und die dazugehörigen Messstellen ungeeignet sind und ein Großteil der Belastung nicht von der heutigen Landwirtschaft verschuldet wurde, sondern von lange zurückliegenden Maßnahmen herrührt. LSV klagt nun gegen die neue Düngeverordnung.
In den Reihen der Bauernproteste hat sich eine enorme Ablehnung gegen jede Form von Klima- und Umweltschutz eingeschliffen, die oft mit einer feindlichen Haltung gegenüber NGOs, Presse und Wissenschaft einhergeht. Nicht selten sind Landwirtschafts-Aktivist_innen mit dem Logo von „Fridays for Hubraum“, einer klimwandelskeptischen Anti-FFF-Gruppe, zu sehen. Im LSV-Webauftritt wird akribisch jeder Fehltritt des NABUs dokumentiert. Und in Facebook- und Telegramgruppen wird die umwelt- und gesundheitsschädliche Wirkung von Pflanzenschutzmitteln oder Antibiotika in Frage gestellt. Auch an den maßgeblichen Einfluss der Landwirtschaft auf das Insektensterben will man nicht so Recht glauben. Die Schuld wird stattdessen bei der Flächenversiegelung, der Unkrautbekämpfung in Vorgärten oder Windradrotoren gesucht.
Ähnliche Haltungen zeigen sich, wenn es um Tierschutz geht. Missstände werden bestritten und auch kleine Reformen wie etwa das Verbot der betäubungslosen Ferkel-Kastration oder die Verkürzung der Kastenstandhaltung werden bekämpft.
Bei den Landwirt_innen hat sich das Gefühl manifestiert, mit immer neuen Richtlinien und Auflagen bombardiert zu werden, ohne dabei gesellschaftlichen oder politischen Rückhalt zu bekommen.
Zu all dem kam im Jahr 2020 noch die Corona-Krise, die die Situation in der Landwirtschaft weiter erschwerte: Saisonarbeiter_innen fehlten während der Ernte. Die Preise für Agrarprodukte stürzten noch tiefer in den Keller. Die sinkende Nachfrage aus der Gastronomie führte zu großen Einbußen, beispielsweise im Kartoffelanbau. Und die Schließung von Schlachtfabriken aufgrund von Coronafällen bei den Arbeiter_innen verursachte den sogenannten Schweinestau. Auf diese Schlachtfabriken sind Landwirt_innen der Tierindustrie angewiesen. Denn es gibt kaum noch Hofschlachtungen, da wenige, gigantische Unternehmen wie Tönnies und Westfleisch die Industrie dominieren. Der Schweinemarkt hat seit diesem Herbst zusätzlich mit der Afrikanischen Schweinepest zu ringen.
Zu Recht haben nun viele Landwirt_innen Angst um ihre Existenz. Es gibt genug Gründe, wütend zu werden und auf die Straße zu gehen. Leider geht es bei den Bauernprotesten nicht darum, die Landwirtschaft klimagerechter, ökologischer oder sozialer zu gestalten. Viel eher soll der Status Quo erhalten werden, mit geringfügigen preispolitischen Verbesserungen im nationalen Kontext. Nach Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem, an der deutschen Exportdominanz oder am unverantwortlichen Handeln großer Fleischkonzern wie Tönnies sucht man bei den Protesten vergeblich. Stattdessen wird mit dem Finger auf Konsument_innen gezeigt, die mit ihrem „billigen“ Einkaufsverhalten vermeintlich Schuld an der Situation tragen würden. Oder es werden die Einbußen im Schweinefleischexport durch die Afrikanischer Schweinepest beklagt und gleichzeitig den Verbraucher_innen Vorwürfe gemacht, zu importierten statt zu deutschen Produkten zu greifen.
Dass viele der Probleme der Landwirtschaft hausgemacht sind, wird ausgeblendet. Gleichzeitig mangelt es an Solidarität mit migrantischen und marginalisierten Arbeiter_innen in der europäischen Landwirtschaft (die ebenfalls stark unter Corona leiden), einer kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer Abgrenzung von rechten Strömungen. (Letzteres werden wir in einem weiteren Artikel näher beleuchten).
Die Krise der Landwirtschaft ist ernst. Aber die Klimakrise, das Artensterben und die Situation der Nutztiere ist es ebenfalls. Und landwirtschaftspolitische Forderungen, die sich auf eine nationale Perspektive konzentrieren, werden niemals gerecht sein. Lasst uns gemeinsam für eine solidarische und ökologische Landwirtschaft eintreten und die Profiteure des Agrarkapitalismus benennen, stören und entmachten.
Quellen und weitere Informationen
Über die Gastautor_in: Animal Climate Action
Nachdem die Bundesregierung angesichts der Corona-Ausbrüche unter Arbeiter*innen in der Fleischindustrie ein Arbeitsschutzprogramm angekündigt hatte, beschloss sie nun vergangene Woche einen Gesetzesentwurf unter dem Titel „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (kurz „Arbeitsschutzkontrollgesetz“).
Der Entwurf muss erst noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann – es bleibt also abzuwarten, wie das Gesetz schließlich aussehen wird. Und was die Tierindustrie in der Praxis daraus machen wird, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Unsere Analyse, die wir Ende Mai veröffentlicht hatten, ist hier nachzulesen: Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick.
Spannend sind nun die Äußerungen vonseiten der Lobbyverbände der Tierindustrie, die wiederum ihre Macht zur Geltung bringen wollen, damit das Gesetz möglichst zahnlos wird und sie weiterhin die Arbeiter*innen ausbeuten können. Nachfolgend einige Beispiele von Branchenvertretungen.
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) schreibt in einer Pressemitteilung am Tag der Bekanntgabe:
Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze! Die Bundesregierung nimmt in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.“ Und: „Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren!
Wie dieser Appell an die Bundestagsabgeordneten aussieht, davon berichtet der ZDG in einer vorhergehenden Pressemitteilung: Mit „Politischen Frühstücken“, die in Zeiten von Corona als Videokonferenz durchgeführt werden, führt das ZDG sogenannte Hintergrundgespräche mit Abgeordneten durch: „Gefrühstückt wurde aber natürlich trotzdem: Der ZDG hatte den rund 25 teilnehmenden Mitgliedern des Bundestags und wissenschaftlichen Mitarbeitern jeweils ein „Frühstücks-Carepaket“ mit Chicken Bagel und Frühstücksei in die Büros liefern lassen.“
Der ZDG vertritt nach eigenen Aussagen die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft, unter den rund 8.000 Mitgliedern ist auch die PHW-Gruppe.
Verband der Fleischwirtschaft
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) beschwert sich über massive Eingriffe „in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmen“ und meldet europa- und verfassungsrechtliche Bedenken an. Der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sei lediglich ein „Werkvertragsverbotsgesetzt“ und habe „mit Arbeitsschutz absolut nichts zu tun“.
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) verweist darauf, „dass bei den neuen Regelungen nicht überzogen werden darf“. Man werde Arbeitsschutzmaßnahmen nicht verweigern, solange „die Kapazitäten für die Schlachtung und Zerlegung“ nicht darunter litten: „Sonst droht ein fataler Strukturbruch, nicht nur in der Fleischwirtschaft, sondern auch in der gesamten Veredlungswirtschaft.“
agrarheute
Der Chefredakteur des Branchenmagazins agrarheute Simon Michel-Berger schreibt: „Mit Arbeitsschutz in Corona-Zeiten hat das nicht viel zu tun, eher mit einer Treibjagd auf einen gefühlten Bösewicht.“ Er spricht von „schwarzen Schafen“, und dass für die Corona-Ausbrüche nicht die prekären Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen ursächlich seien, sondern lediglich die Lüftungsanlagen, die sich, „das nötige Kleingeld vorausgesetzt, […] mit Virenfiltern nachrüsten“ ließen. Mit Blick auf die eben diese aus seiner Sicht eigentlich nötigen Nachrüstungen der Lüftungsanlagen schreibt er:
Aber das interessiert Arbeitsminister Hubertus Heil anscheinend gar nicht. Was den Minister dagegen interessieren dürfte, sind die Klagen, die gegen sein Gesetz seitens der Fleischindustrie zu erwarten sind.
Fazit
Die Reaktionen der Lobbyorganisationen zeigen deutlich, was die Tierindustrie von dem Vorstoß der Bundesregierung hält: nämlich überhaupt nichts, wie nicht anders zu erwarten war. Sie werden jetzt ihre geballte Lobby-Macht daran setzen, Abschwächungen in Bundestag und Bundesrat zu erwirken. Und dabei werden sie nicht nur auf „Politische Frühstücke“ angewiesen sein: wie wir in einem früheren Watchblog-Beitrag geschildert hatten, sind 85 Prozent der CDU/CSU-Abgeordneten direkt mit der Land- und Agrarwirtschaft in Verbindung zu bringen.
Weitere Informationen:
01.07.2020, Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: Geflügelwirtschaft will Tarifvertrag für die ganze Branche: „Setzen auf starke Sozialpartnerschaft und Flexibilität“
29.07.2020, Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: „Der Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze!“
29.07.2020, Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands: Bundeskabinett stimmt Änderung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu
29.07.2020, Verband der Fleischwirtschaft: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsrecht – Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
29.07.2020, AgrarHeute: Lex Fleischindustrie – Bundeskabinett schießt übers Ziel hinaus
03.08.2020, Bundesverband Rind und Schwein: Werkvertragsverbotsgesetz: „Zerschlagung der kleinen und mittelständischen Strukturen der Fleischwirtschaft“
Hierzulande ist die Tierindustrie weiterhin auf Wachstumskurs, ungeachtet der enormen negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Natur. Und von den Regierungen, ob von Bund oder Ländern, wird häufig propagiert, dass staatliche Maßnahmen zur Reduktion der Tierproduktion nicht machbar seien. Vermeintliche Gründe gibt es viele: etwa dass die Mittel fehlten, zu strenge Regulierungen die Lebensmittelversorgung gefährdeten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit riskiert würde, oder dass freie Märkte Probleme viel effektiver lösten, oder …
Interessant ist daher zu schauen, welche Wege andernorts eingeschlagen werden. Blicken wir in die Niederlande: Dort gibt es wie in Deutschland eine mächtige Tierindustrie und vergleichbare negative Auswirkungen. Während der deutsche Bundesrat die Schweineproduktion noch mit einer Legalisierung der bislang illegalen Kastenstände stützt, hat der niederländische Staat schon längst ein Ausstiegsprogramm für Schweineproduzent*innen aufgelegt. Ziel des Programms mit dem Titel „Warme Sanierung“ ist es, Bäuer*innen zur Bestandsabstockung oder Betriebsaufgabe zu bewegen – insbesondere in Gegenden mit besonders hoher Umweltbelastung. Für Bäuer*innen, die ihren Betrieb komplett aufgeben, wird eine Summe von 180 Millionen Euro bereitgestellt.
Das Programm, welches im November vergangenen Jahres gestartet wurde, wird inzwischen bereits von insgesamt mehr als 400 niederländischen Schweinebetrieben in Anspruch genommen. Und wenn alle Betriebe, die gegenwärtig an einer Aufgabe ihrer Produktion interessiert sind, die Produktion tatsächlich beenden, entspräche das einem Anteil von über zehn Prozent der gesamten niederländischen Schweineproduktion. Die niederländische Landwirtschaftsministerin hatte auch angekündigt, dass sie keinen interessierten Schweinebetrieb ablehnen wolle und, wenn nötig, das Budget aufstocken werde.
Auch zuvor schon gab es staatliche Förderprogramme für Aussteiger*innen: Unter dem Titel „Aktionsplan Ammoniak“ wurden Schweineproduzent*innen weniger strenge Umweltschutzregeln zugestanden, wenn sie ihren Betrieb zu einem festen Stichtag schlossen.
Klar ist: Eine echte Agrarwende erfordert noch deutlich weitreichendere Maßnahmen. Ausstiegsprogramme, die Tierproduzent*innen eine Perspektive bieten, sind dabei aber sicherlich eine sinnvolle soziale Komponente.
Weitere Informationen
06.07.2020, agrarheute Online:
Niederlande – Hofaufgabe: Über 400 Schweinehalter steigen aus
17.01.2020, agrarheute Online:
Emissionsreduktion – Niederlande: Mehr ausstiegswillige Landwirte, mehr Geld
Bildquelle: ARIWA – Animal Rights Watch e. V.
Nach einem langen Ringen haben sich die Länder am Freitag (03.07.2020) im Bundesrat auf eine Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geeinigt, zentral ging es um die Frage des Einsatzes von Kastenständen in der Schweineproduktion.
Mit der Neuregelung wird der bislang illegale, aber in der Praxis vom Staat gedeckte Einsatz von Kastenständen legalisiert: im sogenannten Deckzentrum wird der Kastenstand für weitere acht bis zehn Jahren erlaubt, und im Abferkelbereich für weitere 15 Jahren sowie anschließend weiterhin um den Geburtszeitraum herum erlaubt.
In der Gestalt von Kastenständen zeigt sich die krasse Ausbeutung der Tiere in der Schweineproduktion, die in anderen Formen auch in allen anderen Bereichen der Tierindustrie eine zentrale Rolle spielt: Die Tiere werden im Sinne der Profitmaximierung zu Waren, Ressourcen und Produktionseinheiten degradiert.
Doch worum geht es konkret bei der Frage nach den Kastenständen? In einem Gerichtsurteil von 2015 wurde festgestellt, dass die seit 1992 im Tierschutzgesetz geregelten Vorgaben nicht von den in der Praxis weit verbreiteten Kastenständen eingehalten werden. Doch seit 2015 hat sich hier nichts getan – die bestehenden Kastenstände entsprechen also seit fast 30 Jahren nicht dem Tierschutzgesetz!
Vor diesem Hintergrund erläuterte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Dalbert, warum das Land der Verordnung im Bundesrat nicht zustimmt: „Geltendes Recht wird seit 1992 gebrochen. Eine Verlängerung um weitere acht Jahre kann ich nicht nachvollziehen.“
Anstatt dass diese offensichtlich illegale Praxis nun endlich beseitigt wird, beschließt der Bundesrat, sie zu legalisieren. Und die beteiligten Parteien, allen voran Bündnis 90/Die Grünen, verkaufen die Entscheidung als „wichtigen Schritt für artgerechte Tierhaltung“.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) als Industrielobby bezeichnet die Entscheidung noch als „schmerzhaft für die deutsche Schweinehaltung“ und hatte ein noch weitgehenderes Entgegenkommen gefordert: „Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist“, so der DBV.
Was es anstelle dieser Fortschreibung tierausbeuterischer Praktiken vielmehr bräuchte, wäre ein Einstieg in den Ausstieg aus der Tierindustrie. Es stimmt, dass ein sofortiges Verbot von Kastenständen große Herausforderungen für Bäuer*innen darstellen würde. Doch ist eine Abschaffung der Tierindustrie dringend geboten angesichts der mit ihr verbundenen enormen Umweltprobleme, der lokalen sowie globalen Ungerechtigkeiten und der Ausbeutung der Tiere. Anstatt nun enorme staatliche Summen in Stallumbauten zu investieren und damit die Tierindustrie auf Jahre hinweg zu festigen, braucht es vielmehr jetzt ein umfassendes Strukturwandelprogramm für bislang stark von der Tierindustrie dominierte Regionen; für gute und faire Arbeitsplätze; und für eine umfassende Agrarwende hin zu einer solidarischen und ökologischen Produktions- und Organisationsweise, die nicht auf Kosten anderer fühlender Individuen erfolgt und nicht am Gewinn orientiert ist.
Weitere Informationen:
02.07.2020, SPIEGEL Online: Abstimmung im Bundesrat Noch weniger Rechte für die Sau
03.07.2020, foodwatch: Die Kastenstand-Haltung geht weiter
03.07.2020, top agrar Online: Bundesrat stimmt für Abschaffung des Kastenstandes
03.07.2020, agrarheute Online: Bundesrat besiegelt das Aus für den Kastenstand
03.07.2020, Deutscher Bauernverband Pressemitteilung: Schmerzhafter Tag für die deutsche Schweinehaltung
03.07.2020, Bündnis 90/Die Grünen: Abschaffung des Kastenstands: Wichtiger Schritt für artgerechte Tierhaltung
Hintergrundtext:
Gemeinsam gegen die Tierindustrie: Hintergrundtext zur Haltung von Schweinen in der Tierindustrie
Bildquelle: ARIWA – Animal Rights Watch e. V.
Angesichts der nicht aufhörenden Serie an Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen und dem massiven Ausbruch bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit inzwischen über 1.500 infizierten Arbeiter*innen sind Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des Virus dringend erforderlich.
Klar ist: die effektivste Maßnahme ist die Schließung der Schlachthöfe, wie es auch aktuell unter anderem mit dem Tönnies-Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück erfolgt. Denn sowohl die Arbeitsbedingungen in den Betrieben als auch die Unterbringung der Arbeiter*innen sind so unzureichend, dass die nötigen Abstands- und Hygienevorgaben nicht umsetzbar sind.
Jedoch werden längst nicht alle Schlachthöfe mit Corona-Fällen geschlossen und für die restlichen werden Wiedereröffnungspläne erarbeitet. Wie sehen die Maßnahmen von Industrie und Staat aus?
Arbeitsrechtsreformen
Große Aufmerksamkeit erhält das angekündigte Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft unter anderem mit einem Verbot von Werkverträgen. Ob und wenn ja wie diese Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden, wird sich zeigen. Eins ist klar: die Maßnahmen sollen erst ab kommendem Jahr greifen. Angesichts des jetzt grassierenden Corona-Virus braucht es allerdings sofortige Maßnahmen.
Corona-Tests
In Nordrhein-Westfalen, einem Zentrum der deutschen Tierindustrie und mit Tönnies auch ein Zentrum der Corona-Ausbrüche, müssen Schlacht- und Zerlegebetriebe mit mehr als 100 Arbeiter*innen mindestens zweimal je Woche die komplette Belegeschaft testen. Laut Verband der Fleischwirtschaft bedeutet dies für die Fleischunternehmen monatliche Kosten pro Arbeiter*in von bis zu 320 € – angesichts der extrem niedrigen Personalkosten aufgrund der massiven Ausbeutung der Arbeiter*innen deutliche Mehrkosten.
In anderen Bundesländern gilt bislang keine regelmäßige, verpflichtende Testung aller Arbeiter*innen. So werden in Bayern in ausgewählten Fleischbetrieben massenhaft Tests durchgeführt, in Schleswig-Holstein müssen in bestimmten Betrieben neu ankommende Arbeiter*innen getestet werden, und Sachsen-Anhalt wiederum setzt auf freiwillige Tests.
Belüftung
Darüber hinaus prüfen einige Betriebe Nachrüstungen von Filtern bei der Belüftung, die zu einer verminderten Verbreitung des Virus beitragen sollen. Inwiefern das tatsächlich eine Rolle spielt, ist allerdings bislang nicht gesichert.
Es braucht eine Schließung der Schlachthöfe!
All diese Maßnahmen, die die Tierindustrie und der ihr seit jeher eng verbundene Staat nun auf den Weg bringen oder zumindest verkünden, greifen jedoch massiv zu kurz und gehen am eigentlichen Problem vorbei: der enormen Ausbeutung von Menschen, Tieren und der Umwelt, die die Grundlagen der Tierindustrie bildet und auch maßgeblich für die Corona-Ausbrüche verantwortlich ist.
Angesichts der anhaltenden Corona-Ausbrüche muss der Einstieg in eine umfassende Agrarwende in Angriff genommen werden. Eine Agrarwernde hin zu einer solidarischen und ökologischen Produktionsweise, die nicht auf Kosten anderer fühlender Individuen erfolgt und nicht am Gewinn orientiert ist! Dabei müssen natürlich die Arbeiter*innen und die Landwirt*innen miteinbezogen werden und gemeinsam Organisationskonzepte erarbeitet werden, um gute und faire Arbeitsplätze für alle zu gewährleisten und Ernährungssouveränität zu erreichen.
Weitere Informationen:
01.07.2020, Fleischwirtschaft.de: Corona-Tests: Keine einheitliche Linie
03.07.2020, Fleischwirtschaft.de: Coronatests: Hohe Kosten belasten die Branche
Das Land Niedersachsen hat sich gemeinsam mit den niedersächsischen Ablegern der Umweltschutzverbände BUND und NABU sowie des Bauernverbands und der Landwirtschaftskammer auf eine verbindliche Agenda geeinigt: den „Niedersächsischen Weg“ für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz.
Mehr Umweltschutz ist tatsächlich dringend geboten angesichts der Tatsache, dass Niedersachsen ein Zentrum der deutschen Tierindustrie darstellt. Die Tierindustrie trägt maßgeblich zu einem rasanten Artensterben, verunreinigten Grund- und Oberflächengewässern und enormen Treibhausgasemissionen bei, um nur einige verheerende Konsequenzen für die Umwelt in Niedersachsen und darüber hinaus zu benennen.
Doch wer vor diesem Hintergrund Maßnahmen zur Abschaffung der Tierindustrie erwarten würde, wird enttäuscht: die Rolle der Tierindustrie wird überhaupt nicht benannt. Und die wenigen Maßnahmen, die tatsächlich mit Tierproduktion zusammenhängen, drehen sich um die Förderung vermeintlich umweltfreundlicherer Tierhaltung, anstatt die dringend nötige Reduktion der Tierhaltung anzugehen.
Darüber hinaus wird Umweltschutz im „Niedersächsischen Weg“ der Prämisse eines „Gleichgewichtes zwischen Ökologie und Ökonomie“ untergeordnet. Dass dies nicht funktioniert, zeigt sich schon lange – vielmehr ist der Kapitalismus ein maßgeblicher Treiber der enormen Umweltzerstörung! Es braucht dringend eine umfassende Agrarwende hin zu einer solidarischen und ökologischen Produktions- und Organisationsweise, die nicht am Gewinn orientiert ist. Bäuer*innen müssen dabei selbstverständlich als Partner*innen verstanden werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Und die Abschaffung der Tierindustrie muss ein zentraler Teil dessen sein.
Weitere Informationen:
Land Niedersachsen
25.05.2020, top agrar Online
(von Friederike Schmitz, zuerstveröffentlicht am 18.06.2020 auf www.friederikeschmitz.de)
Abgeordnete der FDP haben eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Methan-Emissionen der Tierhaltung gestellt, Fragen und Antworten sind hier veröffentlicht. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Vorgang:
1. Die Bundesregierung will Methan-Emissionen aus der Tierhaltung reduzieren, aber nicht durch Verringerung der Tierbestände. Stattdessen wollen sie, dass Rinder besser gezüchtet und anders gefüttert werden, damit sie weniger Methan ausstoßen. Außerdem soll mehr Gülle und Reststoffe in Biogasanlagen genutzt werden.
2. Die Bundesregierung gibt den Anteil der Rinderhaltung und der Tierhaltung an den gesamten deutschen Treibhausgasemissionen mit 3,6 bzw. 4,1 Prozent zu niedrig an, da sie offenbar weder die Emissionen aus der Landnutzung (z.B. aus entwässerten Mooren, die häufig als Weideland dienen) noch die aus dem Anbau der Futtermittel einbezieht – was laut der Sektoreneinteilung, die auch der Weltklimarat benutzt, zwar vordergründig korrekt, aber trotzdem irreführend ist. Leider sind keine Details oder Belege angegeben. Ein Vergleich mit der Aufstellung des Thünen-Instituts legt aber nahe, dass wie dort diese Emissionsquellen nicht berücksichtigt wurden.
3. Die FDP greift die These auf, dass bei speziellem Weidemanagement die Tierhaltung positive Klimaeffekte haben könnte: „Studien zufolge ist die Nutztierhaltung aber nicht nur Verursacher von Emissionen, sondern kann etwa durch ein entsprechend angepasstes Weidemanagement sogar zur Kohlenstoffspeicherung im Boden beitragen.“
Es gibt weltweit immer mehr Leute und Gruppen, die diese These verteidigen und verbreiten, wenn sie auch in Deutschland noch wenig diskutiert wird. Die Idee ist, dass man den Kohlenstoffgehalt im Boden erhöhen kann, wenn man eine Fläche nach bestimmten Prinzipien, z.B. dem „holistischen Weidemanagement“ folgend, beweiden lässt. Auf diese Weise könnten also Treibhausgase aus der Atmosphäre reduziert werden – sowohl Kohlendioxid als auch Methan.
Es ist umstritten, wie gut das funktioniert und wie viel Kohlenstoff so gebunden werden kann. Die Metastudie „Grazed and Confused“ kommt zu dem Schluss, dass nur unter ganz speziellen Bedingungen nennenswerte Mengen Kohlenstoff eingelagert werden, die aber zugleich durch die Methan-Emissionen der Rinder zunichtegemacht und übertroffen würden, so dass die Weidehaltung selbst im besten Fall noch deutlich klimaschädlich sei. Die Verfechter*innen der genannten These überzeugt das allerdings nicht. Wir können in Zukunft damit rechnen, dass die Idee von der klimafreundlichen Rindernutzung eine größere Rolle in Diskussionen um die Tierhaltung spielen wird – und das, obwohl in Deutschland das „holistische Weidemanagement“ oder auch nur eine reine Weidehaltung, bei der die Tiere also nicht mit Ackerfrüchten zugefüttert werden (was eine Voraussetzung für die Klimaschutz-Behauptung ist), so gut wie gar nicht existiert.
4. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine mögliche Einlagerung von Kohlenstoff aus Methan im Weideland die Methanemissionen der Rinder ausgleichen könnte; vielmehr meint sie, dass die Emissionen die mögliche Reduktion bei weitem übertreffen: „Die Methanaufnahme der Böden liegt in einer Spanne von unter 1 bis rund 6 kg Methan pro Hektar und Jahr und ist somit im Vergleich zur direkten Methanemission aus dem Verdauungstrakt der Rinder (z. B. im Mittel rund 138 kg Methan pro Kuh bei einer Milchleistung von 8100 Litern pro Jahr) vergleichsweise gering.“ Auch dafür fehlen leider in der aktuellen Version die Quellen, außerdem wird offenbar nur die Sequestrierung von Methan betrachtet, nicht die von Kohlendioxid. Wenn die Regierung aber in letzterem für die Weidehaltung ein nennenswertes Potential sehen würde, würde das wohl auch aufgeführt werden.
Weitere Informationen:
Artikel auf TopAgrar Online zur Kleinen Anfrage: Methanausstoß: Müssen Rinderhalter die Klimaschutzpläne ausbaden? (17.06.2020)
Das am Mittwoch (03.06.2020) beschlossene Konjunkturprogramm der Bundesregierung umfasst weitere Hilfen für die Tierindustrie. Nachdem bereits im April erste Corona-Hilfen beschlossen wurden, wurde nun auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein Investitionsförderprogramm von 300 Mio. Euro aufgelegt.
Unverhohlenes Ziel der Maßnahme ist die Standortsicherung für die deutsche Tierindustrie, als weitere Ziele werden noch Tier- und Umweltschutz genannt. Wir sagen: Echter Schutz der Tiere sowie der Umwelt, und auch der Arbeiter*innen, geht nur durch die Abschaffung der Tierindustrie und massive Anstrengungen für eine Agrarwende – und nicht durch noch ein weiteres Förderprogramm für die Tierindustrie.
Bei der Tierindustrie-Lobby kommt die Maßnahme erwartungsgemäß gut an und fordert direkt noch mehr. Der Deutsche Bauerverband kommentiert etwa: „Dieses Konjunkturprogramm hilft auch der Land- und Forstwirtschaft. […] Bestandsanlagen brauchen hier eine Perspektive, aber auch Ersatzinvestitionen in Form von erweiterten Neubauten müssen möglich sein.“
Quellen und weitere Informationen:
04.06.2020, top agrar:
Klöckner: „Konjunkturschub für Stallbau und Wald ist starkes Signal“
04.06.2020, Deutscher Bauernverband:
Werden die angekündigten Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundesarbeitsministerium so umgesetzt wie angedacht, wäre es tatsächlich ein Schlag gegen das ausbeuterische Geschäftsmodell der Fleischindustrie. Insbesondere die geplante Abschaffung von Werkverträgen für größere Schlacht- und Fleischverarbeitungskonzerne dürfte die Industrie vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ob die Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden ist ungewiss, ebenso ob sie zu einer Verbesserung der Situation der prekär beschäftigten Arbeiter*innen und zu einem verbesserten Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Anbetracht der Corona-Epidemie führen. Das Thema Ausbeutung der Arbeiter*innen in der Fleischindustrie hat sich noch lange nicht erledigt.
Die Fleischindustrie kündigt Widerstand an:
Es ist mit heftigen Widerstand von den Konzernen und den Branchenverbände der Industrie zu rechnen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) sprach bereits im Vorfeld von einer „Diskriminierung“ und kündigte eine Verfassungsklage an. Der Verband der Fleischindustrie (VDF) zeigt sich ebenfalls empört, die Maßnahmen seien „vollkommen unangemessen“, eine „willkürliche Diskriminierung“ und es bleibe abzuwarten, „ob derartige Regelungen Bestand haben werden“.
Dass das Interesse der Industrie an Arbeitsschutzmaßnahmen mehr als gering ist, zeigen auch Ankündigungen, den Schlachtbetrieb notfalls ins Ausland zu verlagern, wo Arbeitsschutzstandards geringer seien. Entsprechend äußerten sich die ZDG, aber auch Clemens Tönnies, der in öffentlichen Stellungsnahmen bis zuletzt am System Werkvertrag festhielt. Tatsächlich halten Wirtschaftsminister oder die Gewerkschaft NGG derartige Schritte für unrealistisch, über derartige Verlautbarungen soll viel mehr Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt werden.
Der Marschrichtung der Verbände und der Konzerne ist klar: Verbesserungen des Arbeitsschutzes werden nicht hingenommen, es wird geklagt und versucht, Einfluss auf die konkrete Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu nehmen, um diese abzuwenden oder zumindest abzuschwächen. Ob die Fleischindustrie Erfolg hat, hängt letztendlich auch davon ab, wie hoch der öffentliche Druck ist.
Eine Absichtserklärung ist noch kein Gesetz:
Tatsächlich sind die vom Bundesarbeitsminister Heil und dem Regierungskabinett vorgeschlagenen Maßnahmen weitreichender als erwartet. Es bleiben aber Absichtserklärungen. Ob die Maßnahmen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, darf bezweifelt werden. Die Fleischindustrie versteht es, ihr wirtschaftliches Kapital in politische Macht zu münzen und über Verbände und Lobbyisten effektiv Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.
In der Vergangenheit stand die Industrie nach Tierschutzskandalen des Öfteren unter heftiger Kritik. Die Bundesregierung und Ministerien versprachen Besserungen, bei tatsächlichen Initiativen wie dem Verbot der Kastenstände in der Schweinezucht oder dem Einsatz von Antibiotika in der Geflügelfleischindustrie wurden ursprüngliche Maßnahmen auf Druck der Industrie und des von Julia Klöckner geführten Landwirtschaftsministerium schnell wieder aufgeweicht. Ein weiterer Grund sich an dieser Stelle nicht vorschnell zurückzulehnen.
Gesetzliche Vorgaben wurden von der Fleischindustrie schon immer mit Füßen getreten:
Der Arbeitsschutz wurde in der Fleischindustrie schon immer unterlaufen. Vom Juli bis September 2019 wurden in 30 Großbetrieben in Nordrhein-Westfalen 8.752 Verstöße bei Kontrollen des Arbeitsschutzes festgestellt, allein 5.863 gegen die Arbeitszeit. 85 Prozent der Betriebe verstießen sogar gravierend gegen Auflagen, so das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium. Nicht anders sieht es im Übrigen bei der Einhaltung von Tierschutzauflagen aus: Von 62 überprüften Schlachtbetrieben in Niedersachsen verstießen 58 gegen gesetzliche Vorgaben. Bei den Kontrollen von Ende 2018 bis Anfang 2020 fielen laut Landwirtschaftsministerium des Landes zudem 49 Schlachthöfe durch unzureichende Hygiene in den Produktionsstätten auf.
Der Fleischindustrie nutzt zudem rechtliche Graubereiche knallhart aus. Die Ausbeutung der Arbeiter*innen über Werkverträge und das systematische Unterlaufen des Mindestlohns ist hier das vielleicht prominenteste Beispiel. Aber auch im Bereich der Tierhaltung haben die Fleischkonzerne Geschäftsmodelle gefunden, um die Einhaltung von Tierschutzvorgaben zu umgehen und die damit verbundenen Kosten einzusparen. In der Geflügelfleischindustrie etwa haben Unternehmensgruppen wie PHW (Wiesenhof) oder Rothkötter die Zucht und die Mast von Hühnchen und Puten an sogenannte Vertragsmastbetriebe ausgelagert, um für die andauernden Tierschutzverstöße und elenden Haltungsbedingungen der Tiere nicht verantwortlich gemacht zu werden.
Von den Schlacht- und Fleischkonzernen zu erwarten, dass sie sich mit den neuen Arbeitsschutzmaßnahmen streng an Vorgaben halten, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg illusorisch.
Der Schutz der Arbeiter*innen vor Corona-Ausbrüchen ist nicht geklärt:
„Zwölf-Stunden-Schichten an sechs Tagen die Woche, körperliche Schwerstarbeit unter ständigem physischen und psychischen Druck sowie Behausungen, die Erholung und Regeneration nicht zulassen, sondern die Gesundheit zusätzlich gefährden – solche Arbeits- und Lebensbedingungen liefern die Betroffenen und ihre Angehörigen wehrlos einer hochansteckenden Krankheit aus“, warnte Peter Kossen, der sich für die Rechte der Arbeiter*innen einsetzt zu Beginn der Corona-Krise.
Wie der konkrete Gesundheitsschutz der prekär beschäftigten Arbeiter*innen aktuell gewährleistet werden soll, ist auch nach der Ankündigung der Arbeitsschutzmaßnahmen des Bundes ungeklärt. Nach wie vor kommt es bei Schlachhöfen und Fleischverarbeitungsunternehmen zu großen Corona-Ausbrüchen. Die Unternehmen weigern sich, konkrete Maßnahmen umzusetzen, vor allem die Anlagen nach bestätigten Corona-Fällen zu schließen. Westfleisch in Dissen ließ die Produktion auch dann weiterlaufen, als es bereits 92 bestätigte Corona-Fälle gab. Wenige Tage später hatten sich 50 weitere Mitarbeiter*innen infiziert, Vion drohte bei Schließungen mit Klagen und auch bei Müller Fleisch oder Wiesenhof wurde die Produktion aufrecht erhalten.
Aktuell mögen die Infektionszahlen in Deutschland zurückgehen, steigen sie wieder oder gibt es gar eine zweite Welle der Epidemie, sind weitere Corona-Ausbrüche zu erwarten. Die Sammelunterkünfte müssen geschlossen, der Transport in beengten Bussen beendet und Anlagen heruntergefahren werden. Diese Forderungen müssen auch weiterhin in der Öffentlichkeit stark gemacht werden.
Quellen und weitere Informationen:
22.05.2020 – Bündnis Gemeinsam gegen die Tierindustrie: Verbot von Werkverträgen, Kontrollen, höhere Bußgelder. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischindustrie im Überblick. (Watchblog-Artikel)
22.05.2020 – TopAgrar Online: Geflügelwirtschaft „entsetzt“ über Verbot von Werkverträgen in Schlachtbranche
22.05.2020 – NDR: Dissen: 54 neue Corona-Fälle bei Westcrown
21.05.2020 – Tagesschau.de: Wandert die Fleischindustrie ab?
20.05.2020 – ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft: Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft / „Entscheidung ist falsch und unverhältnismäßig – und hat verheerende Konsequenzen für Standort Deutschland“
20.05.2020 – VDF Verband der Fleischwirtschaft: Kabinettsbeschluss zu Werkvertragsregelung in der Fleischwirtschaft höchst fragwürdig
20.05.2020 – Deutschlandfunk Nova: „Die Subunternehmer tricksen wo sie können“
04.05.2020 – NDR: Prüfer stellen viele Mängel auf Schlachthöfen fest
17.03.2020 – Kirche und Leben: Kossen befürchtet viele Corona-Fälle bei Arbeitsmigranten
30.01.2020 – Neue Westfälische: So systematisch ignoriert die Fleischindustrie in NRW den Arbeitsschutz
Nach den Corona-Ausbrüchen bei einer ganzen Reihe von Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben entfachte sich eine öffentliche Debatte über den Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutz in der Fleischindustrie. In der Kritik stand insbesondere die Anstellung zigtausender, meist ost- und südosteuropäischer Arbeiter*innen über Werkverträge und deren unzumutbaren Arbeits- und Lebensbedingungen.
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund ein Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ vorgestellt. In den kommenden Monaten sollen zum Teil weiterreichende Maßnahmen wie ein Verbot der Anstellung von Arbeiter*innen über Werkverträge in größeren Schlacht- und Fleischbetrieben umgesetzt werden. Wie sich die Umsetzung gestaltet ist allerdings offen, da es sich bei dem 10-Punkte-Plan des Bundesarbeitsministerium größtenteils um Absichtserklärungen handelt.
Wir geben einen Überblick:
1. Stärkere Kontrollen: Die Durchsetzung des Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzes soll verstärkt werden. Arbeitsschutzverwaltungen, Zoll, Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften sollen hierfür stärker zusammenarbeiten und die „Überwachungsquote“ deutlich erhöht werden.
2. Verantwortung für Unterbringung und Infektionsschutz: Die Bundesregierung plant, Unternehmen beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz und in Gemeinschaftsunterkünften stärker in die Verantwortung zu nehmen und will hierfür verbindliche Verpflichtungen erarbeiten.
3. Einschränkung von Werkverträgen: Ab kommenden Jahr sollen Unternehmen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist, Arbeitnehmer*innen nicht mehr über Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen anstellen. Es ist die mit Abstand weitreichendste Maßnahme, wobei handwerkliche Betriebe wie Schlachtereien oder Metzgereien vorerst ausgenommen werden sollen.
4. Kontrollen von Wohnunterkünften: Unternehmen, die Gemeinschaftsunterkünfte für Arbeiter*innen stellen, sollen diese den Behörden melden müssen, damit die Wohnbedingungen kontrolliert werden können.
5. Beratung für ausländische Beschäftigte: Die Bundesregierung plant das vom Deutschen Gewerkschaftbund (DGB) getragene Projekt ‚Faire Mobilität‘ und deren Beratungsangebote in verschiedenen Sprachen finanziell stärker zu unterstützen.
6. Digitale Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentation der Arbeitszeit der Beschäftigten soll digitalisiert werden, um die gängige Überschreitung von Arbeitsschichten einzuschränken.
7. Höhere Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sollen künftig Bußgelder in Höhe von 30.000 statt bisher 15.000 Euro fällig sein.
8. Durchsetzung des Versicherungsschutzes: Die Verwaltungen sollen künftig prüfen, ob Unfall- und Gesundheitsschutzversicherungen für alle Angestellten vorliegen.
9. EU-weiter Informationsaustausch: Im Falle von Corona-Infektionen ausländischer Beschäftigter soll die Bundesregierung die betreffenden Herkunftsländer informieren.
10. Studie zu Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Um die Kontrolle von Arbeits- und Arbeitsschutzrechten sowie Fleisch-, Hygiene- und Tierschutzvorschriften zu verbessern, wollen das Arbeits- und Sozialministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine Studie auflegen.
Ob die Maßnahmen tatsächlich zur Durchsetzung eines stärkeren Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzes beitragen ist allerdings ungewiss. Es ist gegenwärtig offen, ob sich alle Maßnahmen rechtlich verbindlich umsetzen lassen. Es ist zu erwarten, dass Schlacht- und Fleischkonzerne gegen diese Maßnahmen klagen werden und sich rechtliche Graubereiche zu Nutze machen, um Regelungen und Vorgaben zu umgehen. Und es ist alles andere als ausgeschlossen, dass die Regierung auf Druck der Industrielobby im weiteren Prozess Maßnahmen nicht wieder zurück nimmt. Wir bleiben am Ball!
Quellen und weitere Informationen:
20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eckpunkt „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ (PDF-Download)
20.05.2020: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie (Erklärung zum Arbeitsschutzprogramm)
20.05.2020: Handelsblatt: Regierung will „Sub-Sub-Unternehmertum“ in der Fleischindustrie beenden
20.05.2020: AgrarHeute.com: Bundesregierung will Werkverträge in der Fleischindustrie verbieten
Nachdem die EU bereits im April ein Corona-Förderpaket für die Tierindustrie auf den Weg gebracht hatte, fordern nun einige Mitgliedsstaaten weitere Gelder. War das erste Förderpaket noch auf Milch- und bestimmte Fleischprodukte (Rind-, Lamm und Ziegenfleisch) beschränkt, soll nun auch der Markt für Schweine-, Kalb- und Geflügelfleisch durch Zuschüsse für die private Lagerhaltung unterstützt werden.
Im Hintergrund wird also bereits über weitere Millionen für die Konzerne gefeilscht, während sich gerade eine breite gesellschaftliche Debatte über die miserablen Bedingungen der Arbeiter*innen in der Tierindustrie entzündet. Was jetzt anstelle von Marktstützungen erforderlich wäre, sind Sofortmaßnahmen zum Schutz der Arbeiter*innen und Gelder für einen Strukturwandel weg von der Tierindustrie.
Quelle und weitere Infos:
14.05.2020, agrarheute.com: Wojciechowski will Krisenreserve von Direktzahlungen entkoppeln
Vor einigen Tagen veröffentlichte der NABU ein „Corona-Erholungsprogramm“, in dem er auf einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft pocht und Forderungen entwirft, die die Welt nach Überwindung der Pandemie sicherer, grüner und gesünder werden lassen sollen. Unter anderem werden agrarpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, eine explizite Thematisierung der für Mensch, Tier und Umwelt verheerenden Tierindustrie erfolgt allerdings nicht.
05.05.2020, NABU: Kein Weiter So und Kein Zurück
05.05.2020, presseportal.de: NABU Forderungen an ein Corona-Erholungsprogramm
Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Saarbrücken letzte Woche haben sich die Landwirtschaftsminister*innen der Bundesländer für Konjunkturmaßnahmen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die Fischerei ausgesprochen. Konkrete Vorhaben wurden nicht verkündet, allerdings wird die Tierindustrie-Lobby mit entsprechenden Forderungen nicht lange auf sich warten lassen…
11.05.2020, agrarheute.com: Agrarministerkonferenz: Länder fordern Corona-Konjunkturprogramm für die Landwirtschaft
Anhänger des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) haben heute im Berliner Regierungsviertel gegen das Corona-Krisenmanagement für den EU-Milchmarkt demonstriert. Anstelle der beschlossenen Bezuschussung der privaten Lagerhaltung in Höhe von rund 80 Millionen Euro fordern sie eine EU-weite Reduzierung der Milchüberschüsse.
An diesem Konflikt zeigt sich die Uneinigkeit innerhalb der Milchindustrie: Während Molkereien die private Lagerhaltung befürworten, um mit staatlichen Finanzzuschüssen Milch einzulagern, fürchten die im BDM organisierten Milchviehhalter einen weiteren Preisrückgang.
Klar ist: Eine Reduzierung der Milchproduktion ist der staatlichen Bezuschussung der Einlagerung definitiv vorzuziehen. Doch dürfte es dann nicht, wie vom BDM gefordert, bei zeitlich befristeten Maßnahmen bleiben – vielmehr müsste das den Einstieg in den Ausstieg aus der Tierindustrie markieren.
07.05.2020, agrarheute.com:
BDM-Milchbauern errichten Milchpulver-Pyramide vor dem Kanzleramt
07.05.2020, BDM Pressemitteilung:
Die Tierindustrie produziert enormes Tierleid. Um in kürzester Zeit immer mehr Fleisch, Eier oder Milch zu produzieren, werden die Tiere auf engstem Raum gehalten und immer weitreichendere Qualzüchtungen vorgenommen.
Entgegen dieser Realität versucht die Tierindustrie unaufhörlich, das Leid der Tiere mit leicht zu durchschauenden Versprechen einer „artgerechten“ Haltung und eines „humanen“ Schlachtens zu kaschieren. Aktuell wird viel über sogenannte „Tierwohl“-Haltungsformen gesprochen. Von Staatsseite vorangetrieben wurde das Thema durch das von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gestartete „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ (Borchert-Kommission). Bei der Vorstellung von Ergebnissen im Februar 2020 verkündete Klöckner, dass diese den Weg zu einem „nationalen Tierwohlkonsens“ weisen.
Ein aktuelles Interview bei fleischwirtschaft.de gibt Einblicke, was darunter zu verstehen ist: Mit einer pauschalen Sonderabgabe von 40 Cent pro Kilogramm Fleisch soll ein Fördertopf entstehen für Investitionen in Tierschutzmaßnahmen. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Hürden für daraus finanzierte Stallerweiterungen weiter gesenkt werden – ganz im Sinne der Tierindustrie also.
Dass solche einkommensunabhängigen Abgaben zutiefst unsozial sind, wird gelassen kommentiert: „Natürlich trifft eine solche Belastung einkommensschwache Gruppen stärker. Auf der anderen Seite kann jeder seinen Konsum steuern.“
Doch auch unabhängig von einer unsozialen Ausgestaltung: Der propagierte Umbau der Tierproduktion geht an der eigentlich erforderlichen Agrarwende komplett vorbei. Die Tierindustrie, deren Geschäftsmodell es ist, Tiere im Sinne der Profitmaximierung zu Waren, Ressourcen und Produktionseinheiten zu degradieren, ist nicht in der Lage, den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Was es braucht, ist nichts weniger als eine Abschaffung der Tierindustrie – für die Tiere, aber auch für die durch die Tierindustrie ausgebeuteten Arbeiter*innen, das Klima und die Umwelt. Stattdessen brauchen wir eine solidarische und ökologische Produktionsweise, die nicht am Gewinn orientiert ist, sondern an den Bedürfnissen aller.
01.05.2020, FLEISCHWIRTSCHAFT online:
Interview „Langfristig wird das Geld nicht reichen“
(Bildquelle: Animal Rights Watch e.V. – ARIWA)
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, kurz GAP, regelt die milliardenschweren EU-Subventionen für die Landwirtschaft. Seit Jahren tragen die von der EU festgelegten Regeln zur Verteilung der Gelder dazu bei, dass die Konzerne stetig wachsen und die Intensivierung der Landwirtschaft vorantreiben, während Kleinbäuer*innen mit Höfesterben zu kämpfen haben. Die Tierindustrie profitiert enorm von der GAP und nutzt die Subventionen unter anderem dazu, neue Export-Märkte zu erschließen.
Für den Zeitraum 2021 bis 2027 stehen eigentlich neue Verteilungsregeln aus. Auf EU-Ebene finden daher schon länger Diskussionen über Reformen statt. Angesichts der drigend erforderlichen grundlegenden Agrarwende bedeuten diese Reformen allerdings nur kosmetische Änderungen und eine Fortschreibung einer kapitalistischen und auf Marktkonzentrierung sowie Export ausgerichteten Landwirtschaft.
Doch selbst diese unzureichenden Reformen der GAP werden erstmal verschoben: Die aktuell geltenden Regeln werden voraussichtlich für die nächsten zwei Jahre beibehalten. Damit hat sich das konservative Lager durchgesetzt. Argumentiert haben sie mit erforderlicher Planbarkeit und Rechtssicherheit – und nutzen dabei die Corona-Krise für ihre Zwecke: „[G]erade in Zeiten von Corona sollten [die Landwirte] sich auf ihre wesentliche Arbeit konzentrieren können.“
29.04.2020, Agrarheute.com:
EU-Agrarpolitik: Kommt die neue GAP erst 2023?
28.04.2020, top agrar-Online:
GAP-Reform: Abstimmungen zur GAP-Übergangsverordnung findet Zustimmung
PHW und die anderen Unternehmen der Geflügelfleischindustrie schreien nach staatlicher Unterstützung angesichts von Corona:
„Mit Sorge sieht die deutsche Geflügelwirtschaft hier, dass es zu einer selektiven staatlichen Förderung kommen könnte, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. Hier müsse die Politik Acht geben!“
Denn: Durch den Corona-bedingten Wegfall der Nachfrage von Großverbrauchern kommt es auf dem deutschen Geflügelfleischmarkt zu deutlichen Angebotsüberschüssen, die Preise sind massiv gefallen – in der ganzen Produktionskette von Brütereien und Zuchtbetrieben bis hin zur Schlachtung. Als kurzfristige Reaktion verringert die Geflügelfleischindustrie die Nachzucht aus den Brütereien und füllt die begrenzten Gefrierlager mit überschüssiger Ware. Damit weiterhin Gewinne gemacht werden können, soll nun der Staat einspringen…
22.04.2020, agrarheute.com:
Die Tierindustrie mit ihrer enormen wirtschaftlichen und politischen Macht kann sich staatlicher Unterstützung in Zeiten von Corona sicher sein.
So hat die EU-Kommission angekündigt, die Private Lagerhaltung (PHL) für Milch- (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleischprodukte (Rind-, Lamm und Ziegenfleisch) zu ermöglichen. Aufgrund des Corona-bedingten Einbruchs der Nachfrage insbesondere durch Restaurants soll damit das verfügbare Angebot verringert und dadurch die Preise stabilisiert werden. Die Betriebe erhalten für die Einlagerung finanzielle Zahlungen. Außerdem sollen bereits bestehende Förderprogramme „flexibler“ gehandhabt werden, sprich auch hier sollen die Konzerne leichter an Gelder kommen.
23.04.2020, fleischwirtschaft.de:
Corona-Krise: Stützung für den Fleischmarkt
22.04.2020, top agrar-Online:
Die EU-Kommission lenkt bei Marktstützungsmaßnahmen jetzt doch ein
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themenübersicht
Aktuell – Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie: über Corona-Infektionen in Schlachthöfen und Fleischfabriken.
Arbeitsrecht: über die Ausbeutung der Arbeiter*innen durch die Tierindustrie.
Tierausbeutung: über die Ausbeutung von Tieren.
Futtermittel: über Futtermittelimporte, Naturzerstörung und Menschenrechts-Verletzungen
Agrarpolitik: über Subventionen, EU-Agrarpolitik uvm.
Lobbyismus: über die Agrarlobby und Einflussnahme der Tierindustrie
Tierindustrie Global: über Entwicklungen aus allen Teilen der Welt.
berichte über konzerne
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